Rüdiger Erben (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Striegel, am Beginn der Wahlperiode haben wir einen Plan gehabt, nämlich dass die eingeführten Modellvorhaben nicht nur eine Farce sind, bei der wir am Ende schon wissen, was herauskommt, sondern ein Modell lebt nun einmal davon, dass man es im Modell erprobt.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)
Dazu brauchen wir einen bestimmten Zeitraum. Hinter der Änderung des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt steht dieser Zeitplan. Zu Beginn der Wahlperiode war klar, obwohl es das erste Gesetz war - übrigens, Frau Ministerin, es war nicht eines der ersten, sondern das erste Gesetz , das der Landtag in seiner achten Wahlperiode beschlossen hat, dass wir es gerade so schaffen, wenn wir zu einem positiven Ergebnis bei den Modellen kommen, diese auch als Regelrettungsmittel im Rettungsdienstgesetz zu verankern.
(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)
Insoweit ist jetzt ein bisschen eigenartig, uns dafür zu kritisieren, dass das Gesetz ein Jahr vor Ende der Wahlperiode noch nicht beschlossen wurde und dass man uns dazu auffordern müsste. Ich glaube auch - das ist im Innenausschuss sehr deutlich geworden , dass die Beratungen zu all diesen Punkten sehr weit gediehen sind.
(Angela Gorr, CDU: Ja!)
Ich gebe zu - deswegen sind Modellvorhaben wichtig , ich war am Beginn des Telenotarztprojektes skeptisch, weil ich die Diskussion kannte, die dahinter steht, nämlich, dass bei den Kostenträgern durchaus die Vorstellung war: Na ja, dann können wir kleine NEF-Standorte aufgeben und dann kommt die Helmkamera anstatt des Notarztes zum Patienten.
(Andreas Schumann, CDU, lacht)
Vielmehr ist heute klar: Wenn wir das Ganze verstetigen, dann ist das nicht hilfsfristwahrend und es ersetzt nicht den physischen Einsatz des Notarztes am Patienten.
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)
Vielmehr hat sich in dem Modellvorhaben gezeigt, dass die Handlungssicherheit der Notfallsanitäter beim Patienten durch die Verbindung zum Arzt - das ist nicht irgendein Notarzt, sondern das sind die bestqualifizierten Leute, die wir im Bereich der Notfallmedizin in Sachsen-Anhalt zur Verfügung haben , erhöht wird und damit auch die Qualität der Versorgung erhöht wird.
Ich will noch einen Punkt zum Gemeindenotfallsanitäter vorbringen. Ich halte es für erforderlich - das wird auch Gegenstand unseres Gesetzgebungsvorhabens sein , dass von Zeitz bis nach Arendsee dann, wenn Gemeindenotfallsanitäter darauf geschrieben steht, am Ende dasselbe darin enthalten ist.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Das werden wir mit dem Gesetz sicherstellen. Denn wenn es ein Regelrettungsmittel ist, dann muss auch eine einheitliche Handlung stattfinden. Deswegen vorhin meine Nachfrage. Denn das ist in Sachsen-Anhalt zurzeit beileibe nicht der Fall. Das wird eine der zentralen fachlichen Herausforderungen in dem Zusammenhang sein.
Wir überweisen Ihren Antrag in den Innenausschuss, und dort werden wir ihn - seien Sie nicht überrascht , dann beraten, wenn wir unseren Gesetzentwurf dazu vorgelegt haben.
(Lachen bei der CDU und bei der FDP)
Herzlichen Dank.