Guido Kosmehl (FDP):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem herzlichen Dankeschön beginnen, insbesondere und zuallererst an den Vorsitzenden der Enquete-Kommission, Kollege Chris Schulenburg, der die Sitzungen vorbereitet und auch immer stringent führt. Wir haben sehr lange Debatten. Ich glaube, jedes Mitglied der Enquete-Kommission kommt zu Wort, kann Fragen stellen, kann Studien hinterfragen, kann vor allen Dingen auch Anregungen dazu geben, welche Themen wir aufgreifen. Ich hoffe, dass wir das auch im kommenden Jahr so weiterführen können, um dann einen Abschlussbericht zu machen.
(Zustimmung von Matthias Redlich, CDU)
Jeder kann nachlesen, womit wir uns bisher viel und breit beschäftigt haben. Wir haben auch schon sehr viel von dem Einsetzungsantrag, glaube ich, abgearbeitet. Den Rest werden wir in den kommenden Monaten machen, und ich bin zuversichtlich, dass wir Vorschläge machen können.
Ich will als Zweites das aufgreifen, was Herr Staatsminister Robra heute noch einmal in das Plenum eingeführt hat: die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum RBB. Ich werde die einzelnen Normen nicht inhaltlich interfragen, aber so groß die Freude, geschätzter, lieber Herr Robra, ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Freiraum gegeben hat, Entscheidungen zu treffen - das kann ich aus Ihrer Sicht und aus Ihrem Amt auch nachvollziehen , ist das bei mir ein bisschen mit Traurigkeit verbunden. Denn obwohl die Landtage der Gesetzgeber sind, haben wir quasi null Einfluss, weil die Rundfunkkommission der Chefs der Staatskanzleien Staatsverträge aushandeln und der Landtag nur Ja oder Nein sagen kann. Aber wir sind nicht mit dabei, diesen Spielraum auch zu nutzen.
Wenn Sie sich dafür auch noch einsetzen, dass Sie uns nicht nur über die Ergebnisse informieren, sondern - Sie sind ja auch ein kluger Jurist - überlegen, wie wir die Landtage tatsächlich in die Pflicht nehmen, auch Vorschläge zu machen, dann kann es uns gelingen, diesen Spielraum zu nutzen und den Anstalten einen Rahmen vorzugeben, in dem sie unabhängig arbeiten können, aber genauso auf die Beitragspflicht der Bezahlerinnen und Bezahler Rücksicht nehmen, dass der Rundfunk nämlich immer angemessen und nicht überbordend finanziert sein muss. Das ist unsere Aufgabe. Das sind wir auf den Menschen hier in unserem Land schuldig.
(Zustimmung von Andreas Schumann, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich auf die nächsten Monate, auf viele weitere spannende Themen. Wenn wir die dann am Ende alle auch bewerten, hoffe ich, dass die Kollegen der Oppositionsfraktionen unseren Vorschlägen folgen werden und dass wir dann gemeinsam gute Vorschläge vorlegen.
Und dann - letzte Bemerkung - werden wir uns einmal mit unseren Kollegen in Sachsen und Thüringen dahin gehend auseinandersetzen, ob wir das beim MDR als kleinen Schritt vielleicht auch schon einmal umsetzen können. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der FDP und von Andreas Schumann, CDU - Guido Heuer, CDU, lacht)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Kosmehl. Einen Augenblick bitte, Herr Hövelmann würde gern intervenieren. - Bitte.
Holger Hövelmann (SPD):
Vielen Dank. Ich will es ganz kurz machen. - Ich will intervenieren, weil Minister Robra das jetzt nicht kann. Ich will an der Stelle nur sagen, dass Ihr Wunsch, die Parlamente bei den Staatsverträgen mehr einzubeziehen, tatsächlich schon in Erfüllung gegangen ist. Als wir den Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk, den wir vor einigen Jahren hier beschlossen haben, auf den Weg gebracht haben, ist genau das passiert. Die Abgeordneten waren einbezogen in die Meinungsbildung der Landesregierung bzw. der Landesregierungen; mir ist das von Thüringen und Sachsen genauso berichtet worden. Ich wollte dieses positive Beispiel nur bringen, damit das nicht als Kritik an allem stehen bleibt, sondern dass das an einer Stelle schon einmal gut gelungen ist.
Guido Kosmehl (FDP):
Herr Präsident, da ich meine Redezeit noch nicht ganz ausgereizt habe, kann ich auf den Hinweis des geschätzten Kollegen Hövelmann reagieren. - Herr Kollege Hövelmann, das Ergebnis muss für einen Landtagsabgeordneten ernüchternd gewesen sein, weil das, was am Ende in dem Entwurf des MDR-Staatsvertrages stand und dem auch Sie zugestimmt haben, an vielen Stellen eher kontraproduktiv war.
Ich weiß, dass insbesondere die Regierungsfraktionen mit ihren Staatskanzleien im Austausch dazu waren, wie man das machen kann. Aber es ist nicht einmal in einem Landtagsbeschluss gelungen, die Frage der Deckelung der Gehälter in den Staatsvertrag zu schreiben.
(Zuruf von Dorothea Frederking, GRÜNE)
Vielmehr hat man eine Protokollnotiz gemacht und konnte das nicht gegen die Staatskanzlei durchsetzen und in den Entwurf schreiben. Das meine ich damit. Ich glaube, wenn die Landtage ihre Verantwortung nicht nur beim Zustimmen zu einem Staatsvertrag wahrnehmen, sondern vorgelagert sagen können, was angegangen werden muss, können wir auch in allen drei mitteldeutschen Parlamenten Mehrheiten für solche gemeinsamen Ideen bekommen. Dann werden - darin bin ich mir ganz sicher - die Staatskanzleien das auch entsprechend umsetzen. - Vielen Dank.