Nicole Anger (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wir reden heute über den Rettungsdienst, eine der zentralen Strukturen, die im Ernstfall über Leben und Tod entscheidet. Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN setzt die richtigen Schwerpunkte und folgt damit den Beratungen aus dem Innenausschuss und auch dem geplanten Gesetzesvorhaben des Innenministeriums. 

Die Experimentierklausel - wir haben es schon gehört   hat sich in der Praxis bewährt. Die Aktiven vor Ort wünschen sich eine dauerhafte Fortführung. Es gilt nun, dies nahtlos zu verstetigen und auf das gesamte Land auszuweiten. Gerade im ländlichen Raum sind solche Modelle unverzichtbar; denn sie schließen wichtige Versorgungslücken, ersetzen aber keine bestehenden Strukturen. Notärztinnen und klassische Rettungswagen bleiben das Rückgrat. Nur im Zusammenspiel entsteht ein verlässliches System. 

Ein Erfolgsmodell ist die Telenotärztin. Oft sind Rettungswagen und Notfallsanitäter*innen zuerst vor Ort. Die Anfahrt der Notärztin oder des Notarztes dauert meist etwas länger. Der Telenotarzt erlaubt sofortige Entscheidungen über die Distanz hinweg. In Sachsen-Anhalt gab es bereits mehr als 500 erfolgreiche Einsätze mit durchweg positiver Bilanz. Ärztliche Hilfe steht sofort bereit, ohne Anfahrtszeit. Das gibt Sicherheit für Patient*innen und Einsatzkräfte. Deshalb gehört für uns der Telenotarzt dauerhaft in das Portfolio der Gesundheitsversorgung. 

(Zustimmung von Monika Hohmann, Die Linke)

Ebenso wichtig sind Gemeindenotfallsanitäter*innen. Sie entlasten Rettungsdienste und Notaufnahmen und sind vor allen Dingen nah am Menschen. Das zeigt gerade in dem Pilotprojekt in Wittenberg Wirkung. Aber wer allein zu kritischen Einsätzen fährt - denn die Gemeindenotfallsanis sind immer allein unterwegs  , ist stärker belastet und weniger abgesichert. Deshalb müssen Gemeindenotfallsanitäter*innen grundsätzlich zu zweit unterwegs sein. 

Ein dritter Baustein, die Ersthelfer*innen-App. Mehr als acht Millionen Menschen in mehr als 40 Regionen machen schon mit. Jede Minute zählt, und wenn die Wiederbelebung sofort beginnt, dann steigen die Überlebenschancen drastisch. Solche digitalen Lösungen retten Leben. 

Allerdings zeigt sich auch: Die digitale Infrastruktur muss stimmen. Dazu braucht es eine nahtlose Netzabdeckung im Land und wir haben hier noch immer weiße und graue Flecken. Noch immer gibt es Funklöcher. Für den Rettungsdienst ist das ein Risiko. Jede Verzögerung in der Kommunikation kann lebensrettende Maßnahmen gefährden. 

Meine Damen und Herren! Für meine Fraktion gilt: Die Experimentierklausel muss landesweit ausgeweitet und ohne Unterbrechung fortgeführt werden.

(Beifall bei der Linken)

Gleichzeitig müssen das Sozial-, das Innen- und das Digitalisierungsministerium an der Stelle enger zusammenarbeiten. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass das funktionieren kann, sogar über Ländergrenzen hinweg. 

Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN stärkt die Versorgung, entlastet den Rettungsdienst und erhöht die Überlebenschancen, vor allen Dingen im ländlichen Raum. Telenotärzt*innen, Gemeindennotfallsanitäter*innen und Ersthelfer*innen-App haben ihre Stärke bewiesen. Jetzt geht es darum, sie dauerhaft abzusichern. Wir werden den Antrag mit überweisen. - Vielen Dank.