Kerstin Eisenreich (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, wir brauchen den Ausbau er-neuerbarer Energien, einerseits um Klimaschutzziele zu erreichen, andererseits um den wachsenden Strombedarf zu decken, der durch die Elektrifizierung der Wirtschaft entstehen wird.

Sachsen-Anhalt steht dabei seit vielen Jahren gar nicht so schlecht da. Aber es hakt doch immer wieder einmal im Getriebe, weil die Akzeptanz der Menschen vor Ort für weitere Ausbauvorhaben schwindet. Denn Sie stellten bisher immer wieder fest, dass sie und die Kommunen eben keinen direkten Nutzen von Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen hatten.

Diese Erkenntnis war hier im Hohen Hause und auch bei dem zuständigen Ministerium schon sehr lange vorhanden, doch es dauerte mehr als anderthalb Jahre, bis sich die Landesregierung schließlich im De-zember 2023 auf einen Gesetzentwurf einigen konnte. Das dauerte meiner Fraktion damals viel zu lange; deshalb haben wir im Oktober 2023 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht hatten. Offensichtlich konnten wir damit den Druck auf die Landesregierung etwas erhöhen.

(Beifall bei der Linken)

Doch seit der Einbringung durch die Landesregierung in den Landtag im April 2024 sind nun wieder an-derthalb Jahre vergangen, bis wir das Gesetz heute abschließend beraten.

(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Gut Ding will Weile haben!)

- Na ja, wertvolle Zeit ist verstrichen, das muss man einfach sagen. „Gut Ding will Weile haben“ würde ich an der Stelle nicht sagen; denn das wäre schon viel früher notwendig. Andere Bundesländer sind da-bei wieder einmal weit voraus. 

Es ist Folgendes passiert: Auch in dieser Zeit sind Anlagen in Betrieb genommen worden, und für diese gilt das Gesetz wiederum nicht. 

Doch wollen wir es einmal positiv sehen: Nun ist es endlich da, das Gesetz, und damit die verpflichtende Abgabe für Betreiber von Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen an die betroffenen Kommunen. Das ent-spricht auch den Forderungen der Linken, die einen direkten finanziellen Nutzen für die Kommunen durch Vorteilsabschöpfung sehen wollen.

(Beifall bei der Linken)

Allerdings beschränkt sich der Gesetzentwurf auf die verpflichtende Zahlung an die Kommunen und sieht andere Beteiligungsmodelle nur als Alternative an. Unser Gesetzentwurf   daran darf ich erinnern   sah hingegen auch verpflichtende Abgaben an die Menschen vor Ort als direkten Ausgleich vor. Dieser Schritt war der Koalition dann möglicherweise doch zu groß. 

(Zurufe von der CDU: Oh! - Bürokratie!)

Hinzu kommt, dass die ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Mindestzahlungen von 6 € je Kilowatt Nenn-leistung bzw. 3 € je Kilowatt-Peak bei PV noch einmal geschrumpft sind. Nun ja.

Wir finden es sinnvoll, dass alternative Beteiligungsmodelle so, wie im Gesetz vereinbart bzw. beschrie-ben, zwischen Betreibern und Kommunen vereinbart werden können. Allerdings haben wir dazu noch ei-ne kleine Frage: Was gilt an dieser Stelle als angemessen im Vergleich zu dem, was als verpflichtende Abgabe festgelegt wurde? Zumal diese Vereinbarung, die angemessen sein soll, bei dem zuständigen Mi-nisterium nur angezeigt werden muss. Das finden wir ein bisschen vage. Möglicherweise könnte das in der Praxis auch zu Verunsicherung führen. 

Auch wenn die gesetzlichen Regelungen vor Ort Sicherheit und eben auch mehr Akzeptanz schaffen, dür-fen wir nicht vergessen, dass die frühzeitige Einbeziehung, Transparenz und Beteiligung sehr wichtige Grundpfeiler für die Akzeptanz sind. 

Das haben zum Glück auch schon viele Betreiber verstanden. Sie beziehen nämlich die Menschen in ei-nem sehr, sehr frühen Stadium in die Projektplanung ein und haben zum Teil umfassende Beteiligungs-modelle, z. B. auch vergünstigte Stromtarife, auf den Weg gebracht. Ich denke dabei z. B. an Projekte im Harz, im Saalekreis oder   anders als es hier dargestellt wurde   eben auch in Anhalt-Bitterfeld.

Leider bleibt das Thema Bürgerenergie im Gesetzentwurf eine Leerstelle, obwohl genau dies der An-spruch ist, der im Koalitionsvertrag formuliert wurde. Ich darf kurz zitieren: 

„Wir wollen Projekte unterstützen, bei denen die örtliche Bevölkerung direkt von einem Ausbau an er-neuerbaren Energien profitiert. Um die Akzeptanz für die Anlagen der erneuerbaren Energien zu erhö-hen, werden wir Anreize für Bürgerenergie schaffen.“

Dies wäre aus unserer Sicht jedoch besonders wichtig, um auch Bürgerenergiegemeinschaften finanziell und organisatorisch zu unterstützen; denn rechtliche und auch bürokratische Hürden sowie die oft etwas beschränkteren finanziellen Möglichkeiten vieler Menschen vor Ort stehen dem entgegen, solche Projek-te und damit ein Risiko einzugehen. An dieser Stelle favorisieren wir als Linke eindeutig genossenschaft-lich organisierte Modelle. 

Unser Fazit: Ja, es ist allerhöchste Zeit für das Gesetz. Die Abgabenverpflichtung ist richtig und zwingend, wenn die Akzeptanz der Menschen für den Ausbau der Erneuerbaren erreicht werden soll. Aber wir ha-ben Kritik und sehen Leerstellen. Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. 

(Beifall bei der Linken - Zuruf von der CDU: Was?)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke.