Tagesordnungspunkt 8
Beratung
Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“
Bericht Enquete-Kommission „Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Transparenz und Reformwillen stärken“ - Drs. 8/5673
Es ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. Die Berichterstattung übernimmt Herr Schulenburg. - Bitte.
(Unruhe)
Chris Schulenburg (Berichterstatter):
Ich warte noch einen kleinen Augenblick.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bezüglich der Arbeit der Enquete-Kommission im Zeitraum März 2023 bis März/Juni 2024 wurde dem Landtag im August 2024 der erste Zwischenbericht vorgelegt. Der Ihnen nun vorliegende zweite Zwischenbericht über die Arbeit im Zeitraum Mai 2024 bis April 2025 wurde in der 17. Sitzung der Enquete-Kommission am 20. Juni 2025 mit acht Zustimmungen und vier Enthaltungen einstimmig beschlossen.
In diesem Berichtszeitraum fanden sieben Sitzungen statt. Zu den Beratungen wurden unter anderem Experten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie Vertreter aus der Wissenschaft eingeladen.
Die Analyse der Enquete-Kommission hat eine Reihe von zentralen Themenfeldern und Diskussionspunkten hervorgebracht, die für die Stärkung des Vertrauens in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von wesentlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen die Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit der Reformstaatsvertrag, die Finanzierung und das Beitragswesen, die Ausgewogenheit und Objektivität der Berichterstattung, das Verhältnis zum privaten Rundfunk, das Mediennutzungsverhalten gerade der jüngeren Generation, das Kinderfernsehen, die Perspektive Ostdeutschlands, die Sportberichterstattung sowie die Rolle und die Stärkung der Gremien.
Die Beratungen der Enquete-Kommission waren von einer Reihe von Kontroversen und von unterschiedlichen Perspektiven geprägt, die die Komplexität der Thematik widerspiegeln. Hierzu zählen Beitragserhöhungen und Reformtempo, der Wettbewerb mit privaten Medien, die Zukunft der Nachrichtenkanäle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie die Wahrnehmung der Objektivität und Ausgewogenheit.
Die Kommission befasste sich unter anderem mit der Studie „Fehlt da was? Perspektivenvielfalt in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtenformaten“ des Instituts für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Es fand eine Beratung zu dem Themenschwerpunkt „Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für junge Nutzer“ statt. Hierzu wurden der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest und das Internationale Zentralinstitut für das Jugend- und Bildungsfernsehen München angehört, und es wurde die Studie des Hans-Bredow-Instituts „Verständlicher, nicht so politisch - Einblicke in die Bedürfnisse und Nutzungspraktiken gering informationsorientierter junger Menschen“ einbezogen.
Außerdem befasste sich die Kommission im Rahmen einer Anhörung mit Vertretern der ARD und des MDR mit der Nutzung von Sportrechten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Kommission beschäftigte sich des Weiteren mit der Verwendung des Rundfunkbeitrages durch die Medienanstalt Sachsen-Anhalts.
Ein weiterer besonderer und übergreifender Schwerpunkt stellten die Entwicklungen zum Reformstaatsvertrag der Länder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. Hierzu gab es zum einen durch den sehr geehrten Herrn Staatsminister Robra Einblicke in den aktuellen Stand und in die Entwicklungen. Zum anderen wurde dieser Schwerpunkt von der Kommission regelmäßig in den Beratungen mit aufgegriffen.
Es fand auch ein Austausch mit Vertretern und Vertreterinnen des Verbands Privater Medien e. V., der VMG Verlags- und Medien GmbH & Co. KG und der Funkhaus Halle GmbH & Co. KG über die Perspektive der privatrechtlichen Radiosender zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks statt.
Im Rahmen von zwei auswärtigen Sitzungen in Mainz wurden Gespräche mit dem Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens, der Leiterin von 3sat, den Geschäftsführern des Content-Netzwerks Funk von ARD und ZDF sowie der Geschäftsleitung der TV III a GmbH & Co. KG, dem Regionalfernsehen von SAT.1 geführt. Alle weiteren Einzelheiten ich möchte sie an dieser Stelle nicht weiter aufzählen finden Sie im zweiten Zwischenbericht.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei den Mitgliedern der Enquete-Kommission, die jetzt freundlich grinsen, und bei den Sachverständigen für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
In den weiteren Beratungen wird die Enquete-Kommission selbstverständlich konkrete Empfehlungen für die weitere Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erarbeiten und Ihnen im Abschlussbericht weitere Lösungsvorschläge vorlegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie im Namen der Enquete-Kommission, den Ihnen in der Drs. 8/5673 vorliegenden zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.