Thomas Lippmann (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 18. Schulgesetznovelle war im Entwurf der Landesregierung doch ein so übler Gesetzentwurf, dass der GBD, der hier schon dankend erwähnt wurde dem schließe ich mich an , in seiner ersten Synopse allein ein halbes Dutzend Mal verfassungsrechtliche Bedenken anmelden musste. Nur mit der Bearbeitung durch den GBD und durch einen umfangreichen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen konnten im Laufe der Beratungen dann doch noch einige der übelsten Baustellen beseitigt oder zumindest gemildert werden. Das achten wir.
Es bleiben aber trotzdem viele Änderungen, die wir entschieden ablehnen. Das betrifft vor allem die rigide Erweiterung der Möglichkeiten, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht auszuschließen.
Das betrifft des Weiteren die uneingeschränkte Erlaubnis, den Präsenzunterricht durch digitale Lernformen zu ersetzen, und das selbst in jüngeren Schuljahrgängen.
Das betrifft weiterhin die freie Hand für das Ministerium, das künftig nach Gutdünken landeszentrale Klassenarbeiten anordnen kann.
Und letztlich lehnen wir es entschieden ab, dass künftig Erzieherinnen und Menschen mit vergleichbaren Ausbildungen ohne fachliche Unterrichtskompetenz als pädagogische Unterrichtshilfen vor Klassen gestellt werden und dort Unterricht erteilen sollen.
Ja, die geplanten massiven Eingriffe in die Schulentwicklungsplanungen, verbunden mit der Drohung, neue Schulschließungswellen in Gang zu setzen,
(Ministerin Eva Feußner: Das hat doch niemand gesagt! - Hendrik Lange, Die Linke: Das waren doch Ihre Pläne! - Ministerin Eva Feußner: Nein, das hat er immer behauptet!)
wurden durch die Koalitionsfraktionen weitgehend vom Tisch genommen. Geblieben ist allerdings der Kreuzzug gegen die Gesamtschulen in Magdeburg und in Halle.
(Hendrik Lange, Die Linke: Ja!)
Erst durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden zusätzlich Regelungen aufgenommen, mit denen die Fusion der heute sieben zu dann nur noch vier, vielleicht sogar nur noch drei Mammutgesamtschulen mit bis zu 2 000 Schülerinnen und Schülern erzwungen wird. Das läuft über die Oberstufenregelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ausgedrückter Enttäuschung wurde dann die letzte Hoffnung auf wenigstens eine neue positive Regelung im Finanzausschuss zunichtegemacht. Denn nachdem die Koalition durchaus etwas Brauchbares zu der künftigen Qualifikation, vor allem aber zur Anerkennung der Arbeit von Tausenden Lehrkräften im Seiteneinstieg durch eine Bewährungsfeststellung vorgelegt hatte, wurde diese von den Finanzern überfallartig wieder kassiert. So bleibt in dieser 18. Schulgesetznovelle am Ende nichts, was unsere Schulen wirklich voranbringen würde.
(Guido Kosmehl, FDP: Och!)
Was werden die Schulen von dieser großen Novelle merken? - Nun, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Pädagogen werden künftig gemeinsam auf die Lotterie mit den landeszentralen Klassenarbeiten schauen. Die Gesamtschulen in Halle und in Magdeburg werden mit Blick auf die anstehenden Schulfusionen kopfstehen. Die Nicht-Gymnasien werden neben allen anderen besonderen Belastungen nun auch dem Experiment mit den pädagogischen Unterrichtshilfen als Lehrkräften ausgesetzt. Alles andere, liebe Kolleginnen und Kollegen, betrifft Einzelfälle oder gibt es schon. Einer solchen Novelle werden wir aus tiefer Überzeugung nicht zustimmen.
(Beifall bei der Linken)