Tagesordnungspunkt 1
Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT
 Wir beginnen mit der Fraktion der SPD. - Herr Erben, bitte.
 Rüdiger Erben (SPD): 
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie haben es bereits vorweggenommen, Herr Präsident. Morgen findet der bundesweite Warntag statt. Dann werden wir nicht nur die Nachrichten auf unsere Handys bekommen, sondern auch Sirenen zu hören sein, so sie denn vorhanden sind.
Sirenen haben zwei Funktionen. Einerseits haben sie - darum geht es morgen - eine Weckfunktion, dass Menschen merken, da ist eine Gefahr, und sich informieren. In weiten Teilen von Sachsen-Anhalt erfüllen sie zusätzlich noch eine andere Funktion, nämlich die Alarmierung der Feuerwehren. Da besteht ein Problem. Diejenigen, die das Signal der Sirenen nicht kennen, können es mit dem Signal der Feuerwehr verwechseln und denken, wenn die Sirene ertönt, betrifft mich das nicht, ich bin nicht bei der Feuerwehr. Einige Bundesländer sind inzwischen dazu übergegangen, auf die Nutzung der Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehrleute komplett zu verzichten.
Ich halte auch das für eine notwendige Maßnahme und richte an die Innenministerin die Frage, welche Auffassung die Landesregierung dazu vertritt und ob wir dem Beispiel anderer Bundesländer folgen und die Sirenennutzung auch auf die Weckfunktion beschränken.
 Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 
Frau Ministerin Zieschang, bitte.
 Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 
Herr Präsident, gestatten Sie mir zunächst die Bemerkung, dass ich hoffe, dass morgen um 11 Uhr die Warnsignale erklingen. Das ist nämlich ein wesentlicher Bestandteil des mittlerweile fünften bundesweiten Warntages: Man möchte überprüfen, ob die verschiedenen Warnmittel auch zur selben Zeit anspringen. Bei den Sirenen und der Radio- und Fernsehwerbung hat das in der Vergangenheit gut funktioniert. Bei der Auswertung des letzten Warntages haben wir jedoch festgestellt, dass die Katwarn-App die Warnung zum Teil mit einer Verzögerung von zehn Minuten ausgesteuert hat. Im Jahr davor gab es die Verzögerung bei der Nina-Warn-App. Das BBK nimmt diese Warntage zum Anlass, um zu überprüfen, ob alle Warnmittel tatsächlich zügig, idealerweise um 11 Uhr mit wenigen Sekunden, allenfalls ein, zwei Minuten Verspätung ausgelöst werden. Das ist morgen Gegenstand des Tests: Wir wollen sehen, ob die Warn-Apps im Vergleich zum letzten Jahr die Warnung in kürzerer Zeit aussprechen, also ziemlich genau um 11 Uhr.
Herr Abg. Erben, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Sirenen in unserem Land zwei Funktionen erfüllen können. Ich sage ganz bewusst „können”, weil die Frage der Alarmierung der Feuerwehren Aufgabe der Kommunen ist. Insofern können die Kommunen in ihren jeweiligen Organisationsverfügungen auch die Alarmierungswege vorgeben und damit vorgeben, auf welchen Endgeräten die Alarmierung am Ende erfolgt - ob es eben der Funkmeldeempfänger und die Sirene oder aber nur der Funkmeldeempfänger ist.
Landesweit gibt es in dieser Hinsicht keine Vorgabe. Aus meiner Sicht sollte diese Entscheidung auch auf kommunaler Ebene belassen werden, zumal Sirenen auch eine redundante Funktion zum Funkmeldeempfänger erfüllen können. Es kann eine Funkstörung geben, es kann einmal passieren, dass eine Kameradin oder ein Kamerad den Funkmeldeempfänger, also das Endgerät, nicht bei sich trägt, sondern es im Auto liegen hat. Dann besteht die Möglichkeit, dass man über die Sirene gewarnt wird. Selbst in den Fällen, in denen die Sirene auf kommunaler Ebene nicht zur Alarmierung der Feuerwehren genutzt wird, wird ja weiterhin getestet, ob die Sirenen funktionieren. Das machen wir nicht nur einmal im Jahr.
Beim bundesweiten Warntag geht es nicht nur darum, die Funktionsfähigkeit der Sirenen zu überprüfen, sondern auch darum, zu prüfen, ob die Ansteuerung durch das BBK und ob alle anderen Warnwege funktionieren. Deswegen wird es weiterhin Probewarnungen geben, egal zu welchem Zweck die Sirenen eingesetzt werden. So kann die Funktionsfähigkeit der Sirenen nicht nur einmal im Jahr, sondern wöchentlich - wie es vielfach der Fall ist - überprüft werden.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich eine relativ hohe Anzahl von Sirenen hat. Die Diskussion über Sirenen hat nach der schrecklichen Katastrophe im Ahrtal eine neue Brisanz erhalten.
Ich bin froh, dass wir in den letzten Jahren die Zahl der Neubeschaffungen an Sirenen erhöhen konnten. So konnten wir von 2021 bis 2025 179 neue Sirenen beschaffen und 36 weitere umrüsten. Worum geht es bei der Umrüstung? Dabei geht es z. B. darum, dass die Sirenen über „MoWaS“ und damit zentral über das BBK angesteuert werden können. Auch für dieses Jahr sind bereits weitere Bewilligungen für Neubeschaffungen vorgesehen. Sprich: Die Ausstattung mit Sirenen schreitet im Land gut voran. Ob sie tatsächlich alle funktionieren und ob auch die, die durch „MoWaS“ angesteuert werden können, tatsächlich funktionieren, wissen wir morgen Abend.