TOP 21

Tagesordnungspunkt 21

Beratung

Opferrechte konsequent schützen - Kontaktaufnahme durch Tatverdächtige und Täter von Verbrechen verhindern

Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5786


Einbringen wird diesen Antrag Frau von Angern.


Eva von Angern (Die Linke): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die rechtliche Stellung von Opfern im Strafverfahren hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert und wesentlich verändert. Das ist tatsächlich auch in der Öffentlichkeit spürbar, aber vor allem für jedes Opfer individuell. Die Zeiten, in denen das Opfer lediglich ein Beweismittel im Verfahren war, sind vorbei und das ist auch gut so.

Dass es so gekommen ist, war aber kein Selbstläufer. Das haben wir Verbänden zu verdanken, Interessenvertretungen wie bspw. dem Weißen Ring, aber auch dem Netzwerk Gewaltfreies Leben, aber auch Verbänden, an die man dabei gar nicht als Erstes denken würde, wie bspw. dem Kinderschutzbund und dem Landesfrauenrat, die sich einfach alle gemeinsam für die Interessen von Opfern einsetzen. Und das machen sie bereits seit vielen, vielen Jahren. Sie sind drangeblieben, sie haben Vorschläge gemacht, was sich verbessern kann. Ihnen sollten wir einmal mehr auch zuhören und ihre Ideen aufgreifen.

Sie und wir alle können den Opfern von Straftaten nicht die traumatisierende Erfahrung nehmen. Das geht durch keine Maßnahme, die wir anbieten. Die meisten bleiben leider ein Leben lang traumatisiert, mehr oder weniger. Aber wir können genau dieses Mehr-oder-Weniger sehr wohl positiv begleiten. Wir können und wir müssen als Staat eben alles tun, damit keine weiteren traumatisierenden Erfahrungen im Rahmen des Strafverfahrens hinzukommen.

Dabei geht es natürlich als Allererstes um die ersten Momente nach einer Straftat, um den sensiblen, empathischen Umgang von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das ist seit vielen, vielen Jahren ein Thema, nicht nur in der Ausbildung, sondern auch in den Fortbildungen. Dabei geht es aber auch um das Aufzeigen von Hilfsangeboten für Opfer. Dabei geht es um die Begleitung im Strafverfahren und natürlich geht es auch um angemessene Entschädigungen. Angemessene Entschädigungen sind allerdings in den seltensten Fällen dafür verantwortlich, dass Traumata beseitigt werden können.

Es geht aber auch darum   und das ist von wesentlicher Bedeutung  , dass es keine weiteren bürokratischen Hürden gibt. Auch das ist ein Thema, zu dem wir uns mit den Opferbeauftragten von Land und Bund im Rechtsausschuss verständigt haben. Es ist einfach wichtig, dass Opfer von Straftaten schnell Unterstützung bekommen bei den Dingen, die nach so einer Tat eben zu erledigen sind.

Die Motivation für all diese Maßnahmen ist vor allem eines: dass die Gesellschaft, dass der Staat die Opfer nicht alleinlassen will.

Nicht selten ist aber auch der öffentliche Vorwurf zu hören: Ihr kümmert euch mehr um die Täter als um die Opfer. Medial und auch im Strafverfahren spielen die Täter natürlich die größere Rolle. Das heißt aber nicht, dass der Staat sich tatsächlich mehr um Täter als um Opfer kümmert. Das will ich ausdrücklich sagen.

Lassen Sie mich ein ganz konkretes, aktuelles Beispiel für genau diesen Vorwurf beschreiben   das war auch schon einmal Thema im Landtag  , und zwar der Neubau des Gerichtsgebäudes für das Verfahren um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024. Es wird in der Bevölkerung leider immer noch so wahrgenommen, dass dieses Gebäude, das enorm hohe Kosten verursacht   das ist so   vor allem ein Gebäude für den Attentäter ist. Das ist nicht so. 

Wir hatten diese Debatte übrigens auch nach dem Halle-Attentat, als wir dafür einen Gerichtssaal im Landgericht Halle verändern mussten. Das heißt, diese Debatte, die wir hier haben, kommt nicht wirklich überraschend.

Natürlich erschließt sich mir als ehemaliger Anwältin sofort, dass das nicht für den Attentäter gebaut wird. Das ist vielmehr eine Chance für alle Opfer   wir reden hierbei über mehr als 300 Opfer  , die Möglichkeit zu bekommen, an diesem Verfahren direkt und nicht via Leinwand oder via Presse teilzunehmen. Das ist tatsächlich auch im Sinne der Traumaaufarbeitung eine wesentliche Chance, auch wenn wir alle nicht wissen, ob sie es annehmen oder nicht. Aber diese Möglichkeit wird gegeben.

Doch auch hierbei braucht es vor allem eines: eine klare, eine offene, eine transparente Argumentation. Und das kann man eben nicht auf den Pressesprecher eines Gerichts abschieben. Das müssen Sie, Frau Ministerin, selbst sehr transparent, sehr offen machen. Alles andere führt eben dazu   diese Situation haben wir leider nach wie vor  , dass der Vorwurf im Umlauf ist: Da wird ein Haus für den Attentäter gebaut; der kostet einfach nur noch mehr Geld. Das ist natürlich fatal.

Transparenz, das ist tatsächlich die oberste Maxime, auch um das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zu erschüttern. Denn es gibt natürlich nach wie vor diejenigen, die mit den Ängsten der Menschen spielen, die auch jetzt gerade mit der Wut der Menschen spielen. Das ist immer das Leichtere. Mir ist schon klar: Dagegenzuhalten ist der schwierigere, der anstrengendere Weg. Aber gehen Sie einmal davon aus, dass Sie uns dabei an Ihrer Seite haben.

Gleiches gilt in dem Sachzusammenhang für die Entscheidung, dass die Opfer ausschließlich von zwei Anwälten vertreten werden. Ich nehme jetzt einmal die besonderen Opfer aus. Spätestens seit der Entscheidung des Amtsgerichtes Halle ist allerdings klar: Das ist eine rechtlich saubere Entscheidung. Als Juristin weiß ich aber auch, dass diese Entscheidung zwar sauber ist, dass sie sogar im Interesse der Opfer ist, weil das Verfahren dadurch viel, viel schneller gehen wird,

(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)

wir also viel, viel schneller zu einem Endpunkt kommen werden,

(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)

zumindest hoffe ich das. Allerdings versetze ich mich einmal in die Situation der Opfer: Schon sehr schnell nach der Tat gab es   und das ist gut; dafür auch ein Lob an die Polizei in Sachsen-Anhalt   viele, viele Befragungen von Zeuginnen und Opfern, und nicht selten wurde von der Polizei der Hinweis gegeben: Nehmen Sie sich unbedingt einen Anwalt. Das heißt, schon im Dezember letzten Jahres, spätestens im Januar, haben sich viele Opfern einen Anwalt genommen und eine Vertrauensbasis zu diesem aufgebaut.

Ich kenne nun beide Kollegen, für die man sich entschieden hat, und kann auch sagen: Denen können die Opfer vertrauen, ohne Zweifel. Aber das ist nicht die Sicht der Opfer, die sich eigene Anwälte genommen haben.

Auch diesbezüglich würde ich mehr Transparenz, mehr Argumentation, mehr Unterstützung erwarten. Ich hoffe, dass das auch dann, wenn Anfang September das größere Gespräch mit den Opfern passiert, ein Thema ist, damit dann nicht die Falschen genau dieses rechtsstaatliche Mittel, das am Ende den Opfern helfen kann, gegen sie verwenden; denn das wäre fatal. Also auch hier sind Aufklärung, Erklärung und Darstellung gefragt.

Jetzt aber noch einmal zu dem Antrag, den wir heute einbringen, und das ist das entscheidende Moment. Sie alle haben es mitbekommen, das hat in der Sommerpause Wellen geschlagen. Die „Volksstimme“ hat am 28. Juli 2025 hat getitelt: Opfer fühlen sich verhöhnt. Ich sage ganz deutlich, wenn es nur das „verhöhnt“ wäre   auch das ist schon schrecklich nach so einer Tat  , dann wäre das vielleicht noch hinnehmbar. Ich weiß aber von Opfern, wie es ihnen ergangen ist, als sie diesen Brief in der Post hatten.

Ja, das ist verbunden gewesen mit einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das es vielleicht hätte abmildern können   zumindest sollte es das  , aber das hat nicht funktioniert. Es hat nicht nur verhöhnt, es hat viele, viele Tränen verursacht. Dieses unermessliche Leid, das viele Menschen mit dem 20. Dezember 2024 in Magdeburg verbinden, und nicht nur Magdeburger oder Sachsen-Anhalter, sondern deutschlandweit und teilweise auch weltweit, ist dadurch zumindest für diese individuellen Opfer noch einmal verschärft worden.

Ich habe mich über die Reaktionen gefreut, insbesondere aus der FDP und der SPD, die schon deutlich gesagt haben: Hier muss sich etwas ändern; es kann nicht sein, dass ein solcher Täter, jetzt der Angeklagte, diese Informationen bekommt. Ich hoffe, dass unser Antrag, den wir heute vorgelegt haben, der erst einmal nur eine Zielbeschreibung ist, das auf den Weg bringt. Es sind noch nicht die einzelnen Punkte.

Ich denke, wir müssen über Möglichkeiten reden, darüber, ob wir gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung mit Vorschlägen zur Veränderung der Strafprozessordnung tätig werden, oder auch noch einmal über das Thema Akteneinsicht, also Konkretisierung der Akteneinsicht, auch über die Rechte von Anwälten reden.

Ich muss sagen, ich bin überrascht, dass Verteidiger diese Akte so vollständig zur Verfügung stellen. Ich weiß, dass Anwältinnen und Anwälte dem Grunde nach den Mandanten über den wesentlichen Akteninhalt in Kenntnis setzen müssen. Aber   ich habe diesen Brief an das Opfer gelesen   der Angeklagte hatte nicht nur das Wissen um die Anschrift, er konnte auch noch andere Dinge zuordnen.

Ich weiß, dass in der „Volksstimme“ die Rede davon war, dass er sich entschuldigt hat. Ich sage ganz deutlich: Ich habe darin keine wirkliche Entschuldigung gesehen. Ich habe darin eher gelesen, dass versucht worden ist zu erklären, warum die Tat doch richtig war und dass man doch eigentlich nur gucken müsse, dass man die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Staat, der Justiz geltend machen könne.

Also wieder eine Verunglimpfung des deutschen Staates bzw. der Justiz. In diesem Zusammenhang muss man, finde ich, auch hinterfragen: Welche Rolle haben die Verteidiger dabei eingenommen? Wie konnte es dazu kommen, dass der Angeklagte ein so allumfassendes Wissen hatte?

Natürlich ist mir das nicht fremd. Ich kenne das aus Jugendstrafverfahren, insbesondere im Zuge der Vorbereitung von Täter-Opfer-Ausgleichen. Man weist dann darauf hin: Schreiben Sie einen Entschuldigungsbrief. Aber ich habe nie eine Anschrift herausgegeben. Das hätte ich auch nie gemacht. Das tut auch nicht Not; denn ich als diejenige, die die Akteneinsicht hat, bin diejenige, die die Anschrift hat, und ich kann auch den Brief weitergeben.

Natürlich geht es auch darum, Reue zu zeigen. Aber, ganz ehrlich, nichts von dem, was ich darin gelesen habe, hatte mit Reue zu tun. Insofern bin ich doch wieder bei der Aussage der „Volksstimme“: Das war eine Verhöhnung.

(Zustimmung von Stefan Gebhardt, DIE LINKE, von Olaf Meister, GRÜNE, und von Guido Kosmehl, FDP)

Aber auch hierzu kann ich nur sagen: Es war dramatisch für die Opfer, und wir müssen ihnen helfen, wir müssen ihnen zur Seite stehen. Deswegen werbe ich dafür, dass wir uns im Rahmen eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem Hilfesystem, aus der Justiz, aus den Strafvollzugsbehörden miteinander etwas überlegen. Wie kann Opfern tatsächlich eine noch bessere Stellung gegeben werden, noch mehr Rechte gegeben werden, damit sie vor solchen Briefen geschützt werden? Das kann nicht sein.

(Beifall bei der Linken - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau von Angern. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gürth. Sie lassen die zu? - Ja. - Herr Gürth.


Detlef Gürth (CDU): 

Geschätzte Kollegin von Angern, ich frage Sie als kundige Juristin und auch mit Erfahrung als Anwältin. Ich habe eine Frage, die hier in Magdeburg diskutiert wird, die schon rechtlicher Natur ist, die ich aber gar nicht beantworten kann.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Rechtsberatung kann sie von dort aus nicht machen!)

Bei so schweren Straftaten ist die Aufarbeitung solcher grausamen Taten immer eine ganz schwierige, zum Teil auch eine emotionale Debatte, auch in der Gesellschaft. Jetzt kommt ein Vergleich, der   ich weiß gar nicht, ob der zulässig ist   in der Bevölkerung da ist, was die Verteidigung betrifft, die Interessen der Opfer.

Und zwar wird das in Diskussionen verglichen mit dem schlimmen Vorfall in Halle, dem Fall B. Es heißt, dass das bei der Aufarbeitung und Verteidigung der Rechte der Opfer, die ja alle hinter der Tür waren, wohl anders gehandhabt worden ist, was die Anwälte betrifft und die Bezahlung der Anwaltskosten, als das jetzt bei diesem furchtbaren Verbrechen in Magdeburg der Fall ist.

Können Sie als Juristin das etwas einordnen? Das würde vielleicht den einen oder anderen helfen, ein Stück weit solche Diskussionen, die schwierig sind, zu versachlichen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau von Angern, bitte.


Eva von Angern (Die Linke): 

Das eine ist die rechtliche, das andere ist tatsächlich die emotionale Schiene. Ich habe versucht, das zu trennen. Was aus meiner Sicht versucht werden kann, um beides irgendwie zueinander zu bringen, das ist zu sagen, dass durch diese Entscheidung für nur zwei Nebenklagevertreter   außer den Vertreterinnen für die getöteten Opfer   die Chance gegeben wird, dass man tatsächlich zu einem schnelleren Ende des Verfahrens kommt.

(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)

Ich habe meinen Kollegen im Bundeshaushaltsausschuss einfach einmal gebeten, weil das   das will ich sagen  , hier natürlich auch eine Rolle spielt.

(Guido Kosmehl, FDP: Aber nicht Geld!)

Ich würde der Ministerin jetzt nicht sagen, dass das ihr erster Entscheidungsgrund war. Es entstehen natürlich   wir reden hier von mehr als 300 Opfern   wahnsinnig hohe Kosten für die Nebenklage. Und jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß 

(Guido Kosmehl, FDP: Ach, nein!)

- Herr Kosmehl, Sie sind doch auch noch dran  , dass die Nebenklage, wenn sie denn zugelassen ist, theoretisch tatsächlich vom Angeklagten bzw. dann irgendwann Verurteilten, in der Praxis aber natürlich vom Staat getragen wird. Das sind immense Kosten.

Wir haben das auch einmal angefragt. Wir haben die Bundesjustizministerin gefragt: Wie wäre es denn, könnte im Zweifel der Bund das mitfinanzieren? - Der Zahn wurde uns gleich gezogen. Denn wir haben natürlich diesen Fonds, der aber für ganz andere Dinge da ist. Und alles andere ist tatsächlich Ländersache. Da gibt es also keine Möglichkeit.

Das hier wäre jetzt eine Möglichkeit gewesen. Aber ich sage auch, die prozessökonomische Sicht ist eben auch nicht unwesentlich. Da ist es etwas anderes, ob im Zweifel   es waren, glaube ich, 70 Nebenklagevertreter, so Pi mal Daumen   70 oder 80 oder eben vermutlich acht Vertreter oder Nebenklagevertreter mit im Raum sitzen. Das ist ein Unterschied. Und das ist das Einzige, was ich daran noch vernünftig finde.

Aber wenn wir alle ehrlich sind, wissen wir: Es gibt eben nichts Vergleichbares. Wir haben tatsächlich keinen vergleichbaren Prozess in diesem Land erlebt.

(Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Deswegen ist es so wichtig, Öffentlichkeit herzustellen, Transparenz dazu herzustellen, warum welche Entscheidung wie getroffen worden ist, damit eben all diejenigen, die so richtig scharf auf Verschwörungstheorien sind     Gerade mit Gefühlen, mit Ängsten lässt sich viel politisches Kapital herausschlagen. Ich sage Ihnen, wir als Linke sind nicht bereit dazu; denn uns geht es um die Opfer. Wir wollen die Opfer unterstützen.

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Aber genau deswegen setzen wir auch auf alles, und wenn es nur ein kleiner Punkt ist, ein kleiner Akzent ist, ein kleiner Teil ist   wir arbeiten gerade viel im Untersuchungsausschuss auf und die Kladde von uns allen ist, glaube ich, schon groß  , was sich noch ändern könnte und müsste. Aber das ist jetzt so ein Punkt, der ist das Erste und das ist auch ein Signal an die Opfer. Das hoffe ich zumindest.