Andreas Henke (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Erben, Rechtsfrieden wird es möglicherweise auch geben, wenngleich die Kommunen insgesamt nicht rundum zufrieden sind; ich will auch kurz sagen, warum.
Ich habe bereits in der Debatte während der Einbringung des Gesetzentwurfes und auch in der anschließenden Beratung im Innenausschuss deutlich gemacht, dass wir als Fraktion durchaus der Auffassung sind, dass dieser Gesetzentwurf in der Tat in die richtige Richtung geht, gerade mit Blick auf die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Verfahren der Festsetzung der Kreisumlage. Damit wird weitestgehend Rechtssicherheit geschaffen in der bislang strittigen Frage, wie die Landkreise in der Prüfung der Mindestausstattung der kreisangehörigen Gemeinden vorzugehen haben.
Dabei ist die jetzt berücksichtigte Betrachtung und Beurteilung des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit sehr wohl geeignet, die Finanzkraft einer Kommune zu beurteilen. Letztlich dient diese Kennziffer auch der kommunalaufsichtlichen Prüfung beschlossener Haushalte als eine von mehreren Kennziffern, die in ihrer einzelnen Relevanz erst zusammen betrachtet ein umfassendes Bild zur Haushaltslage der Kommune vermitteln. Neben dem Cashflow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Ergebnisrechnung, der Verschuldung und anderen Kennziffern, wie bspw. ordentliche Erträge, Personalaufwand je Einwohner, Zinslastquote und andere, ist eben auch die Finanzrechnung zu beachten und - das ist unsere Auffassung - hier im Besonderen die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Finanzierungstätigkeit für Investitionen.
Wir denken, dass gerade dieser Saldo zeigt, ob eine Kommune überhaupt die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, um ihre Infrastruktur erneuern und modernisieren und die daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können. Ist dieser Saldo dauerhaft negativ ausgewiesen, deutet alles darauf hin, dass der Kommune die finanzielle Schieflage
anzusehen ist.
Nicht zuletzt hängt auch die Stärke unseres Landes insgesamt von der investiven Kraft der Städte und Gemeinden des Landes ab. Insofern bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, neben dem Saldo Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auch den Saldo Ein- und Auszahlungen aus dem investiven Zahlungsverkehr aufzunehmen. - An der Stelle danke für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der Linken)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Henke, vielen Dank, aber es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Scharfenort. - Herr Scharfenort, bitte.
Jan Scharfenort (AfD):
Ich habe eine Frage an Sie als alten Kommunalpolitiker und Praktiker. Sehen Sie wie ich die Tendenz, dass wir eine Verschiebung von den Kommunen auf die Landkreise bekommen? Wenn man sich die Entwicklung anguckt, dann kann man ja sagen, dass die Landkreise tendenziell noch mehr Fleisch hatten. Aber wenn ich mir das jetzt angucke, dann ist in einigen Landkreisen auch die Rücklage aufgebraucht; die kommen jetzt auch ins Minus.
Wir hatten es in einem Fall, dass aufgrund eines Gerichtsurteils sogar Geld zurückgezahlt werden musste. Aber wie sieht es denn aus, wenn der Landkreis auch nicht mehr das Geld hat? Wie stehen wir denn dann da? Dann kommen doch sicherlich die Klagen von den Landkreisen und dann - wie sehen Sie es - kommt das Land in die Pflicht? Oder was ist Ihre Meinung?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Henke, bitte.
Andreas Henke (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Darin kann ich Ihnen in der Tat zustimmen. Natürlich haben die Landkreise große finanzielle Probleme; das wissen wir. Viele Landkreise sind finanziell total überfordert und können ihre freiwilligen Leistungen kaum noch erbringen, nur noch mit großen Anstrengungen. Nicht zuletzt schauen auch die Landkreise auf das neuerliche Gutachten, das dem Land dazu irgendwann vorliegen wird, um die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen, inklusive der Landkreise, neu und damit auskömmlich zu regeln.