Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5318

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/5548

(Erste Beratung in der 86. Sitzung des Landtages am 27.03.2025)


Zum Gang der Beratung wird uns Frau Gensecke berichten. 


Katrin Gensecke (Berichterstatterin): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/5318 in der 86. Sitzung am 17. März 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Infrastruktur und Digitales sowie für Finanzen beteiligt.

Im Zuge der Umsetzung von europäischem Recht wurden mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 in Deutschland für bestimmte Produkte und Dienstleistungen Anforderungen an ihre Barrierefreiheit festgelegt, die in weiten Teilen am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Für die Umsetzung bzw. den Vollzug sind die Länder im Zuge der Marktüberwachung zuständig. 

Der vorliegende Entwurf dient der Ratifizierung des Staatsvertrages. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird damit an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Sachsen-Anhalt übertragen.

Der Sozialausschuss befasste sich erstmals in der 48. Sitzung am 4. April 2025 mit dem Gesetzentwurf. Als Beratungsgrundlage hat sich der Ausschuss die zwischen dem Sozialministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmten Empfehlungen zu eigen gemacht. Diese wurden im Ergebnis der Beratung einstimmig als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet. 

Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur und Digitales befasste sich in der 38. Sitzung am 9. Mai 2025 mit dem Gesetzentwurf sowie mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich dieser mit 9 : 0 : 2 Stimmen an. Auch der Ausschuss für Finanzen schloss sich im Ergebnis seiner Beratung zu dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 79. Sitzung am 22. Mai 2025 mit 8 : 0 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an. 

In der abschließenden Beratung des Sozialausschusses in der 51. Sitzung am 28. Mai 2025 verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen die ihnen in der Drs. 8/5548 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.