Tagesordnungspunkt 14

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsgesetz)

Gesetzentwurf Fraktion Die Linke - Drs. 8/5785


Den Gesetzentwurf wird die Abg. Frau Hohmann einbringen. - Frau Hohmann, bitte schön.


Monika Hohmann (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ein unverzichtbarer Beitrag für das Funktionieren zivilgesellschaftlicher Strukturen. Sie fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, bereichern das Leben sehr vieler Bürger*innen und sorgen so für mehr Lebensqualität.

Ehrenamtlich Tätige verdienen deshalb mehr Anerkennung für ihre Leistungen in der Gesellschaft und benötigen in vielen Fällen auch mehr Unterstützung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den vielen Ehrenamtlichen in unserem Land bedanken.

(Beifall bei der Linken)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Ehrenamtsgesetz kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Es bringt Anerkennung und Wertschätzung, es schafft formale Anerkennung für das Engagement Ehrenamtlicher, z. B. durch klare Rechtsgrundlagen, Fördermöglichkeiten oder steuerliche Vorteile. Es bietet Rechtssicherheit und Schutz, regelt die Rechte und Pflichten der Ehrenamtlichen, schützt sie bei Einsätzen, klärt Haftungsfragen und schafft Transparenz über die Verantwortlichkeiten von Organisationen.

Ein Ehrenamtsgesetz bewirkt zudem Förderung und Struktur, bspw. bei der Koordination von Freiwilligen, bei der Festlegung von Mindeststandards für Einsatzbereiche, bei Schulungen und Weiterbildungen sowie bei der Kooperation zwischen Staat, Wohlfahrtsverbänden und Vereinen. Es sorgt aber auch für Gleichbehandlung und Vertrauen; denn durch klare Regeln wird das Vertrauen in die Ehrenamtsarbeit sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch gegenüber Spendern, Behörden und Teilnehmern gestärkt. Zudem regelt es die Sicherheit für Freiwillige und kann die Zukunftsfähigkeit fördern.

Mit dem demografischen Wandel nimmt die Bedeutung des Ehrenamts zu. Ein Gesetz kann dabei helfen, Strukturen zu erhalten, Fachkräfte zu binden und Nachwuchs zu fördern. Kurz gesagt: Ein Ehrenamtsgesetz schafft Rechtssicherheit, fördert Qualifikationen und Ressourcen, schützt die Freiwilligen und stärkt die gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts.

(Beifall bei der Linken)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit und für eine funktionierende und lebendige demokratische Zivilgesellschaft im Land von existentieller Bedeutung. Ob im Sportverein, in der Freiwilligen Feuerwehr, im Kulturverein, in der Demokratiebildung oder im Kleingartenverein - Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft, auch und vor allem in einer Zeit, in der die extreme Rechte an den Grundpfeilern unserer Demokratie rüttelt, demokratische Institutionen angreift und Vereine ins Visier nimmt, die sich für eine plurale Demokratie einsetzen.

(Beifall bei der Linken)

Gerade jetzt muss ein starkes Signal der Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements vom Land ausgehen. Unser Gesetz soll keine der bisherigen Maßnahmen aus der Ehrenamtsstrategie der Landesregierung ersetzen, sondern diese mit konkreten, verbindlichen gesetzlichen Regelungen untersetzen und erweitern.

Ein ähnlicher Gesetzentwurf, den wir bereits in der letzten Wahlperiode eingebracht hatten, wurde seinerzeit nicht zu Ende beraten und ist am Ende der Diskontinuität zum Opfer gefallen. In der letzten Wahlperiode   vielleicht erinnern sich einige noch daran   hatte meine Fraktion bereits angekündigt, dieses Gesetz in der achten Wahlperiode erneut aufzurufen.

Selbstverständlich haben wir den Gesetzentwurf nicht eins zu eins übernommen, sondern die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum damaligen Gesetzentwurf in den vorliegenden Entwurf einfließen lassen. Deshalb sagen wir: Es muss uns in dieser Wahlperiode gelingen, auch im Interesse der Ehrenamtlichen, dieses Gesetz abschließend zu beraten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was haben wir nun eigentlich vor? - Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes sieht erstens die Einführung einer Ehrenamtskarte vor. Ehrenamtlich Engagierte sollen mit dieser Karte als Zeichen der Wertschätzung Vergünstigungen im ÖPNV und freien Eintritt in allen kommunalen Schwimmbädern erhalten. Natürlich weiß ich, dass es das in einigen Landkreisen schon gibt, aber es gibt auch noch weiße Flecken. Über eine Erweiterung können wir gern im Ausschuss beraten.

Zweitens streben wir weiterhin die Einführung eines Landesfonds an. Aus diesem Fonds sollen anfänglich jährlich 10 Millionen € in lokales und regionales Engagement investiert werden.

Drittens. Wir regen die Einführung von Kommunalbudgets an. Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten auf Antrag zweckgebundene Kommunalbudgets zur Förderung des vereins- und nicht vereinsgebundenen Ehrenamts aus. Das Gesamtvolumen der Kommunalbudgets beträgt pro Jahr 1 € je Einwohner des Landes. Davon wollen wir jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst einen einwohnerzahlunabhängigen Zuschuss in Höhe von 100 000 € gewähren.

Viertens. Wir befürworten die Einführung von kommunalen Ehrenamtsmanagern. Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch die Kommunen fördert das Land den Einsatz von Ehrenamtsmanagern in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese sollen Vereine und Verbände in allen administrativen Fragen der Organisation und Umsetzung von ehrenamtlichen Tätigkeiten unterstützen.

Wie wir sind sicherlich die meisten von Ihnen auch immer wieder mit Ehrenamtlichen zusammen und hören, dass sie vor erheblichen Herausforderungen stehen, wenn sie z. B. Förderanträge stellen oder die Abrechnungen durchführen müssen.

Ich sprach vorhin die Situation der Beratung in der letzten Wahlperiode an. Bis auf den Städte- und Gemeindebund vertraten damals, also vor knapp fünf Jahren, alle Angehörten die Meinung, dass es sinnvoll sei, an dem Gesetzentwurf weiterzuarbeiten. Abgeordnete, die bereits in der letzten Wahlperiode diesem Hohen Haus angehörten, erinnern sich vielleicht daran, dass wir parallel zu diesem Ehrenamtsgesetz auch ein Bildungsfreistellungsgesetz einbrachten. Leider fiel auch dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim.

Dennoch   das fand ich sehr spannend   fanden einige unserer Vorschläge Eingang in den aktuellen Entwurf zum Bildungsfreistellungsgesetz. Insbesondere die Freistellungsregelungen für Ehrenamtliche wurden von uns begrüßt. Deshalb ist es mir unbegreiflich, dass einige Koalitionäre, nachdem der Gesetzentwurf durch das Kabinett bestätigt wurde, ihre Einwände medial ankündigten. Wenn uns allen das Ehrenamt so wichtig und notwendig erscheint, dann haben wir auch eine Verpflichtung ihm gegenüber.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Sozialausschuss haben wir uns kürzlich mit dem Umsetzungsbericht zur Engagementstrategie Sachsen-Anhalt beschäftigt, der Anregungen für Bund, Land, Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen enthält. Dabei wurden die bisher beschriebenen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen vorgestellt. Einiges wurde bereits erreicht. Es ist auch sichtbar geworden, dass es in Sachsen-Anhalt   ich habe es vorhin schon gesagt   viele weiße Flecken gibt. Einige Kommunen haben sich bereits auf den Weg gemacht und bieten ihren Ehrenamtlichen Erleichterungen an. Aber nicht alle Kommunen können sich aufgrund ihrer Haushaltslage solche Vergünstigungen leisten.

Die Landesregierung beginnt derzeit, einen zweiten Umsetzungsbericht zur Engagementstrategie vorzubereiten. Der Bericht soll von der Steuerungsgruppe erstellt werden, die die Erarbeitung der Engagementstrategie begleitet hat. Es ist beabsichtigt, diesen Bericht Ende der Wahlperiode noch einmal im Sozialausschuss vorzustellen. Zudem ist geplant, weitere Handlungsempfehlungen für die nächste Legislaturperiode in eine überarbeitete Engagementstrategie des Landes zu integrieren. In diesem Zusammenhang wäre es, glaube ich, gar nicht so schlecht, wenn wir gemeinsam mit den Gesetzentwürfen das Ganze etwas moderner, flexibler und rechtssicherer gestalten. 

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns gemeinsam dafür streiten, wie wir uns für die vielen Ehrenamtlichen in unserem Land einsetzen können. Einen Vorschlag legen wir Ihnen heute mit unserem Gesetzentwurf vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linken)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Hohmann. - Jetzt gibt es eine Zwischenintervention von     

(Zuruf von Dr. Anja Schneider, CDU)

- Eine Frage? - Ja, gut. Ich wusste es nicht, weil der Gang zum Mikrofon bereits angetreten wurde. - Deswegen möchte ich die Frage nun offiziell an Frau Hohmann richten: Lassen Sie die Nachfrage zu? 


Monika Hohmann (Die Linke):

Ja, gern.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Gut. Sie lassen es zu. - Frau Dr. Schneider, bitte.


Dr. Anja Schneider (CDU): 

Eine kurze Anmerkung. Es ist ja in vielfältiger Weise belegt, dass insbesondere Menschen ab 50 Jahren vermehrt ein Ehrenamt ausführen, weil sie sich nicht mehr in der Phase der Karriere- und Familienplanung befinden. Das ist vielleicht auch ein Vorteil, den wir in Sachsen-Anhalt als Land mit vermehrt älteren Bürgern haben.

Jetzt zu meiner Frage bezüglich des Gesetzentwurfs: Ich bin bestimmt jemand, der das Ehrenamt wirklich schätzt. Ich bin ja auch selbst, wie viele von uns, ehrenamtlich tätig. Jetzt werden wieder Gelder verlangt, um bestimmte Strategien und Verbesserungen umzusetzen.

Sie haben es aber selbst schon ein Stück weit angedeutet. Es gibt durchaus Förderungen und Möglichkeiten der Entwicklung, z. B. das Programm „Engagierte Stadt”, das viel genutzt wird. Wie wird das eigentlich in Anspruch genommen? Ist Ihnen das bekannt? Wird das ausgeschöpft? Gibt es nicht die Möglichkeit, erst einmal die bestehenden Strukturen zu nutzen und auszuschöpfen, bevor wir das nächste Gesetz draufsetzen? Wie sieht es damit aus?


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau Hohmann, bitte. 


Monika Hohmann (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Dr. Schneider, so wie Sie eine Sommertour gemacht haben, waren auch wir auf Sommertour unterwegs und haben mit ganz, ganz vielen Ehrenamtlichen gesprochen. Natürlich haben wir uns auch deren Probleme zu eigen gemacht. In der letzten Legislaturperiode haben wir bereits einen Aufschlag gemacht und viele schriftliche Stellungnahmen erhalten, in denen die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung enthalten war.

Das, was Sie beschreiben, sind diese vielen kleinen Dinge, die wir überall haben. Aber wir haben z. B. keine gesetzlichen Regelungen, wie man diese vielen kleinen Dinge bündeln und auf sichere Füße stellen kann. Denn bei vielen Ehrenamtlichen ist unklar, wie sie z. B. Förderangebote nutzen können.

Die meisten Ehrenamtlichen   „Ehrenamt“ heißt ja, dass sie es nicht hauptberuflich machen   haben kaum die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, weil sie dann Förderanträge stellen sollen. Ein Ehrenamtlicher aus einem Gartenverein bspw. bekommt dann einen Förderantrag von 30 bis 40 Seiten, den er dann ausfüllen soll; das ist schwierig.

Wir wollen das fördern. Wir wollen nicht, dass die Städter immer im Vorteil sind, nur weil sie nah an den Hauptamtlichen sind. Das haben wir aber in der Regel nicht. Mit unserem Gesetz wollen wir allen die Möglichkeit geben, unabhängig von der Haushaltslage der Kommune Unterstützung für ihr Ehrenamt zu erhalten.

Sie haben gerade gesagt, wir könnten froh sein, dass wir viele über 50 haben. Aber jetzt sagen die uns, dass sie Probleme mit dem Nachwuchs haben. Wir wollen auch den Nachwuchs fördern.

Eine gesetzliche Grundlage regelt z. B. auch den Unfallschutz. Wir haben zwar über die Unfallkasse eine Regelung, aber wir haben keine Regelung, was bei einem dauerhaften Schaden passiert. Wer tritt für diesen dauerhaften Schaden ein? Wird dann eine Rente gezahlt? Diese Dinge sind nicht eindeutig geklärt.

Es gibt viele solche Sachen und ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss darüber noch einmal diskutieren können, damit Sie auch verstehen, was uns veranlasst hat, noch einmal genau dort hineinzugehen. Wir werden die Ehrenamtsstrategie nicht in Abrede stellen, aber wir müssen gucken, wie wir es bündeln können. - Danke schön.