Daniel Rausch (AfD):
Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt versucht die Landesregierung, ein Signal zu setzen. Sie wollen Planung und Bau im Bereich unserer Straßeninfrastruktur schneller, digitaler und effi-zienter machen. Wir alle kennen die Probleme: zu lange Verfahren, komplizierte Abstimmungen zwischen Behörden und aufwendige Papierverfahren. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Gerade beim Brückenbau, bei Ortsumfahrungen oder bei der Anbindung neuer Gewerbestandorte können wir uns die Verzögerung nicht mehr leisten.
Im Gesetz sollen hierfür klare Verbesserungen geschaffen werden, z. B. in § 24 - Behördenfristen. Wenn innerhalb von zwei Monaten keine Stellungnahme eingeht, gilt die Zustimmung künftig als erteilt. Damit könnte das endlose Warten auf Rückmeldungen beendet sein. Wichtig wäre hier natürlich, dass diese Regelung nicht durch ein Nullachtfünfzehn-Schreiben der Behörden konterkariert wird.
Des Weiteren gibt es die Regelungen zur Digitalisierung in den §§ 6, 8, 37a und 37e. Planunterlagen und Verfahren werden ins Netz verlagert. Das bedeutet einfachen Zugang für Bürgerinnen und Bürger, weni-ger Papier und schnellere Kommunikation.
Ein weiterer geplanter Punkt sind die Themen vorläufige Anordnung und Besitzeinweisung in den §§ 37 und 40. Hierdurch könnten bestimmte vorbereitende Maßnahmen bereits vor Abschluss des Planfeststel-lungsverfahrens umgesetzt werden. Das ermöglicht einen früheren Baubeginn, ohne den Rechtsschutz der Betroffenen zu vernachlässigen. Die in den §§ 9a und 36 geregelten Erweiterungen der Duldungs-pflichten und Vorarbeiten beinhalten, dass die Eigentümer und Nutzer künftig notwendige Vorarbeiten wie Kampfmittelsondierung oder archäologische Untersuchungen dulden müssen.
Meine Damen und Herren! Uns als AfD-Fraktion stören natürlich die neuen Regelungen für Windkraftan-lagen entlang unserer Straßen. Hierbei sollen Erleichterungen geschaffen werden, indem Abstandsvorga-ben und Nutzungsmöglichkeiten aufgeweicht werden. Das heißt, erneuerbare Energien sollen künftig schneller entlang bestehender Verkehrsstraßen gebaut werden können. Sie kennen unsere Position zu den erneuerbaren Energien; darüber haben wir vorhin auch schon diskutiert. Das bedeutet, dass wir die-sen Punkt ablehnen müssen.
(Beifall bei der AfD)
Die in § 33 zu der Umleitung des ÖPNV und in § 47 zu dem Winterdienst getroffenen Regeln finde ich wichtig. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sie in ein Gesetz geschrieben werden müssen oder ob dies an-derweitig geregelt werden könnte.
Meine Damen und Herren! Zu der in § 9 Abs. 1 Satz 2 Halbatz 2 in Bezug auf die Wörter „Fußgänger , Radfahrer- und Behindertenverkehrs“ vorgesehenen Änderung. Diese Passage umfasst vier Wörter, die in der Neusprechversion durch die 14 Wörter umfassende Passage „Fußgänger- und Radfahrerverkehrs, die Belange der Menschen mit Behinderungen und der Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen“ ersetzt werden soll. Ich frage mich: Was soll das? - Ja, ich weiß, die geänderten Formulierungen orientieren sich am Bundesfernstraßengesetz. Aber, meine Damen und Herren, muss man denn jeden Stuss mitmachen?
(Beifall bei der AfD - Christian Hecht, AfD: Jawoll!)
Wenn die Logik in der Begründung gelten soll, müsste man aus einem Behindertenparkplatz einen Park-platz für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen machen.
(Katrin Gensecke, SPD: Barrierefreiheit!)
Warum ein solch wichtiges Gesetz mit Neusprech durchsetzt sein soll, erschließt sich mir nicht.
Alles in allem unterstützen wir als AfD-Fraktion alles, was zur Verbesserung und Beschleunigung von Bau-vorhaben dient. Darum stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuss zu. - Danke schön.
(Beifall bei der AfD)
 Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke.