Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Wir setzen fort. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr.  Pähle, bitte. 


Dr. Katja Pähle (SPD):

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart: 

„Die Hochschulen wollen wir zu Orten exzellenter Forschung, Ausbildung und Nachwuchsförderung ausbauen. In diesem Zusammenhang wollen wir die Rahmenbedingungen für Hochbegabte und Exzellenzwissenschaftlerinnen und  wissenschaftler optimieren und die Graduiertenförderung verstetigen.“ 

Der Landtag hat sich seinem Beschluss im August 2024 ebenfalls in diesem Sinne festgelegt. Gleichzeitig hat Armin Willingmann in einer der letzten Sitzungen des Wissenschaftsausschusses darüber berichtet, dass sein Ministerium an der Erarbeitung einer Neuordnung der Graduiertenförderung arbeitet. 

Wir befinden uns jetzt im September, das heißt kurz vor dem Beginn des Wintersemesters. Deshalb frage ich an dieser Stelle den Wissenschaftsminister Armin Willingmann nach dem Stand der Umsetzung insbesondere der Überarbeitung der Graduiertenförderung.

(Olaf Meister, GRÜNE: Überraschend! - Zurufe von Marco Tullner, CDU, und von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Minister, bitte.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abg. Dr. Pähle, glücklich ein Land, das eine funktionstüchtige Wissenschaftslandschaft hat, das die Menschen von außen so sehr interessiert, dass wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland und dem Inland anziehen, dass junge Menschen zu uns kommen, weil sie ihre Ausbildung in Sachsen-Anhalt beginnen, fortsetzen oder abschließen wollen. 

Glücklich ein Land, das über eine stabile, von der Koalition getragene Wissenschaftspolitik verfügen kann, die dazu führt, dass sich an diesen Hochschulen in den letzten Jahren viel entwickelt hat. Denn was wir noch verhalten in dem Koalitionsvertrag von 2021 formuliert haben   wir verstetigen die Graduiertenförderung, wir wollen auch etwas für die Exzellenz tun  , das hat sich doch ganz wunderbar entwickelt.

Nehmen wir zunächst den Exzellenzaspekt. Wir hätten uns nicht träumen lassen, dass es gleich klappt.

(Hendrik Lange, Die Linke: „Gleich“ ist gut!)

Aber Lohn der Mühe, dass wir uns darauf verständigt hatten, in die Exzellenzförderung zu investieren, war dann der Zuschlag für die Martin-Luther-Universität mit dem Center for Chiral Electronics bei der Exzellenzinitiative zu reüssieren. Das ist ein großer Erfolg für Sachsen-Anhalt. Sie wissen: Wir sind damit nicht mehr weißer Fleck auf der Landkarte jener Bundesländer, die bei der Exzellenzinitiative bisher nicht dabei waren. 

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Daran kann man also einen Haken machen, wie es so ein bisschen umgangssprachlich heißt. 

Das Zweite: die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. - Na ja, ob das gelungen ist, das können Sie schon daran erkennen, ob junge Menschen zu uns kommen oder nicht. Sie strömen nach wie vor. Wir haben genug Studienplätze für unsere eigenen Landeskinder, und wir haben sie auch für diejenigen, die von woanders kommen. Wir wünschten sogar, es kämen ein paar mehr. Insbesondere im Bereich der Lehramtsausbildung dürften es noch ein paar mehr sein. Sie wissen, dass wir deutlich mehr Studienplätze vorhalten als tatsächlich ausgelastet sind.

Nun zur Graduiertenförderung. Diese wollten wir verstetigen, aber der Landtag hat in seinem Haushaltsbeschluss für die Jahre 2025/2026 gesagt: Wir könnten uns dabei sogar ein bisschen mehr vorstellen; 

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

steigend von 1,7 Millionen € auf 2,4 Millionen € in diesem Ansatz - daraus macht einmal etwas. 

Es lag auf der Hand, dass wir sagen: Wir werden das sinnvoll verteilen, um zum einen einem Wunsch der bisher in der Förderung Befindlichen Rechnung zu tragen, nämlich dem, den monatlichen Satz, den Basissatz zu erhöhen. Er liegt im Moment bei 1 100 € und er wird jetzt angehoben   ich greife insoweit einer Verordnung vor, die ich vorgestern unterschrieben habe und die in den nächsten Tagen im Gesetz  und Verordnungsblatt erscheinen wird und die rückwirkend in Kraft tritt, nämlich zum 1. Juli 2025   auf einen monatlichen Stipendiensatz von 1 400 €. Wir erhöhen also um 300 €. Damit bewegen wir uns im Geleitzug der übrigen Bundesländer. Mal sind es 100 €, in vielen Bundesländern sind es auch 200 €, 300 € weniger. 

Darüber hinaus entbürokratisieren wir. Wir entbürokratisieren den Umgang mit den Sachkostenpauschalen, die bislang noch in liebenswürdiger deutscher Manier einzeln abgerechnet und auch am Ende des Stipendiums zurückgegeben oder gegen Wertersatz behalten werden durften - eine unsinnige Regelung. Wir haben das deutlich entschlackt. Die Geförderten können diese Gerätschaft, die sie dort aus den Mitteln erworben haben, am Ende des Tages behalten. Wir alle kennen die Lebenslaufzeit von digitalen Endgeräten, um es etwas malerisch zu umschreiben.

(Minister Sven Schulze: Handy!)

Als Nächstes kommt hinzu, dass diejenigen, die bei uns in einem Graduiertenkolleg, in einer Graduiertenschule sind   das sind einige der Stipendiaten  , zusätzliche Reisekosten und sonstige Aufwendungen ersetzt bekommen können, dies alles möglichst pauschal, damit wir wegkommen von Einzelnachweisen.

(Beifall bei der SPD)

Das Dritte ist   das war mir ebenfalls wichtig  , nicht nur die Situation jener, die drin sind, zu verbessern, sondern auch dafür zu sorgen, dass wir den Kreis der Berechtigten erweitern, also die Anzahl der Stipendien erhöhen. Wir gehen mit der Regelung zum 1. Juli 2025 von 111 auf 126 Stipendien im Lande. Auch das ist eine wichtige Verbesserung. Es können also neue junge Menschen aufgenommen werden, die sich um ein Landesgraduiertenstipendium bewerben. Das Ganze wird verteilt zwischen den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das ist auch gut so; denn Sie wissen, dass wir das zweite Bundesland waren, dass das Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften deutschlandweit eingeführt hat. Wir sind insoweit also auf einem guten Weg. 

Aber ich will sie über noch etwas in Kenntnis setzen, weil das außerhalb der Landesgraduiertenförderung läuft, mir aber ein besonders wichtiges Anliegen war. Wir diskutieren seit vielen Jahren gerade bei den jungen Menschen immer wieder über die Frage: Was denn eigentlich die bessere Karrierevoraussetzung - die durch ein Stipendium geförderte Promotion oder die Promotion, die entsteht, während man eine Anbindung an ein Institut, an einen Lehrstuhl oder an eine Professur hat, also innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses? 

Das Ideale scheint zu sein, das zu kombinieren, nämlich eine Viertelstelle an der Universität, an der Hochschule einzurichten und diese durch ein Stipendium zu ergänzen. Das ist wirtschaftlich mehr oder minder dasselbe, aber es sorgt für die organisatorische Anbindung an einen Wissenschaftsbetrieb. Darin liegt möglicherweise der Grund, warum junge Menschen, die sich während ihrer Qualifikationsphase dafür interessieren, den akademischen Beruf weiterzuverfolgen, die möglicherweise eine Professur anstreben, einfach den ganzen Lehrbetrieb, den ganzen Verwaltungsbetrieb und alles, was zur Akademia gehört, kennenlernen wollen. Auch das werden wir machen. 

Das werden wir allerdings neben der Landesgraduiertenförderung hinbekommen; denn wir machen das aus Mitteln der Landesforschungsförderung. Das wird an den Hochschulen außerordentlich goutiert.

(Beifall bei der SPD)

Ich freue mich also, Ihnen berichten zu können, dass wir im Rahmen der Landesgraduiertenförderung ein ganzes Stück weiter gekommen sind. Was den Koalitionsvertrag betrifft, auf den sich CDU, SPD und FDP im Jahr 2021 verständigt haben, können wir an dieser Stelle einen sehr schönen erfolgreichen Abschluss vermelden. - Vielen herzlichen Dank.