Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Frau Feußner. - Wir setzen fort. Fraktion der SPD. Verzeihung für vorhin, aber das passiert. So ist das Leben manchmal. Wir kriegen das alles gemeinsam in den Griff. - Frau Dr. Pähle. 


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Wir sind ja flexibel, Herr Präsident. Vielen Dank.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Genau, das schätze ich an Ihnen. 


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Startchancenprogramm Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler oder mit besonderen Herausforderungen. Neben der Förderung durch den Bund wird das Programm durch Länder und Kommunen kofinanziert. Vor diesem Hintergrund möchte ich fragen, wie der kommunale Anteil bei Kommunen mit Auflagen für die Haushaltskonsolidierung bewertet wird. Beurteilt die Kommunalaufsicht die Kofinanzierung als freiwillige Aufgabe, deren Erfüllung den Konsolidierungskommunen ggf. versagt werden kann? 

(Zuruf von der AfD: Ja, ist wirklich so!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Ministerin Zieschang. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Frau Abg. Pähle, Sie sprachen das Startchancenprogramm des Bundes an. Wenn ich es richtig sehe, dann besteht dieses Startchancenprogramm am Ende aus drei Säulen. Sie sprechen, glaube ich, die Säule an, bei der es um Infrastruktur und Ausstattung von Schulen geht, weil bei dieser Säule ein kommunaler Eigenanteil vorgesehen ist, während bei den anderen Säulen gar kein Eigenanteil vorgesehen ist. Nur dann, wenn es um einen kommunalen Eigenanteil geht, könnte es auf eine kommunalaufsichtliche Bewertung ankommen. 

Ich sage vorweg, es fällt mir schwer, eine pauschale Festlegung zu treffen. Ich will auch kurz erläutern, wieso es am Ende auf den Einzelfall ankommt. 

Wir sind uns natürlich klar darüber, dass die Schulträgerschaft eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Immer dann, wenn es um Förderprogramme geht, ist deren Inanspruchnahme keine pflichtige Aufgabe, sondern eine freiwillige Entscheidung. Am Ende verweise ich deswegen hier auf den jeweiligen Einzelfall, weil die kommunalaufsichtliche Bewertung dann zum Tragen kommt, wenn der Eigenanteil kreditfinanziert wird. Dann muss ich eben im Einzelfall bewerten, ob der Kredit, den ich für die Erbringung des Eigenanteils aufnehme, genehmigungsfähig ist. Das ist eben immer eine Bewertung des Einzelfalls. 

Trotzdem ist bei dieser Bewertung natürlich von besonderer Relevanz, dass es bei dem Eigenanteil darum geht, Fördermittel in Höhe von 80 % in Anspruch zu nehmen. Das ist natürlich auch ein starkes Prä für eine positive kommunalaufsichtliche Bewertung. 

Dann kommt natürlich ergänzend hinzu, dass der Kredit für die Wahrnehmung einer Pflichtaufgabe eingesetzt wird. Insofern ist auch das ein starkes Prä. Trotzdem kann ich keine pauschale, allgemeingültige Antwort geben, weil es eben um die Genehmigungsfähigkeit von Krediten geht und damit am Ende eben doch um eine Einzelfallbewertung. 

(Dr. Katja Pähle, SPD, meldet sich)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ja, bitte, die Nachfrage. 


Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank, Frau Ministerin. - In der letzten Bildungsausschusssitzung hat die Bildungsministerin gesagt, dass insbesondere die Förderrichtlinie für diese erste Säule Investitionen und Bau in Vorbereitung sei, sodass nach meiner Einschätzung jetzt relativ schnell bei den Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten diese Frage auftauchen wird. Gibt es die Möglichkeit für die betreffenden Kommunen - die Startchancenschulen sind ja breit im Land verteilt -, einen speziellen Ansprechpartner zu haben, um das frühzeitig abprüfen zu lassen? 

Ich glaube, es kann nicht sein, dass wir in dem Bereich eine Förderrichtlinie auf den Weg bringen und dann erst feststellen, dass einzelne Kommunen quasi durch die Kommunalaufsicht in diese Situation kommen, dass sie sagen, wir können die Fördermittel, die für die Startchancenschulen angedacht sind, nicht nutzen. Es ist wichtig, dass man das relativ zügig klärt, damit das Programm tatsächlich anlaufen kann. Wir wissen alle, wie lange Bauinvestitionen brauchen. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Ansprechpartner sind die jeweiligen Kommunalaufsichten, die auch über die Genehmigungsfähigkeit von Krediten entscheiden. Ich kann gern zusagen, dass wir das über das Landesverwaltungsamt kommunizieren werden, ob im Rahmen einer Besprechung oder eines Rundschreibens, was ich gerade angedeutet habe, was eben bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines kreditfinanzierten Eigenanteils eine Rolle spielen soll, nämlich dass es um die Finanzierung einer Pflichtaufgabe geht und dass es am Ende darum geht, die 80 % Fördermittel zu erreichen, dass das etwas ist, was stark in die Waagschale geworfen werden muss. Das können wir gern machen. Ich muss gucken, ob sowieso eine Besprechung anberaumt ist, ob es dann im Rahmen einer Besprechung geht oder vielleicht auch über ein Rundschreiben des Landesverwaltungsamtes, was dann eben flankierend schon eine Richtschnur für die Kommunen ist.