Tagesordnungspunkt 13
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung in der Podologie (Podologieausbildungsförderungsgesetz - PodAföG LSA)
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/5493
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/5555
Entschließungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/5611
(Erste Beratung in der 89. Sitzung des Landtages am 14.05.2025)
Berichten wird hierzu erneut Frau Gensecke. - Frau Gensecke, bitte schön.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der Drs. 8/5493 in der 89. Sitzung am 14. Mai 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Nach § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags erfolgte eine Überweisung zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit der Erstattung von Schulgeld für die Ausbildung in der Podologie an staatlich anerkannten Podologieschulen in Sachsen-Anhalt ab dem 1. Oktober 2025 eingeführt werden.
Um ein zügiges Gesetzgebungsverfahren auf der Landesebene zu ermöglichen und einen Beschluss des Landtags bereits im Juni 2025 herbeiführen zu können, hat sich der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung auf Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP in der gemäß § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags unverzüglich einberufenen 50. Sitzung am 14. Mai 2025 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst und sich auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens verständigt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat die Beratung über den Gesetzentwurf in der 79. Sitzung am 22. Mai 2025 mit der Maßgabe von der Tagesordnung genommen, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung keine Beschlussempfehlung vorzulegen. Die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung des Sozialausschusses an den Finanzausschuss war damit obsolet.
In der Sitzung am 28. Mai 2025 befasste sich der Ausschuss abschließend mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag neben den schriftlichen Stellungnahmen eine zwischen dem Sozialministerium und den regierungstragenden Fraktionen einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die sich der Ausschuss zu eigen gemacht hat. Der Ausschuss verabschiedete diese im Ergebnis der Beratung mit den Stimmen aller Fraktionen als Beschlussempfehlung für den Landtag, die Ihnen in der Drs. 8/5555 vorliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung.