Christian Hecht (AfD):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die demokratische AfD 

(Hendrik Lange, Die Linke, Olaf Meister, GRÜNE, und Sebastian Striegel, GRÜNE, lachen)

lehnt den Gesetzentwurf der von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern mitgegründeten Partei die GRÜNEN ab. 

(Beifall bei der AfD)

Vielleicht sollte man sie tatsächlich besser die Braunen nennen, denn unter dem Deckmantel der Förderung von Verständlichkeit und Klarheit grinst uns doch nur die altbekannte Fratze ihres ideologischen Totalitarismus an, 

(Zuruf von der AfD: Ja! - Olaf Meister, GRÜNE, lacht - Zuruf von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

mit dem sie sich anschicken, unsere geliebte deutsche Nation auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Die demokratische AfD aber 

(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Ist die hier im Raum?)

wird mit ganzer Kraft verhindern, dass sie dieses schändliche Ziel je erreicht. 

(Beifall bei der AfD)

Darum richtet sich unsere Hauptkritik heute auch gegen ihren Versuch, die bisherige gesetzliche Definition des Begriffes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in unserem Landesverfassungsschutzgesetz aufzuweichen. 

(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)

Verfassungsrechtlich ist der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ein unbestimmter Rechtsbegriff, also eine Abstraktion. Er soll den Wesenskern unseres politischen Systems umreißen. Einen unbestimmten Rechtsbegriff aber mit drei weiteren unbestimmten Rechtsbegriffen, nämlich der Menschenwürde, dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip allein abstrakt definieren zu wollen, führt zu einer völlig uferlosen Ausweitung des gesetzlichen Interpretationsspielraums. 

(Guido Kosmehl, FDP, lacht)

Sie leisten also keineswegs einen Beitrag zu Rechtssicherheit und  klarheit. Denn die derzeit geltende gesetzliche Regelung ist - die Justizministerin hat es bereits ausgeführt - nicht nur mit dem Verfassungsschutzgesetz des Bundes, das eine wortgleiche Formulierung enthält, kompatibel, sie ist auch viel konkreter. 

Hier stehen sie noch, die Eckpfeiler unserer staatlichen Ordnung, die Gewaltenteilung, das Mehrparteienprinzip, der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und ganz besonders das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Das alles wollen Sie abschaffen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein! - Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Damit steht fest: Unter Ihrem grünen Deckmantel ist der braune Schoß fruchtbar noch, aus dem das kroch. 

(Beifall bei der AfD - Jawoll! bei der AfD - Zuruf von der AfD: Genau! - Bravo!)

Ihr Gesetzvorschlag schafft eine Regelungsunschärfe, die es jetzt gar nicht gibt, die aber der politischen Instrumentalisierung Tür und Tor öffnet.

(Zuruf von der AfD: Ja!) 

Genau darum geht es Ihnen doch: politischen Einfluss auf die unabhängige Rechtsprechung zu bekommen und legitime Ziele der politischen Opposition pauschal als verfassungsfeindlich zu stigmatisieren. Ihr Gesetzentwurf dient also nicht dem Schutz der Verfassung, sondern der Ausgrenzung politischer Konkurrenz.

(Zustimmung bei der AfD - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Jawohl!)

Die demokratische AfD fordert stattdessen klare und handhabbare Kriterien im Verfassungsschutzgesetz. Wir werden daher einen eigenen Gesetzentwurf einbringen.

(Olaf Meister, GRÜNE, und Sebastian Striegel, GRÜNE, lachen)

Unser Ziel ist es, den Verfassungsschutz auf seine Kernaufgabe zu fokussieren und rechtsstaatlich eng zu binden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.