Dr. Katja Pähle (SPD):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach langen, intensiven und manchmal auch hitzigen Beratungen beschließen wir heute das neue Schulgesetz. Aufmerksamen Beobachtern wird nicht entgangen sein, dass dieser Gesetzentwurf im Vergleich zu dem Regierungsentwurf des Bildungsministeriums im parlamentarischen Verfahren eine grundsätzliche Überarbeitung erfahren hat. Unser Ausschussvorsitzender hat darauf hingewiesen, wie intensiv über verschiedene Dinge im Ausschuss beraten wurde. An dieser Stelle wäre es zumindest hilfreich gewesen, wenn auch die Abgeordneten der AfD sich an der Diskussion beteiligt hätten. Aber Sacharbeit ist nicht jedermanns Ding.
(Zustimmung bei der SPD und bei der Linken)
Lassen Sie mich auf ein paar wesentliche Punkte eingehen, und zwar nicht in der Reihenfolge der Paragrafen, sondern eher in der der Bedeutung dessen, was wir dort tun. Ich glaube, die größte Veränderung, auch nach öffentlicher Diskussion, erfuhr § 9a, nämlich das Thema Fusion von Schulstandorten und Kooperationen, und zwar in Verbindung mit der Veränderung der Mindestschülerzahlen.
Es gab auch in der Koalition eine große Einigkeit dahin gehend, dass wir gemeinschaftlich dafür Sorge tragen wollen, dass Schulstandorte erhalten bleiben, und dass die Mehrbelastung in den Oberzentren, d. h. Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau, insbesondere im Bereich der Grundschulen von uns nicht mitgetragen wird. Denn wir wissen: kurze Beine, kurze Wege. Das betrifft auch die Außenbereiche in den Oberzentren. Dort ist quasi nicht nur viel Mensch auf kleiner Fläche, sondern auch in den Außenbereichen differenziert sich das aus.
Auch bei dem Thema Fusion und Kooperation gab es Änderungen, und zwar insbesondere in der Hinsicht, dass die Fusion, die im Ursprungsentwurf relativ nahtlos an eine Unterschreitung der Schülerzahlen gekoppelt war, noch einmal geweitet wurde. Ja, Kooperationen sind zeitlich befristet, das wissen wir, aber zeitliche Befristung heißt zumindest nach meiner Lesart, nicht nur für ein Schuljahr oder für zwei Schuljahre. Ich persönlich aber das ist meine Meinung halte gelebte Kooperationen von unterschiedlichen Schulen auf lange Sicht für erfolgversprechender, als die von außen herangetragene Zwangsfusion.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lernen verändert sich. Auch diesem Fakt haben wir im Schulgesetz Rechnung getragen. Das betrifft insbesondere die Bereiche, die auch die Ministerin erwähnt hat. Digitale Medien, digitaler Unterricht wird im Schulgesetz verankert, damit auch digitales Lernen als Unterricht zählt und über diesen Weg in Ausnahmefällen und in besonderen Zusammenhängen Unterricht abgeleistet werden kann.
Besonders wichtig ist, dass dies immer an das Vorhandensein von digitalen Endgeräten gebunden ist. Ich bin mir relativ sicher, dass wir an dieser Stelle miteinander jenseits von Bundesprogrammen eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode vor uns haben. Denn die immer wiederkehrende Ausstattung von allen Schulen mit digitalen Endgeräten wird auch uns hier im Landeshaushalt immer wieder ereilen. Wenn wir digitalen Unterricht wollen, dann müssen wir auch dafür Sorge tragen.
Ebenfalls ein wichtiger Punkt zumindest möchte ich das für uns erheben ist die feste Verankerung von Berufsorientierung an den Gymnasien. Warum? - Wir wissen, dass in der Fläche schon relativ viel passiert. Gleichzeitig wissen wir auch, dass die Berufsorientierung an den Gymnasien sehr unterschiedlich gestaltet wird. Es spricht nichts gegen die anfänglichen Bemühungen an den Gymnasien, dies über Besuche bei der Arbeitsagentur abzuleisten. Aber ein strukturierter Prozess der Berufsorientierung, auch für zukünftige Abiturientinnen und Abiturienten, braucht mehr.
Wir zeigen in unseren Sekundarschulen über das BRAFO-Projekt, wie das gehen kann. Auch Abiturientinnen und Abiturienten mit dem Abitur in der Tasche müssen erstens nicht studieren. Zweitens ist das Studium nur die nächste, nachgelagerte Schule. Erst danach steht ein Abschluss, der einen für einen Beruf qualifiziert. Jeder, der sich in ein Studium begibt, sollte wissen, was hinterher in seinem Berufsalltag auf ihn zukommt.
(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)
Ich möchte auch erwähnen, dass wir mit der neuen Personalkategorie, den pädagogischen Unterrichtshilfen, Neuland betreten. Wir haben uns heute Morgen in der Regierungserklärung dazu ausgetauscht, wofür sie eigentlich einzusetzen sind. Ich hoffe, dass wir durch die Höherqualifizierung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu den pädagogischen Mitarbeitern tatsächlich unterrichtsunterstützende Maßnahmen auf den Weg bringen. Ich glaube, dass unsere Schulen das brauchen, zumal wir mit dem Thema Lehrermangel allseits konfrontiert sind. Auch das haben wir heute Morgen bereits gehört.
Ein letzter Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist das Thema Erhebung und in dem neuen, vorliegenden Gesetzentwurf Änderung von Gastschulbeiträgen. Wir wissen, dass die Gastschulbeiträge in Sachsen-Anhalt in einer langen, langen Diskussionstradition stehen. Ich glaube, den Kompromiss, den wir als Koalition getroffen haben, hierbei zu sagen, aufnehmender und abgebender Schulträger sollen miteinander verhandeln, wie man damit umgeht, schafft notwendige Flexibilität und sichert trotzdem ab, dass einzelne Schulträger nicht übervorteilt werden.
(Hendrik Lange, Die Linke: Aber mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun! - Ministerin Eva Feußner: Natürlich!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende meiner Redezeit möchte ich insbesondere allen Kolleginnen und Kollegen danken, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben. Auch mit Blick auf die Kompromissfähigkeit möchte ich an die Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön richten. Auch wenn die Diskussion hitzig war, liegt jetzt, glaube ich, ein gutes Ergebnis auf dem Tisch.
An dieser Stelle möchte ich ganz besonders den GBD einschließen, der uns in dieser Vielfältigkeit sowohl bei Anträgen zur Änderung des Gesetzentwurfes als auch in der Gesetzesumstellung tatkräftig und wirklich mit großer Expertise zur Seite stand. Deswegen möchte ich mit diesem Dank meine Rede abschließen. - Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke, Frau Pähle.