Ich rufe auf den 


Tagesordnungspunkt 17

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5889


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf Frau Ministerin Dr. Zieschang in Vertretung von Frau Weidinger. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Sachsen-Anhalt soll die Attraktivität der Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt gesteigert werden. Damit begegnen wir dem Personal- und Nachwuchsmangel nicht nur innerhalb der Justiz des Landes, sondern in allen Bereichen, in denen Juristinnen und Juristen absehbar benötigt werden. 

(Unruhe)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Einen Augenblick, Frau Ministerin. - Wäre es möglich, die Gespräche, die dringend notwendig sind, vor dem Plenarsaal zu führen? Das wäre ganz hilfreich; denn es ist mittlerweile ein erheblicher Lärmpegel entstanden. - Frau Ministerin, bitte. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herzlichen Dank. - Wie in vielen anderen Berufszweigen kommt es auch in der Justiz in den nächsten Jahren zu verstärkten Altersabgängen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Richterinnen und Richter, an Staatsanwälte, an Rechtsanwälte, an Notare und an Juristen in der Wirtschaft und der Verwaltung. Wir wollen einen starken und handlungsfähigen Rechtsstaat. Damit das weiterhin so bleibt, brauchen wir kluge und gut ausgebildete Volljuristen. 

Folgende Regelungen werden in dem Gesetzentwurf konkret aufgegriffen. Zur besseren Nachwuchsgewinnung soll die Wahlmöglichkeit für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zwischen einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis normiert werden. 

Darüber hinaus wird die seit dem Jahr 2023 im Deutschen Richtergesetz vorgesehene Option eines Teilzeitreferendariats in das Landesrecht übernommen. Aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben ist durch das Landesrecht zwingend vorzusehen, dass der juristische Vorbereitungsdienst im Falle der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen auch in Teilzeit abgeleistet werden kann. Diese Änderung muss in das Landesrecht übernommen werden. 

Ebenso soll in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit geschaffen werden, einen Bachelorgrad bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sowie bei Vorliegen des Nachweises der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung zu verleihen. Zum einen haben die Studierenden so die Sicherheit, auch wenn sie durch das erste Staatsexamen fallen, einen Abschluss vorweisen zu können, der dokumentiert, dass sie juristische Fachkenntnisse erworben haben und dass ihre bisherigen akademischen Leistungen nicht vergebens waren. Zum anderen ist damit beabsichtigt, die punktuellen Nachteile der Martin-Luther-Universität im Standortvergleich gegenüber anderen Universitäten auszugleichen, die den Bachelor für die Studierenden bereits eingeführt haben. Nur so bleibt hart umkämpfter juristischer Nachwuchs in Sachsen-Anhalt. 

Schließlich soll die Neuregelung der Vorschrift in § 5a Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes, nach der das juristische Studium auch die ethischen Grundlagen des Rechts berücksichtigen und damit die Fähigkeit der angehenden Nachwuchsjuristinnen und -juristen zur kritischen Reflexion des Rechts insbesondere durch Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur fördern soll, diktatorisch in das Landesrecht aufgenommen werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Ministerin.