Tagesordnungspunkt 9

Beratung

Einführung eines Straftatbestands „Femizid“ in Deutschland

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5901


Einbringerin ist Eva von Angern. - Sie haben das Wort. 


Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist keine zwei Stunden her, als viele Menschen, vor allem Frauen, hier in Magdeburg zusammengekommen sind. - Herzlichen Dank auch an die Kolleginnen aus dem Haus, mit denen wir gemeinsam in dem Stadtteil Neue Neustadt standen und des letzten Femizides in Deutschland am Sonntag gedacht haben. Es war der 63. Femizid in diesem Jahr und wahrscheinlich wird das Lagebild des Bundeskriminalamtes bzw. des Bundesinnenministeriums im nächsten Jahr noch ganz andere Zahlen veröffentlichen. 

Meine Damen und Herren! Als Juristin, als Feministin, als Vorsitzende der Linksfraktion ist es mir ein großes Bedürfnis, heute hier zu stehen und dafür zu werben, den Straftatbestand Femizid, das Mordmerkmal Femizid, im Strafgesetzbuch zu verankern. 

(Beifall bei der Linken)

Wer in diesem Frühjahr die Presse verfolgt hat, der erinnert sich an den furchtbaren Femizid in Genthin und auch an das Urteil des Landgerichtes Stendal. Ein 28-jähriger Mann hat seine 20-jährige Ex-Freundin brutal getötet. Er hat mehrmals auf sie eingestochen und anschließend auch noch ein Foto des Opfers verschickt. Es ist eine Tat, die klar zeigt, welche Abgründe sich auftun können, wenn nicht alle Warnsignale von allen ernst genommen werden, wenn Schutzmaßnahmen versagt werden und wenn das juristische Instrumentarium eben nicht ausreicht, um einer Tat gerecht zu werden. 

Die Geschichte der beiden zeigt eine erschütternde Klarheit. Schon vorher gab es Gewalt, schon vorher gab es eine Axtattacke, Würgen bis zur Bewusstlosigkeit und dann der Femizid, eine Tötung, weil sie eine Frau war. Am Ende wurde der Täter wegen Totschlags verurteilt, nicht wegen Mordes. 

Warum? - Weil bislang fehlende Mordmerkmale eben einfach nicht greifen, weil Besitzansprüche und Kontrollverlust eben nicht als niedrige Beweggründe anerkannt wurden. Wir hatten dazu eine Anhörung im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz. Dort waren führende Juristen anwesend, die uns deutlich sagten, dass die Gerichte an sich schon jetzt sagen könnten, dass das, was in § 211 StGB steht, ausreichend wäre, um Femizide tatsächlich als Mord zu qualifizieren. 

Allein, das Urteil des Landgerichts Stendal zeigt uns, dass es eben nicht die übliche Rechtsprechung ist.

(Guido Kosmehl, FDP: Bundesgerichtshof!)

Das ist ein Beispiel für die Lücken in unserem System und es ist ein Beispiel für eine Realität, die wir eben so nicht länger hinnehmen dürfen. 

Meine Damen und Herren! Diese Erkenntnis ist keine Einzelmeinung. Unsere Justizministerinnen und Justizminister haben auf Initiative der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann hin einstimmig die Einführung eines eigenen Mordmerkmals für Femizide gefordert. 

Der politische Konsens ist vorhanden. Jetzt braucht es den rechtlichen Mut für die Umsetzung. 

(Beifall bei der Linken)

Frau Wahlmann hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass insbesondere sogenannte Trennungstötungen oft nur unter dem Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ verhandelt werden, und der Bundesgerichtshof erkennt auch das nicht durchgängig an. Die Folgen sind mildere Urteile für Täter, die aus verletztem Stolz, aus Besitzdenken heraus handeln. Verletzter Stolz und Besitzdenken als Grundlage für eine Tötung. 

Wir als Linke sagen ganz klar, wer seine Partnerin oder Ex-Partnerin als Besitz betrachtet und sie im Fall einer Trennung tötet, der muss konsequent und im Zweifel eben auch lebenslänglich bestraft werden. 

(Beifall bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir brauchen, meine Damen und Herren, ein klares rechtliches Signal an die Täter und an die Betroffenen. 

Nun wissen wir als Linksfraktion natürlich, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt nicht für eine Veränderung des Strafgesetzbuches zuständig ist. Ich bitte Sie heute trotzdem darum, unseren Antrag zu unterstützen, eine Bundesratsinitiative zu starten und § 211 StGB entsprechend zu ergänzen. Die politische Mehrheit dafür steht meines Erachtens und es gibt keinen vernünftigen Grund, das zu verzögern oder gar abzulehnen. 

Doch ja, allein damit ist es nicht getan. Wir müssen weiterdenken. Zum Schutz vor Femiziden braucht es Wissen, braucht es Sensibilisierung in den zuständigen Behörden, in den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Studien zeigen, Risikofaktoren und Warnzeichen werden oft übersehen, weil noch immer das Wissen fehlt, weil noch immer die Sensibilisierung eben nicht vorhanden ist. 

Das betrifft die Polizei, aber das betrifft eben auch die Justiz. Dort braucht es dringend eine Qualifizierung, damit Hochrisikofälle besser erkannt und Betroffene angemessen geschützt werden können. Ja, auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Institutionen ist dringend erforderlich und kann Leben retten. Für eine wirkungsvolle Prävention von Femiziden und für einen sicheren Umgang mit Hochrisikofällen braucht es Schulungen, es braucht strukturierte Kommunikation und es braucht klare Verantwortlichkeiten.

Ich will ausdrücklich sagen, dass es insbesondere nach dem Femizid in Bad Lauchstädt richtig war, dass in Sachsen-Anhalt vom Ministerium des Inneren eine Richtlinie zum Umgang mit Hochrisikofällen erlassen worden ist. Ich danke allen, und zwar nicht nur denjenigen, die daran mitgearbeitet haben, sondern auch denjenigen, die diese Richtlinie täglich mit Leben erfüllen, bspw. den vielen, vielen Frauen aus dem Hilfesystem, aber auch den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die Sorge tragen und tatsächlich ein sicheres Netz für Betroffene spinnen können. 

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag steht aber auch für einen Paradigmenwechsel. Gewalt gegen Frauen, insbesondere Femizide, müssen öffentlich stärker geächtet werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist zu Recht darauf hin, dass wir über Bildungsarbeit, Medien und Kultur gezielt sensibilisieren müssen, vor allem auch junge Männer. Sie sind es, die häufig noch in patriarchalen und toxischen Männlichkeitsbildern gefangen sind. 

(Beifall bei der Linken - Christian Hecht, AfD, lacht - Sebastian Striegel, GRÜNE: Nichts daran ist witzig!)

An dieser Stelle schauen wir nach Frankreich zu Giséle Pelicot: „La honte doit changer de camp!“ Die Scham muss die Seite wechseln, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken, bei der der SPD und bei den GRÜNEN)

Femizide sind Ausdruck problematischer Männlichkeitsbilder und patriarchaler Strukturen. Das beginnt bei traditionellen Männerbildern, die eben von Dominanz, Konkurrenz und Härte geprägt sind. Das setzt sich fort in toxischen Vorstellungen von Männlichkeit, bei denen Gewalt zur Legitimation und Demonstration von Stärke herangezogen wird. Wir alle wissen doch, die Männer, die ihre Kontrolle oder Macht bedroht sehen, etwa durch eine Trennung, reagieren in diesem System leider immer wieder mit einer Eskalation der Gewalt. 

Das Bild des besitzenden Mannes ist auch im Jahr 2025 - im Übrigen weltweit - noch tief verankert. 

(Beifall bei der Linken)

Auch hierzu gibt es Studien. Wer starr an Geschlechterrollen festhält, neigt als Mann eben eher zu Gewalt gegenüber Partnerinnen. Das ist kein pathologisches Einzelfallphänomen. Es sind die normalen Vorstellungen von Männlichkeit, die im Zweifel eben zur Eskalation führen können. 

(Unruhe bei der AfD)

Wir müssen also nicht nur rechtlich nachschärfen, sondern auch an den gesellschaftlichen Wurzeln arbeiten, Männlichkeitsbilder hinterfragen, patriarchale Muster aufbrechen und Prävention in den Mittelpunkt stellen. 

Meine Damen und Herren! Die aktuelle Statistik ist alarmierend. Das Bundeskriminalamt meldete allein im Jahr 2023 mehr als 900 Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten an Frauen und Mädchen. 

Herr Präsident, ich weiß, ich darf Sie nicht direkt ansprechen, aber die toxische Männlichkeit zeigt sich gerade ganz rechts. 

(Beifall bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie mich nicht angesprochen haben. 


Eva von Angern (Die Linke): 

Nein, Sie sitzen ja hinter mir. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Insofern versuchen wir jetzt, diese Debatte in Ruhe fortzuführen.


Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich wiederhole es: Das Bundeskriminalamt hat allein für das Jahr 2023 900 Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten an Frauen und Mädchen festgestellt. 

In vier von fünf Fällen handelt es sich tatsächlich um Opfer von partnerschaftlicher Gewalt, also Taten während oder nach einer Beziehung. 360 Frauen und Mädchen wurden im letzten Jahr getötet, nicht weil sie am falschen Ort waren, sondern weil sie weiblich waren. Diese Zahlen sind eine Mahnung, aber eben auch ein Auftrag. Wir dürfen nicht länger wegsehen. 

Gewalt an Frauen ist real. Sie ist allgegenwärtig und sie betrifft uns als Gesellschaft, als Politik, als Justiz, als Polizei, aber eben auch als Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam Verantwortung übernehmen. 

Wir müssen Schutz bieten, bevor es zu Taten kommt, und zwar durch Fortbildung, durch bessere Zusammenarbeit, durch Aufklärung. Wir müssen das Signal setzen, dass unsere Gesellschaft Femizide nicht duldet, weder juristisch noch kulturell. 

(Beifall bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der CDU)

Lassen Sie uns die Gerechtigkeit für die Betroffenen, den Schutz für potenziell gefährdete Frauen und Mädchen, ein ganz klares Nein zu patriarchaler Gewalt ins Zentrum der heutigen Debatte stellen. „Keine mehr!“, das war der Ruf der Spanier gegen Femizide. „Keine mehr!“, das soll auch durch Sachsen-Anhalt schallen. 

(Beifall bei der Linken)

Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer es gesehen hat. In der letzten Woche stellte Jan Böhmermann zu Beginn seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“

(Zurufe von der AfD: Nein, danke! - Weitere Zurufe von der AfD)

die Frage an Frauen, ob sie lieber mit einem Bären oder mit einem Mann allein im Wald sein wollen. Ich ahne, es war keine repräsentative Umfrage und die Antwort war auf keinen Fall lustig, aber alle Frauen, die befragt wurden, sagten, sie würden tatsächlich lieber mit einem Bären allein im Wald sein. 

(Guido Kosmehl, FDP: Sie hätten Bärin sagen müssen! - Zuruf von der AfD)

Tatsache ist, dass die größte Gefahr für Frauen nicht im Wald lauert, sondern im häuslichen Umfeld. Und das ist bitter. 

(Beifall bei der Linken - Unruhe bei der AfD)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Es mag ja sein, dass es den einen oder anderen amüsiert, aber trotzdem versuchen wir, glaube ich, dem Ernst dieses Themas gerecht zu werden. 

(Unruhe bei der AfD)

Dann versuchen Sie, Ihre Rede zu Ende zu bringen, und dann sehen wir weiter. 


Eva von Angern (Die Linke): 

Vielen Dank. - Es ging noch weiter. Er hat mehrfach die Istanbul-Konvention in die Kamera gehalten. Ich wünschte mir, dass viele aus den Strafverfolgungsbehörden, aber auch aus dem politischen Raum diese Sendung gesehen hätten, um zumindest einmal dieses Deckblatt gesehen zu haben. Im Idealfall lesen Sie auch weiter und sehen, was Deutschland vor einigen Jahren ratifiziert hat. 

Wenn man sich dann noch den Bericht anguckt, was alles nicht umgesetzt worden ist     Dabei rede ich nicht nur über die Frauenschutzhausplätze. 14 000 sind es, die allein in Deutschland fehlen. Es ist gut, dass wir ein Gewalthilfegesetz auf der Bundesebene geschaffen haben, aber es ist eben mager, dass es erst ab 2032 gelten soll, dass es diesen Rechtsanspruch erst dann tatsächlich gibt. Ich hoffe, dass der Verlauf nicht ganz so zäh ist. Ich hoffe, dass wir weiter Gemeinsames schaffen und dass wir die Kraft dafür haben, daran zu arbeiten. 

Frau Ministerin des Inneren, ich sage ganz ausdrücklich, ich habe heute sehr wohlwollend gelesen, dass Sie sich für eine elektronische Fußfessel in Form des spanischen Modells ausgesprochen haben. Ich unterstütze Sie dabei ausdrücklich und werbe dafür, dass es uns gelingt, das zeitnah in unser Polizeigesetz aufzunehmen. Auch das ist nicht der einzige Schritt, aber es ist ein wichtiger Schritt. Also, haben Sie den Mut, den Weg zu gehen. 

(Unruhe - Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Halten Sie doch einmal die Klappe, da drüben!)

Für das Protokoll: Ich sehe das Nicken auch in den Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank. 

(Beifall bei der Linken - Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

- Ich habe nicht zur FDP gesprochen.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Frau von Angern, wollen Sie noch eine Frage des Herrn Kosmehl beantworten? - Dann kann Herr Kosmehl sie stellen. - Sie haben das Wort, bitte sehr. 


Guido Kosmehl (FDP):

Frau Kollegin, den letzten Zwischenruf habe ich nicht verstanden, aber ich habe mich ja ganz zu Beginn gemeldet. Ist Ihnen der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. August 2025 bekannt? 


Eva von Angern (Die Linke): 

Ich habe darauf sogar Bezug genommen in meiner Rede, Herr Kosmehl. 


Guido Kosmehl (FDP):

Trotzdem    


Eva von Angern (Die Linke): 

Ich habe das Datum nicht genannt,


Guido Kosmehl (FDP):

Sie haben gesagt,


Eva von Angern (Die Linke): 

aber ich habe darauf Bezug genommen.


Guido Kosmehl (FDP):

dass es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gäbe, die sozusagen einen Femizid als Mord definieren würde. 


Eva von Angern (Die Linke): 

Nein.


Guido Kosmehl (FDP):

Das haben Sie beklagt.

(Zuruf von der CDU: Ja!)


Eva von Angern (Die Linke): 

Ich habe gesagt, dass es höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, die das aberkannt hat bei Gerichtsurteilen. Das habe ich gesagt. Es war Teil meiner Rede. Hören Sie es sich noch einmal an.


Guido Kosmehl (FDP):

Aber der Bundesgerichtshof hat das ja ausdrücklich festgestellt. 


Eva von Angern (Die Linke): 

Ja, aber wir haben immer noch Gerichte, die es nicht umsetzen. Die Frage ist: Reicht es aus? Da ich nicht allein darauf vertraue, Herr Kosmehl, werbe ich dafür, den Weg der Justizministerinnen der Länder zu gehen und dieses eigene Mordmerkmal einzuführen. 

Wir können gern im Ausschuss darüber diskutieren. Ich sage aber auch ausdrücklich: Das ist nicht das einzige Thema, das wir hier besprechen sollten. Aber das Urteil kenne ich, ja. 

(Zustimmung bei der Linken)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Gut. Dann sind wir mit der Einbringung am Ende.