Andreas Henke (Die Linke): 

Genau. Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Gesetzentwurf zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt und der Jüdischen Gemeinschaft betrifft natürlich Fragen der inneren Sicherheit unseres Landes und im Besonderen die Sicherheit der Religionsausübung der jüdischen Gemeinden und den Schutz derselben vor unrechtmäßigem Eingreifen Dritter. Dass solch ein Eingreifen oder - besser gesagt - Angreifen Dritter keine abstrakte Gefahr ist, darauf haben sowohl Frau Ministerin als eben auch der Kollege Erben hingewiesen. Wir haben es auf besonders tragische Weise erfahren müssen im Jahr 2019 in Halle. 

Insofern - das darf ich ausdrücklich betonen - steht auch meine Fraktion der Umsetzung des Schutzauftrages positiv gegenüber. Dies gilt auch für die vertragliche Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, die sich im Wesentlichen an den gestiegenen Lohnkosten aufgrund des Anstieges des Mindestlohnes sowie an tariflichen Mindestlöhnen im Bewachungsgewerbe orientieren. Die Ausweitung der Vertragslaufzeit sowie die Dynamisierung sollen für mehr Flexibilität bei der Abdeckung tatsächlicher Kosten sorgen. Auch die vorgesehene Auszahlung von Haushaltsmitteln innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Haushaltsjahres verschafft den jüdischen Gemeinden, denken wir, größere Spielräume und erleichtert die Umsetzung von neuen oder zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen von der Planung bis hin zu der Bauausführung.

Aus unserer Sicht sollten allerdings im Ausschuss die Grundlagen der Dynamisierung vielleicht einmal kritisch hinterfragt werden, da die Beamtenbesoldung auf der einen Seite und die tariflichen Entwicklungen und Veränderungen im Bewachungsgewerbe auf der anderen Seite durchaus in zeitlichen Verläufen und auch in der Höhe differieren können, sodass es möglicherweise Über- oder Unterzahlungen geben kann.

Der Vertragsentwurf selbst sieht eine Evaluierung vor, die erst ein Jahr vor Vertragsablauf thematisiert werden soll. Hierzu regen wir an, die Evaluierung zeitlich durchaus etwas nach vorn zu ziehen, um rechtzeitiger auf gewisse Änderungsbedarfe reagieren zu können. 

Alles in allem, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, stimmt auch meine Fraktion der Überweisung zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zu. - Vielen Dank.