Guido Henke (Die Linke): 

Danke. - Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Ja, es ist üblich, dass aufgrund der technischen Weiterentwicklung eigentlich in jeder Wahlperiode die Landesbauordnung angefasst wird. In dieser Wahlperiode sind wir besonders fleißig; 

(Kathrin Tarricone, FDP: Ja!)

denn das ist bereits die dritte Änderung, die wir an dieser Stelle planen. 

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Erst Ende 2022 ging es um die Abstände zu den Mobilfunkmasten. Die Mobilfunkmasten werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf erneut aufgegriffen. Also war die Regelung, die wir gefunden hatten, vielleicht doch nicht ganz so genial. Wir werden sehen. 

Mitte 2023 haben wir uns vorrangig zu der Bauvorlagenberechtigung verständigt. In dem unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beratenen Gesetzentwurf zu den Vermessungsingenieuren ist ebenfalls eine Regelung zur Bauvorlageberechtigung enthalten. Das ist auch nicht schlimm; man kann überall mitgehen. 

Grundsätzlich steht unsere Fraktion, Die Linke, diesem Gesetzgebungsvorhaben sehr aufgeschlossen gegenüber. 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Tolle Bauordnung!)

Einige Anmerkungen habe ich dennoch. Wir haben in diesem Raum bereits über die Einführung des Gebäudetyps E gesprochen. Ich habe dazu die grundsätzlichen Bedenken meiner Fraktion formuliert nach dem Motto: Weniger Betuchte wohnen künftig zweiter Klasse. Das muss man auch aus sozialen Gründen noch ein bisschen berücksichtigen. Es gab auch Bedenken in Bezug auf die Mitarbeiter in den Baubehörden, die Ermessen ausüben müssen. Ihnen sollte man wirklich Rechtssicherheit geben; denn sie müssen abwägen. 

(Kathrin Tarricone, FDP: Ermessensspielraum, der ist doch da! Das ist doch das Thema!) 

Damit sind wir beim Thema Abwägung. Liebe Frau Ministerin, ich muss an dieser Stelle eine alte Kritik wiederholen. Wir haben einen 45 seitigen Gesetzentwurf bekommen, inklusive Begründung. Sie haben davon gesprochen, dass Sie sich mit 14 Kammern und Verbänden abgestimmt haben und dass durchaus kontroverse Auffassungen bestanden haben. Aber einen Abwägungsprozess habe ich in Ihrer Gesetzesbegründung nicht gefunden. Das macht es uns in der Ausschussberatung nicht leichter. Möglicherweise werden wir Dinge, die schon im vergangenen Jahr besprochen wurden, wiederholen müssen. Aber ich vertraue auf die Weisheit unseres Ausschussvorsitzenden, dass er das alles wieder wunderschön organisiert.

Dass die Bauverwaltungen durch den Wegfall von Regelungen tatsächlich entlastet werden, ist zunächst nur eine Behauptung. Denn letztlich brauchen die Verwaltungsmitarbeiter auch Orientierung und Regelwerke. Ich bin diesbezüglich noch ein bisschen skeptisch, liebe Frau liberale Ministerin. Darüber müssen wir uns unterhalten. 

Beim Thema Landesbauordnung zitiere ich mich immer wieder gern: Es ist zuallererst eine Sicherheitsvorschrift. Bei einer Sicherheitsvorschrift bin ich sehr vorsichtig, wenn es darum geht, zu entbürokratisieren und Regeln abzuschaffen. Die Landesbauordnung ist aus Erfahrungswissen entstanden. Es geht immer um Sicherheit. Ein kleines Beispiel: Wenn wir Regelungen zu Fotovoltaik-und Solaranlagen und zu Brandschutzwänden verändern, dann möchte ich schon wissen, was die Brandsachverständigen dazu sagen. Die Landesbauordnung ist eine Sicherheitsvorschrift. Dazu habe ich in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf leider nichts gefunden. 

(Kathrin Tarricone, FDP: Hat sie doch gesagt!) 

Aber ich bin davon überzeugt, dass das in bewährter Art und Weise erfolgt. Wir arbeiten daran und wir sind dabei. - Danke.