Tagesordnungspunkt 12
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Prüfkompetenzen des Landesrechnungshofes in Sach-sen-Anhalt (ErwPrüfLRH LSA)
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/5919
Einbringen wird den Gesetzentwurf der Abg. Herr Ruland.
Stefan Ruland (CDU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen in der Drs. 8/5919 vorliegen-de Entwurf eines Artikelgesetzes zur Erweiterung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes enthält zwei Teile.
In Artikel 1 beabsichtigt die Koalition eine Änderung des § 137 KVG. Überörtliche Prüfungen des Rech-nungshofes sollen nunmehr einwohnerunabhängig möglich sein. Das soll und das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen kein Misstrauensvotum gegenüber kreislichen Rechnungsprüfungsämtern sein; denn wir haben, anders als hier und da dargestellt, dem Grunde nach keine prüfungsfreien Räume.
Sehr wohl möchten wir sowohl der kommunalen Familie als auch dem Rechnungshof die Chance geben, gegenseitig aus verschiedenen Perspektiven heraus Prüfungen vorzunehmen und sich gegenseitig auch über die Ergebnisse auszutauschen. Am Ende wird es auch den Kommunalvertretungen helfen, wenn der Landesrechnungshof über die Prüfungsergebnisse der Prüfungsämter hinaus etwas feststellt.
Wir stellen mit dem Gesetzestext sicher, dass es keine Doppelprüfungen gibt. Denn wir möchten keinen bürokratischen Mehraufwand schaffen. Deswegen wird man eine enge Abstimmung zwischen dem Lan-desrechnungshof und den kreislichen Prüfungsämtern bei Prüfungsvorgängen bei kleineren Kommunen benötigen.
Wir sehen darüber hinaus die besondere Verantwortung des Rechnungshofes, sich vor allen Dingen Kommunen zu widmen, in denen augenscheinlich Hausaufgaben zu machen sind. Die Kommunen, die über genehmigte Haushalte verfügen, sehe ich nicht als Primärziel überörtlicher Prüfungen an.
(Zustimmung bei der FDP - Zustimmung von Marco Tullner, CDU)
In einem Atemzug damit, dass das Kommunalverfassungsgesetz in Artikel 1 geöffnet ist, möchten wir als Koalition darüber hinaus im Rahmen der parlamentarischen Befassung mit dem Artikelgesetz auch sehr gern über § 98 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KVG, nämlich die Ausgleichspflicht bei den Finanzhaushalten, noch einmal tiefer diskutieren. Am 1. Januar 2026 würde nämlich nach aktuellem Stand hier die Ausgleichspflicht tragen. Wir wissen zumindest die Mitglieder des Finanzausschusses und des Innenausschus-ses um die finanzielle Situation in den Kommunen. Es wäre ein weiterer Versagungstatbestand für kommunale Haushalte.
Wir wollen das noch einmal genauer betrachten, auch im Rahmen der Anhörung, die zu dem Gesetzent-wurf im Innen- und im Finanzausschuss stattfinden wird. Ich denke, es könnte durchaus sinnvoll sein, auch hierbei eine Verlängerung des Übergangszeitraumes um bis zu zwei Jahre möglich zu machen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Mit Artikel 2 beabsichtigt die Koalition eine Änderung der Landeshaushaltsordnung. Dabei sollen eine Erweiterung der Prüfrechte auf die Sozialverbände und Prüfungen nach dem SGB VIII, dem SGB IX und dem SGB XII erreicht werden. Ich möchte darauf hinweisen das steht auch klipp und klar in der Begrün-dung zu dem Gesetzentwurf , dass es hierbei nicht um ein zusätzliches, paralleles, mit dem Bundesrecht konkurrierendes Prüfungsrecht geht. Vielmehr geht es um einen Tatbestand des Eintritts in die vorhan-denen Prüfrechte der Vertragspartner, in diesem Fall der Kommunen oder des Landes. Es ist also kein zu-sätzliches, über unsere gesetzgeberische Kompetenz hinausgehendes Prüfungsrecht.
Allerdings dort, wo öffentliche Mittel verwendet werden, bei Zuwendungsempfängern und Leistungser-bringern, sehen wir es als in außerordentlichem Maße geboten an, auch eine unabhängige Prüfinstanz, die nicht mit der Vertragsvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Leistungsnehmer in Berührung steht, hinzuzuziehen. Das wäre in unserem Fall der Landesrechnungshof. Schaut man sich unseren Lan-deshaushalt und die fiskalisch bedeutsame Größe der Sozialausgaben an, dann merkt man, dass es überfällig ist, auch hier eine unabhängige Betrachtung der Ausgaben durchzuführen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Sehr richtig!)
Das erscheint auch deswegen besonders erforderlich, weil wir bei der medialen Berichterstattung gehört haben und nachvollziehen konnten, dass das eine oder andere Skandälchen bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zugegebenermaßen alle außerhalb unseres Bundeslandes zu verzeichnen war. Wir möchten, weil dort wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllt werden, vermeiden, dass solche Skandale und Skandälchen auch bei uns die Träger solcher Aufgaben in Misskredit bringen.
Damit wir darüber zügig und effizient beraten können, schlage ich vor, das Ganze federführend im Finanzausschuss und mitberatend im Innen- und im Sozialausschuss zu behandeln. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank für die Einbringung, Herr Ruland. - Für die Landesregierung spricht jetzt
(Wulf Gallert, Die Linke: Oh!)
- Oh, Entschuldigung, ich habe Sie nicht gesehen, Herr Gallert. - Herr Ruland kommt noch einmal zurück. Herr Gallert hat eine Kurzintervention.
Wulf Gallert (Die Linke):
Nein, es ist eine Frage.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Aber dafür stehen Sie dann schon da.
Wulf Gallert (Die Linke):
Ja, ich wollte, dass es geht.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Es blieb nichts anderes übrig. Okay.
Wulf Gallert (Die Linke):
Ich habe eine Frage, weil ich jetzt echt nicht der Spezialist für diese Geschichte bin. In dem Formulie-rungsvorschlag für § 137 Abs. 1 steht: Das Gemeindeprüfungsamt sprich: das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises und der Landesrechnungshof stimmen ihre Prüftätigkeiten ab und stellen sicher, dass keine Doppelprüfungen erfolgen.
Wenn ich jetzt richtig informiert bin Sie können mich korrigieren , ist es so, dass das Rechnungsprü-fungsamt des Landkreises eigentlich alle Mitgliedsgemeinden, also zumindest deren Abschlüsse, prüft und damit sozusagen eine vollständige Prüfung im Kreisgebiet realisiert. Wenn das so ist, Herr Ruland, dann ist doch jede Prüfung, die der Landesrechnungshof dann noch macht, immer eine Doppelprüfung, weil eigentlich schon jede Gemeinde vom eigenen Kreisprüfungsamt kontrolliert wird.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Ruland, bitte.
Stefan Ruland (CDU):
Ich weiß nicht, ob Sie ehrenamtliches Kreistagsmitglied in irgendeinem Kreis sind.
(Wulf Gallert, Die Linke: Das war ich einmal, jetzt nicht mehr!)
- Okay. Auch die personelle Situation in den Rechnungsprüfungsämtern der Landkreise ist angespannt. Ich könnte mir vorstellen, dass es in Absprache zwischen den kommunalen Rechnungsprüfungsämtern und dem Rechnungshof zur Nutzung von Synergieeffekten kommt, einfach weil Kapazitätsengpässe aus-geglichen werden sollen. Ansonsten hätten Sie dem Grunde nach Recht.
Die Verpflichtung kraft Gesetz, wie es aktuell ist, ist unbestritten. Danach haben die kreislichen Rech-nungsprüfungsämter das zu tun. Jetzt gibt es das Parallelprüfrecht, einwohnerunbeschränkt, wenn das Gesetz so beschlossen wird, auch für den Rechnungsprüfungshof. Wir möchten vermeiden, dass beide Instanzen gleichzeitig reingehen. Ich glaube, es würde auch keinen Sinn ergeben, wenn dieselbe Kommune zweimal, nur von zwei verschiedenen Prüfinstanzen, geprüft würde.
Aber glauben Sie mir zumindest für den Salzlandkreis kann ich das sagen , es ist auch im Bereich der Rechnungsprüfungsämter schwer, Personal zu bekommen. Ich denke, die Synergien werden allen Beteiligen dabei helfen, zu schnelleren Prüfprozessen zu kommen.