Dr. Falko Grube (SPD):
Vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! Wir beraten heute über die wichtige Novellierung unseres Landesentwicklungsgesetzes, das künftig Landesplanungsgesetz genannt wird. Warum machen wir das? - Weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Bundesrechtliche Änderungen im Raumordnungsgesetz, im Baugesetzbuch und das Windflächenbedarfsgesetz machen eine Anpassung auch auf der Landesebene zwingend notwendig.
Zugleich wollen wir die Ministerin hat es gesagt und diese Koalition hat es durch tätiges Handeln bereits bewiesen , die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Sachsen-Anhalt beschleunigen, vereinfachen und transparenter machen. Die Ministerin hat das alles bereits ausführlich gesagt. Das will ich nicht wiederholen.
Ich will aber auf einen Punkt eingehen, der auch schon genannt worden ist, der aber auf meinem Mist gewachsen ist. Deswegen will ich das hier noch einmal wiederholen und auf einen Punkt eingehen, der mir wichtig ist. Der resultiert aus einem Treffen mit Vertretern der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg.
Die steht vor folgender Situation: Private Akteure und kommunale Stellen stellen eine wachsende Anzahl an informellen Anfragen und Anträgen auf Vorbescheide gemäß § 9 Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die sich auf Windenergievorhaben außerhalb der in sachlichen und in Aufstellung befindlichen Teilplänen Energie ausgewiesenen Vorrangflächen beziehen. Das heißt, es wollen Leute wegen der Regelungslücke außerhalb von bald bestehenden Vorranggebieten Anlagen bauen. Die müssten dann genehmigt werden.
Das, meine Damen und Herren, widerspricht aber dem, was wir uns als Koalition zum Grundsatz gemacht haben. Wir wollen den Wildwuchs im Bereich der erneuerbaren Energien regeln. Es soll nicht mehr überall im Land möglich sein, sondern in mit allen abgestimmten Vorranggebieten. Dort kommen die hinein. Auch Repowering soll es nur in Vorranggebieten geben.
Es wird nicht funktionieren, dass es vor deren Bestehen eine Regelungslücke gibt und dass außerhalb der Gebiete in den nächsten Jahren noch Energieanlagen errichtet werden, die dann vielleicht 30 Jahre lang herumstehen. Deshalb hat die Landesregierung das in den bestehenden Gesetzentwurf übernommen. Der neue Passus lautet:
„§ 12 Abs. 2 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden, wenn die Regionale Planungsgemeinschaft beschlossen hat, einen Regionalen Entwicklungsplan oder Sachlichen Teilplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um den Flächenbeitragswert im Sinne des § 3 Abs. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder ein daraus abgeleitetes regionales Teilflächenziel zu erreichen. Die Entscheidung kann längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 ausgesetzt werden.“
Diejenigen, die im kommunalen Bereich unterwegs sind, kennen das. Wenn sich ein Bebauungsplan in der Aufstellung befindet, dann kann die Genehmigungsbehörde, wenn erwartbar ist, dass die entsprechende kommunale Vertretung das am Ende ohnehin beschließt, auch schon vorab Baugenehmigungen erteilen. Jetzt können wir vorab Baugenehmigungen für Wildwuchs verhindern. Ich, meine Damen und Herren, finde das gut.
Es geht nicht darum, erneuerbare Energien zu verhindern. Darauf will ich noch einmal ausdrücklich hinweisen. Vielmehr es geht darum, das zu ordnen. Das ist ein Prinzip, das wir verfolgen, und zwar wir als SPD, unser Energieminister Armin Willingmann an der Spitze ohnehin, aber auch die Koalition. Bei aller Entbürokratisierung dürfen am Ende die Ziele, die wir miteinander vereinbart haben, nicht in Frage stehen. Deshalb geht noch einmal ein Dank an die Ministerin, dass das so zügig eingearbeitet wurde.
Ansonsten bleibt zu dem Gesetz nur zu sagen - es tun sich ja alle ein bisschen schwer, die fünf Minuten Redezeit zu füllen , dass es mit diesem Gesetz um den Rahmen geht. Spannend, meine Damen und Herren, wird es später beim Bild, also beim Landesentwicklungsplan und den ganz konkreten Festlegungen. Lassen Sie uns also diesen Rahmen zügig zimmern, damit wir anfangen können, das Bild zu malen. Ich bitte um Überweisung in den AID. - Vielen Dank.