Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer wenn Herr Hecht die angeblich demokratische AfD beschwört, frage ich mich: Ist die denn im Raum? - Nein, sie ist es nicht. Sie ist es nicht und das ist inzwischen auch gerichtlich festgestellt.
Auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg in einer waffenrechtlichen Frage ist hier verwiesen worden. Wir könnten die Frage Einstufung als Verdachtsfall auf Bundesebene nehmen. Wir können uns den Fall angucken, wo die AfD selbst hier in Sachsen-Anhalt gegen die Einstufung als Verdachtsfall vorgegangen ist, es dann am Ende doch nicht mehr genau wissen wollte.
Und ich bin mir sehr sicher, dass wir in Kürze auch eine Feststellung haben werden, gerichtlich überprüft, dass die AfD gesichert rechtsextrem ist. Denn, wie die Kollegin Quade zutreffend ausgeführt hat, die Beweise liegen auf dem Tisch und sie sind nicht nur vom Verfassungsschutz zusammengeschrieben worden, sondern auch von sehr, sehr vielen Antifaschistinnen und Antifaschisten vorher.
(Oh! und Lachen bei der AfD)
Frau Ministerin Weidinger, Ihre Position für die Landesregierung vermag mich nicht zu überzeugen. Wir haben die Situation, dass das Bundesverfassungsgericht an der Stelle ausgedeutet hat, was die FDGO ist. Ich meine, es ist sinnvoll, das direkt in der Norm zu hinterlegen. Dass man Parteien dabei privilegiert im Hinblick auf die Veröffentlichungspflicht von entsprechenden Materialsammlungen und Gutachten, scheint mir mit Blick auf die Stellung, die Parteien in unserer Verfassung haben, jetzt sozusagen auch nicht völlig fernliegend.
Na klar, Frau Kollegin Quade, das ist ein Zwischenschritt. Sie kennen die grünen Vorstellungen zur Reform des Verfassungsschutzes. Aber wir sagen auch, wir sind bereit, pragmatisch Zwischenschritte zu gehen. Wir wollen ja parlamentarische Mehrheiten für das finden, was wir hier tun.
Herr Kollege Erben, ich weiß, dass Sie damals intensiv mit der Frage des NPD-Verbotsverfahrens zu tun hatten. Sie wissen auch, ich war ein großer Skeptiker in dieser Zeit, habe das immer abgelehnt, die NPD zu verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat am Ende ja auch festgestellt, dass es für ein Verbot nicht reicht, und zwar nicht, weil die NPD nicht verfassungsfeindlich ist, sondern weil es an der Potenzialität fehlt. Diese Potenzialität ist im Hinblick auf die AfD ohne Zweifel gegeben.
(Oliver Kirchner, AfD: Aber die Verfassungsfeindlichkeit nicht!)
Deswegen ist es auch richtig, an dieser Stelle dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zu geben, über diese Frage zu entscheiden. Es ist ein eklatanter Mangel, übrigens auch ein eklatanter Mangel, der von Frau Faeser mit verursacht worden ist, dass wir so spät im Prozess hier unterwegs sind. Wir hätten die Informationen lange gehabt. Wir hätten dem Bundesverfassungsgericht diese Frage zur Entscheidung schon lange vorlegen können.
Meine Damen und Herren! Ich bitte noch einmal um Unterstützung. Helfen Sie, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zu bringen. Dann, Herr Schulenburg, können wir uns auch über die Details unterhalten.
(Oliver Kirchner, AfD: Über Details können Sie sich unterhalten, nur mit uns nicht!)
Wenn Sie es aber einfach nicht diskutieren wollen aus Bequemlichkeit, dann muss ich sagen, ist das ein Armutszeugnis. - Herzlichen Dank.