Tagesordnungspunkt 1
Befragung der Landesregierung nach § 45a GO.LT
Wir starten mit der Fraktion der AfD. - Bitte.
Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Frage hat folgenden Hintergrund: In der Zeitung war zu lesen, dass man für den Attentäter von Magdeburg bzw. dessen Verhandlungen ein Gebäude in Leichtbauweise bauen möchte, das mehrere Millionen Euro kosten soll. Angesichts der Tatsache, dass die Menschen in diesem Land ständig hören, dass für alles kein Geld vorhanden ist, macht das natürlich keinen guten Eindruck.
Ich frage die Landesregierung, ob es nicht bessere Lösungen gegeben hätte. Zum Beispiel hätten die Sitzungen auch als Videokonferenzen abgehalten werden können oder die Sitzung hätte mithilfe einer Videoübertragung in andere Räume ausgestrahlt werden können. Man kann aber auch andere Standorte in Erwägung ziehen. Das hat man angeblich getan.
Mich würde interessieren, warum es keine bessere Lösung als diese Lösung gegeben hat.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Bevor wir zu der Antwort der Landesregierung kommen, möchte ich mit Ihnen gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Diesterweg Gymnasiums Tangermünde-Havelberg begrüßen.
(Beifall im ganzen Hause)
Es ist eine neunte Klasse, die bereits sehr aufmerksam durch das Haus gelaufen ist. - Frau Ministerin Weidinger, bitte.
Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich danke für die Frage; denn das ist für uns ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten, das für das Land sehr, sehr wichtig ist. Die Gerichte des Landes haben Strafprozesse sicherzustellen. In diesem Fall wird voraussichtlich das Landgericht Magdeburg zuständig sein.
Ich fange so an: Die Menschen, die von dem Anschlag betroffen waren oder sind, sind durch die Hölle gegangen und es sind sehr, sehr viele. Wir haben dieser Opfergemeinschaft einen Raum zu geben, um ihre Rechte im Strafprozess wahrzunehmen. Gleichzeitig haben wir ein rechtssicheres Strafverfahren durchzuführen.
Für dieses Ausmaß an Prozessbeteiligten hat die Justiz im Land Sachsen-Anhalt keinen Raum; den gibt es nicht, insbesondere hinsichtlich der am Strafprozess zu beteiligenden Nebenkläger, die ihre Rechte gemäß der Strafprozessordnung haben und wahrnehmen können und auch wahrnehmen sollen, wenn sie es möchten.
Wir haben - das habe ich im Rechtsausschuss schon umfassend erläutert - das Landgericht Magdeburg mit einer Arbeitsgruppe umfangreich unterstützt, um Liegenschaften und Möglichkeiten im Stadtgebiet und um das Stadtgebiet Magdeburg herum zu prüfen.
Wir haben uns am Ende dazu entschlossen, einen Anbieter zu wählen, das Landgericht Magdeburg hat sich dazu entschlossen, einen Anbieter zu wählen, der für die Justiz in derart großen Verfahren kompakte und vollständige Lösungen für Sitzungssäle anbietet. Eine bessere Lösung hat es nicht gegeben.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Nachfrage? - Bitte.
Matthias Büttner (Staßfurt) (AfD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - In den Medien war zudem zu lesen, dass, glaube ich, die Messehallen und andere Lokalitäten geprüft worden sind und nicht geeignet gewesen sind. Mich würde interessieren, warum z. B. die Messehallen, aber auch andere nicht geeignet sind?
Wir selbst haben dort Parteitage durchgeführt. Das Gelände wurde abgesichert. Aus meiner Sicht lassen sich die Messehallen bspw. recht gut absichern. Warum kann man es nicht dort machen? Worin besteht das Problem? Warum denkt die Landesregierung, dass es die einzige Möglichkeit ist, ein solches Gerichtsgebäude zu bauen, das dann wahrscheinlich nur zur Einmalnutzung zur Verfügung steht? Das Schlimme ist, dass es danach sicherlich abgerissen wird.
Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Ich fange andersherum an. Wir haben uns nicht nur auf Messehallen im Stadtgebiet beschränkt, sondern auch Sportstätten und Ähnliches und auch außer Dienst gestellte große Liegenschaften in den Blick genommen.
Es gibt mit Blick auf einen Strafprozess gewisse Anforderungen. Diese Anforderungen konnten diese Liegenschaften teilweise baurechtlich, teilweise bauordnungsrechtlich nicht erfüllen oder sie können nicht in der nötigen Geschwindigkeit ertüchtigt werden. - Spreche ich zu leise? - Sie gucken so.
(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja!)
- Okay, dann versuche ich lauter zu sprechen. Die Liegenschaften waren nicht in der nötigen Geschwindigkeit zu ertüchtigen. Uns ist ein Teil einer Messehalle angeboten worden, allerdings war der Preis - so ist mir aus meinem Haus und vom Landgericht berichtet worden - deutlich höher, sodass wir uns aus wirtschaftlichen Gründen nicht dafür entschieden haben. An dieser Stelle hat es eine Abwägung gegeben.
(Zustimmung bei der CDU)