Tagesordnungspunkt 12
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW-G LSA)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5377
Beschlussempfehlung Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur - Drs. 8/5658
(Erste Beratung in der 88. Sitzung des Landtages am 13.05.2025)
Berichterstatter ist Herr Sturm. Er ist bereits auf dem Weg und erhält nunmehr das Wort. - Bitte sehr.
Daniel Sturm (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Drs. 8/5377 hat der Landtag in der 88. Sitzung am 13. Mai 2025 zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur überwiesen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Stiftung rechtlich neu zu regeln und ihrer Bedeutung als Trägerin des UNESCO-Welterbes gerecht zu werden.
Das Gesetz sieht die Übereignung landeseigener Immobilien an die Stiftung vor. Damit wird ein langjähriger Prozess der Vermögensübertragung abgeschlossen und die Stiftung erhält eine stabile Grundlage für die Zukunft. Zugleich erfolgt die Überleitung des Beschlusses der Landesregierung über die Stiftung öffentlichen Rechts Kulturstiftung Dessau-Wörlitz vom 28. Juni 1994 in ein Gesetz. Schließlich soll mit dem Gesetz eine Grundlage für eine effektivere paritätische Gremienbesetzung geschaffen werden.
Der Entwurf basiert auf einer früheren Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 11. Mai 2021. In der siebenten Wahlperiode blieb das Vorhaben jedoch unerledigt, weshalb es nun erneut eingebracht wurde.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur hat den Gesetzentwurf in der 42. Sitzung am 6. Juni 2025 beraten. Die Beratung zum Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Kulturstiftung spiegelte die Bedeutung des UNESCO-Welterbes sowie die Notwendigkeit einer rechtlichen Neuausrichtung wider, sodass in derselben Sitzung die Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet wurde.
Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss die zwischen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zum Gesetzentwurf vor. Diese Vorlage hat sich der Ausschuss zu eigen gemacht und er empfahl mit 10 : 0 : 1 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung auf Drs. 8/5658 ersichtlichen Fassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur bitte ich Sie um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 8/5658 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.