Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Polizeibeamte haben beamtenrechtliche Pflichten, zu denen auch der sachgemäße und regelkonforme Umgang mit Führungs- und Einsatzmitteln zählt. Bei Waffen und Munition ist besondere Sensibilität erforderlich.
Wir erwarten auch von unseren Jägern und Schützen, dass sie mit der notwendigen Sorgfalt mit Waffen und Munition umgehen. Wenn sie das nicht machen, steht schnell der Verlust der Berechtigung im Raum.
Erlasse und Verfügungen regeln unter anderem den Umgang, die Lagerung und die Kontrollen. Polizeibeamte werden regelmäßig belehrt und sind verpflichtet, die Erlasse und Verfügungen einzuhalten. In Einzelfällen ist das nicht geschehen. Das bedeutet aber nicht, dass wir ein strukturelles Problem haben, wie es oft vorschnell aus der Politik zu hören ist.
Polizeibeamte müssen bei einem Fehlverhalten mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Das ist auch notwendig, um die hohe Sensibilität und das Bewusstsein aufrechtzuerhalten. Vorgänge werden transparent aufgeklärt, wie wir es in der letzten Sitzung des Innenausschusses getan haben.
Die Einzelfälle in den letzten Jahren machen aber auch deutlich, dass diese hohe Sensibilität vorhanden ist. Bei mehr als 6 000 Polizeibeamten können auch zukünftig Fehler grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden; denn Menschen machen Fehler die Vorredner haben es gesagt , insbesondere bei dynamischen Einsatzlagen.
Viel wichtiger ist es doch, dass die Beamten im Rahmen der Aus- und Fortbildung, bei Dienstberatungen, bei Kontrollen und auch bei Belehrungen regelmäßig eindringlich auf den regelkonformen Umgang hingewiesen werden. Das geschieht nach unserer Auffassung. Das ist auch kein Führungsversagen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Herzlichen Dank.