Chris Schulenburg (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen großen Vorteil. Wir leben in Deutschland in einer Demokratie und nicht in einer Diktatur.
(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU)
Bei uns herrscht eine Gewaltenteilung. Diese schützt uns vor staatlichen Übergriffen, vor allem vor politisch instrumentalisierten staatlichen Übergriffen, ohne eine gesetzliche Grundlage. Ein großer Vorteil in einer Demokratie liegt insbesondere darin, dass wir staatliches Handeln in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüfen lassen können. Der Verfassungsschutz hat eine wichtige Aufgabe in einer Demokratie. Er beobachtet auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage verfassungsfeindliche Bestrebungen, informiert die Bevölkerung, klärt auf und stuft verfassungsfeindliche Bestrebungen politisch und rechtlich ein. Das ist ein bewährtes Frühwarnsystem in einer wehrhaften Demokratie.
(Zustimmung bei der CDU und von Guido Kosmehl, FDP)
In einer Pressemitteilung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg hinsichtlich der Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall vom 11. März 2022 heißt es, ich zitiere:
„Die Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) begehrte den Erlass einer einstelligen Anordnung, mit der der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt untersagt werden sollte, sie aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen zu beobachten (Einstufung als sogenannter Verdachtsfall).
Eine Einstufung als Verdachtsfall mit der Folge, dass unter anderem nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden können, setzt nach § 7 Abs. 2 VerfSchG-LSA voraus, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, die AfD verfolge Bestrebungen gegen freiheitlich demokratische Grundordnung.
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat den Antrag abgelehnt. Zur Begründung führte sie aus, die Voraussetzungen für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall lägen bei einer Gesamtschau der in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse vor.“
Die Entscheidung des Gerichts hier in Magdeburg macht Folgendes deutlich: Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat aufgrund einer bestehenden gesetzlichen Befugnis eine fundierte Analyse und Einstufung betrieben. Ein Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung und Einschätzung bestätigt. Eine Gesetzesänderung, wie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewünscht, nicht erforderlich, da die bestehenden gesetzlichen Regeln in unserer wehrhaften Demokratie aktuell ausreichend sind. - Herzlichen Dank.