Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Riedel. - Wir setzen fort mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Herr Meister.


Olaf Meister (GRÜNE): 

Danke, Herr Präsident. - Ich habe eine Frage an den Finanzminister. Es um die Verteilung des Sondervermögens auf die Kommunen. Wir haben etwas von der 60-40-Regelung gehört und davon, dass das der Wunsch der Landesregierung ist. Mich würde interessieren, wie die Verteilung konkret auf die Kommunen erfolgen wird. Welche Schlüssel werden dabei herangezogen? Es geistern bereits Zahlen durch die Gegend. Mich würde interessieren, wie sich der Plan der Landesregierung für das weitere Verfahren darstellt. 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich kann natürlich nicht die einzelnen Beträge bezogen auf die Kommunen nennen. Das wäre nicht möglich. Aber eine Aufteilung im Verhältnis von 60 : 40 ist tatsächlich geeint, nicht nur im Kabinett, sondern auch mit den Kommunen. Ein Anteil von 60 % soll den Kommunen zur pauschalen Verwendung zur Verfügung stehen. Darüber hinaus - das ist auch mit den Kommunen geeint - wird ihnen aus dem Landesarm mindestens noch ein Anteil von 6 ⅔ % zugutekommen. 

Die Anteile beziehen sich auch die Verteilung der insgesamt 2,61 Milliarden €. Das heißt im Ergebnis, dass die Kommunen pauschal 1,5 Milliarden € zur Verfügung gestellt bekommen und das Land genau 1 048 Millionen €, also 1,048 Milliarden €, erhält. 

Die Verteilung an die Kommunen wird sich ergeben aus der Einwohnerzahl und der Fläche. Wir haben auch berücksichtigt - denn wir kennen die Diskussionen um den Zensus -, dass wir über einen gewissen Zeitraum gehen und dann einen Durchschnitt nehmen, bei dem zweimal die Ergebnisse des Zensus berücksichtigt werden. Insofern berücksichtigen wir auch ein klein bisschen diese Diskussion. 

Ein weiteres Kriterium der Verteilung ist die Fläche der Kommune. Den Schlüssel von 75 % Einwohner und 25 % Fläche haben wir bereits vorher angewandt. Das wird im Nachhinein heruntergebrochen auf die verschiedenen Ebenen, auf die kreisangehörigen Gemeinden und auf die kreisfreien Gemeinden. Innerhalb der kreisangehörigen Gemeinden erfolgt nochmals eine Verteilung. Weil sowohl die Landkreise wie auch die kreisangehörigen Gemeinden die gleiche Fläche und die gleichen Einwohner aufweisen, wird der Schlüssel entsprechend berücksichtigt, sodass wir letztlich die Finanzeinnahmen, also die Finanzstärke berücksichtigen. 

Daraus ergibt sich ein Verteilschlüssel. Berücksichtigung finden auch die finanzschwachen Kommunen; das sieht nämlich der Gesetzentwurf vor. Das haben wir auch noch berücksichtigt über die Steuerkraft bzw. die Umlagekraft und eine Veredelung um den Faktor 1,5 bezogen auf die Einwohnerzahl vorgenommen. Daraus ergeben sich entsprechende Ergebnisse. Es sind 38 Kommunen, die finanzschwach sind, und es gibt ein Volumen von 51 Millionen € zur Umverteilung. 

Das sind einmal die nackten Zahlen. Wir werden am Dienstag der nächsten Woche mit den kommunalen Spitzenverbänden, in dem Fall der Vertreter der Spitzenorganisationen, eine entsprechende Vereinbarung zwischen Land und Kommunen unterschreiben, in der die Verteilung und auch die Herleitung der Verteilung festgehalten werden. Es wird auch eine Anlage zu dieser Vereinbarung geben, in der jede Kommune sehen kann, welcher Betrag auf sie entfällt, den sie dann pauschal verwenden kann. 

Dazu, wie die Umsetzung im Einzelnen aussieht, gibt es im Augenblick Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern. Es gibt einen Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung, datiert vom 29. August. Gestern fanden auf der Arbeitsebene Gespräche dazu statt. Wir werden das heute Abend auch unter den Finanzministern erörtern, um sicherzustellen, dass der Prozess dann so einfach und natürlich auch so nachvollziehbar wie möglich in der Umsetzung vorgenommen wird. 

Ich kann jetzt schon sagen, es ist noch einiges nachzuarbeiten, weil der Bund in bestimmten Bereichen nicht aussagefähig war. Das wird jetzt geklärt. Die nächste Runde dazu findet in 14 Tagen auf der Arbeitsebene statt, um sicherzustellen, dass die Berichtspflichten und auch das, was zu prüfen ist, vereinbart werden. Der Bund sieht vor, dass wir als Land 5 % unserer Fälle zu prüfen haben und der Bund sich selbst 1 % der Fälle zur Prüfung vorbehält. Wir versuchen, das so zu regeln, dass wir uns hinterher nicht noch über die Prüfungsdichte streiten müssen. Denn eines ist auch klar: Die Länder haften natürlich dafür, wenn die Mittel nicht zweckgebunden eingesetzt werden. Insoweit sind diese Dinge noch zu klären. 

Für Sie dargestellt der Zeitablauf; ich habe es auch letztes Mal schon gesagt: Am 17. Oktober findet die letzte Lesung im Bundesrat statt, sodass das Gesetz, abgekürzt LuKIFG, Ende Oktober in Kraft treten kann. Die Länder haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir dann parallel auch die Verhandlungen zu den Vereinbarungen abgeschlossen haben wollen, um hinterher kein Problem zu bekommen. 

Insoweit gehe ich davon aus, dass wir dann auch ganz kurzfristig unterschreiben können. Übrigens haben alle Länder die gleiche Vereinbarung, es gibt also nur eine Vereinbarung. Erst dann sind wir auch in der Lage, die rechtliche Seite im Land zu verankern, also das Gesetzgebungsverfahren hier im November zu beginnen. Ich hoffe, dass wir das im Dezember auch entsprechend abschließend beraten können, damit wir die Kommunen im Januar in die Lage versetzen, Gelder des Landesarms einsetzen zu können. 

(Marco Tullner, CDU: Sehr gut!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Meister.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP) 


Olaf Meister (GRÜNE): 

Danke für die ausführliche Beantwortung. Es gibt das Gerücht, dass auf der anderen Seite Einsparungen bzw. Verrechnungen mit der Städtebauförderung irgendwie geplant wären. Das würde ich Ihnen jetzt mal so vorhalten und um eine Stellungnahme bitten. Ist so etwas geplant? 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Herr Meister, da wissen Sie mehr als ich. Das ist mir nicht bekannt. 

(Guido Kosmehl, FDP: Das sind Nebelkerzen!) 

Ich habe in der „MZ“ gelesen, dass die Stadt Halle schon über 160 Millionen € berät. Wie diese Zahl zustande kommen, kann ich Ihnen auch nicht sagen. 

(Marco Tullner, CDU: Erwartungshaltung!) 

- Erwartungshaltung, mag so sein. - Es gibt vieles, was schon in der Welt ist. Insoweit ist es wichtig, dass wir nächste Woche im Rahmen der Vereinbarung dann auch die Zahlen auf den Tisch packen können, damit zumindest insoweit eine Klarheit besteht. Es ist auch mit dem Städte- und Gemeindebund sowie mit dem Landkreistag abgestimmt, insbesondere mit dem Städte- und Gemeindebund, dass ausreichende Informationen herausgehen. Denn über die Inhalte der Maßnahmen kann man sich jetzt schon innerhalb der Kommunen Gedanken machen. Für die Umsetzung müssen wir dann die endgültige Vereinbarung abwarten, die wir jetzt gerade verhandeln. 

Aber Maßnahmen kann man sich als Kommune sehr wohl schon jetzt inhaltlich parat legen, damit man sehr schnell loslegen kann.