Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/5326

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/5549

Änderungsantrag Die Linke - Drs. 8/5605


Berichten zum Gang der Beratungen wird uns jetzt der Abg. Herr Kosmehl. - Herr Kosmehl, bitte.

(Zustimmung)


Guido Kosmehl (Berichterstatter): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/5326 hat der Landtag in der 87. Sitzung am 28. März 2025 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. 

Gegenstand ist die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Diese betrifft zwei Punkte: zum einen eine neue Bestimmung zu Internetbekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden - erstere sollen nun mit einer adäquaten Rechtsgrundlage für Veröffentlichungen auf den Internetseiten der Verbandsgemeinde ausgestattet werden - und zum anderen, zweifellos von gewichtigerer Bedeutung, die intendierte Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens für die Festsetzung der Kreis‐ und Verbandsgemeindeumlagen gemäß den Anforderungen aus der kommunaler Praxis und der Rechtsprechung in unserem Land. 

Der Ausschuss hat hierzu eine schriftliche Anhörung der Betroffenen durchgeführt. Stellungnahmen liegen unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden sowie von Mittelstädten, Kleinstädten und verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden vor. Es handelt sich um ein breites Spektrum von Rückmeldungen, teils zustimmend, teils mit Anmerkungen. Dies kann als Spiegel des Grundgedankens des Interessenausgleichs zwischen den Kreisen und den kreisangehörigen Gemeinden gedeutet werden, welcher dem Gesetzentwurf innewohnt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 42. Sitzung am 24. April 2025 erstmals mit dieser Drucksache. Beim erneuten Aufruf in der 43. Ausschusssitzung am 23. Mai 2025 flossen die vorgenannten Stellungnahmen in die Beratung ein. In dieser bildete sich der Konsens heraus, dass es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf zumindest um einen Schritt in die richtige Richtung handelt und dieser auch rechtskonform ausgestaltet ist. Dieser Konsens ist letztlich auch im Abstimmungsergebnis abgebildet. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem einstimmigen Ergebnis von 7 : 0 : 6 Stimmen wurde im Ergebnis der Debatte der Beschluss gefasst, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in jener Fassung anzunehmen, die aus der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/5303 ersichtlich ist. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie um die Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.