Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt den Versuch unternehmen, die Debatte wieder in die Sachlichkeit zu bringen, die sie auch verdient hat.
(Zustimmung bei der SPD und von Olaf Meister, GRÜNE)
Was ich bis jetzt, auch an Zwischenrufen, heute hier erlebt habe, mag vielleicht im Kindergarten oder beim Sportfest funktionieren, aber das Thema ist so ernst, dass wir es auch mit der notwendigen Ernsthaftigkeit diskutieren sollten. Wir sollten nicht versuchen, uns dadurch zu profilieren, dass wir andere nicht ausreden lassen und immer nur auf sie draufhauen an der Stelle.
Wir haben uns schon mehrfach mit diesen wichtigen Themen der Pandemie, der Aufarbeitung und den Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie beschäftigt. Das Wort „Zäsur“ wird schnell in den Mund genommen, aber es war tatsächlich eine Zäsur. Es war ein Einschnitt in den Alltag von uns allen, was damals passiert ist.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Frau Sziborra-Seidlitz auf dem Weg zum Rednerpult.
(Daniel Rausch, AfD: Ich habe eine Frage! - Margret Wendt, AfD: Er hatte noch eine Frage!)
- Ach so, na gut. - Dann warten Sie einmal. - Herr Krull, Herr Rausch möchte noch eine Frage stellen. Wollen Sie die beantworten? Herr Krull? - Das hatte ich nicht gesehen. - Entschuldigung, Frau Sziborra-Seidlitz.
Herr Rausch, das Missverständnis bestand darin, dass Sie auf Herrn Roi gezeigt haben und wir gedacht haben, Sie wollten uns darauf aufmerksam machen, dass Herr Roi am Mikro steht.
(Daniel Rausch, AfD: Nein, alles klar!)
Herr Rausch, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Daniel Rausch (AfD):
Danke. - Sehr geehrter Herr Krull, Sie haben von einer umfassenden Aufarbeitung gesprochen. Darum möchte ich Sie fragen: Wie bewerten Sie es persönlich, dass ein Großteil der RKI-Protokolle geschwärzt ist? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Protokolle frei lesbar für alle Bürger einzusehen sind? Oder was soll hier dem Bürger vorenthalten werden?
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können antworten.
Tobias Krull (CDU):
Ich kann hier eine persönliche Auffassung äußern, und die ist: Da, wo Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden, werden die Daten und die Protokolle gemäß der entsprechenden Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes vorgelegt. Aber da, wo es um persönliche Belange geht, werden dadurch aus meiner persönlichen Sicht Grenzen überschritten. Das muss bei einer Herausgabe ganz normal kontrolliert werden. Die RKI-Protokoll wurden entsprechend herausgegeben.
Manchmal frage ich mich auch, warum bestimmte Sachen einfach so in den Raum gestellt werden, ohne den Kontext zu kennen. Wer bei einer Veranstaltung nicht dabei war, ist manchmal bei den Kontexten nicht ganz so im Bilde.
Von daher: Da, wo die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden, bin ich für eine größtmögliche Transparenz.
Daher ist die Aufarbeitung der damaligen Ereignisse und Entscheidungen eine absolute Notwendigkeit. Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der Regierungskommission hier den richtigen Weg beschritten. Expertinnen und Experten haben sich informiert und Vorschläge erarbeitet. Denn das ist der wichtigste Punkt: aus den Entscheidungen und aus den Fehlern, die gemacht worden sind, Rückschlüsse zu ziehen, um vorbereitet zu sein, in der Zukunft besser reagieren zu können.
Es ist richtig, dass die Regierungskommission sich mit den Sachverhalten beschäftigt hat, für die das Land Verantwortung trägt. Dazu gehört nun einmal nicht, die Wirksamkeit von Impfstoffen zu testen oder welche Beschaffungsmaßnahmen auf Bundesebene ausgelöst worden sind. Die Enquetekommission, die im Bund vereinbart worden ist, wird hier die notwendigen Schritte aus meiner Sicht auch einleiten.
Wir erleben gerade, auch im Freistaat Sachsen, was passiert, wenn die notwendige Aufarbeitung politisch missbraucht wird. Da beschäftigen sich nämlich gleich zwei parlamentarische Gremien mit dem Thema: eine Enquetekommission, die sich inhaltlich an dem Arbeitsauftrag unserer Regierungskommission anlehnt, um die notwendigen Rückschlüsse zu erarbeiten, sowie ein Untersuchungsausschuss, der offensichtlich nur einen einzigen Zweck hat: politisch Verantwortliche von damals vorzuführen.
Wurden damals Fehler gemacht? Würden wir heute Dinge anders machen? - Ein klares Ja. Mit dem heutigen Wissen wäre manche Entscheidung anders gefallen - aber eben mit dem heutigen Wissen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)
Die damals Verantwortlichen konnten ihre Entscheidungen nur auf der Basis des Erkenntnisstandes treffen, der zu diesem Zeitpunkt vorlag. Es gab kein Regiebuch, es gab keine Blaupause, wie man unter solchen Rahmenbedingungen agieren sollte. Die vorliegenden Pro- und Contra-Argumente wurden abgewogen und Entscheidungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen.
(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD)
Grundsätzlich hat sich das Land Sachsen-Anhalt bei den damaligen Entscheidungen für einen Mittelweg entschieden. Maßnahmen, die zu Einschränkungen von Rechten geführt haben, wurden so zurückhaltend wie möglich, und Öffnungsentscheidungen so weit, wie verantwortbar, getroffen.
(Zuruf von der AfD)
Manche Entscheidung bezüglich der Schließung von Kindertageseinrichtungen, bei der Sicherstellung der Notbetreuung und der Schließung von Schulen würden wir heute so nicht mehr treffen.
Der damalige Digitalisierungsschub an den Schulen hat uns aber auch alle nach vorn gebracht. Gleichzeitig bleibt die Tatsache, dass sich die unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen für einen Bildungserfolg teilweise verschärft haben. Es ist ein Unterschied, ob man im eigenen Zimmer mit dem eigenen PC den Unterricht verfolgen kann oder gemeinsam mit den Geschwistern in einem Zimmer und mitunter mit Konflikten beim Zugang zu den digitalen Endgeräten.
Die Bedeutung von Kindertageseinrichtungen und Schulen als soziale Lernorte wurde ebenfalls unterschätzt. Das soziale Miteinander ist gerade für Heranwachsende unverzichtbar. Hier wurden im Rahmen des Gesundheitsschutzes Maßnahmen getroffen, die heute sicher neu zu bewerten sind. Zu weiteren Auswirkungen verweise ich auf die HBSC-Studie Sachsen-Anhalt mit ihren umfänglichen Ausführungen, die vor Kurzem hier in Magdeburg bei einer Veranstaltung vorgestellt worden ist.
Damals wurden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen so weit wie möglich abgekapselt, um Übertragungen von Krankheiten weitestgehend zu reduzieren. Das war nachvollziehbar; die Folgen waren aber auch, dass Menschen, die sich Sorgen um ihr Leben gemacht haben, nur eingeschränkte oder gar keine Besuchsmöglichkeiten hatten. Das hat häufig starke emotionale Folgen gehabt.
Kritisch möchte ich feststellen, dass im vorliegenden Bericht auch nicht auf Situationen in den Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe, in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung sowie in den Behindertenwerkstätten eingegangen worden ist. Bereits während der Pandemie wurde diesen Einrichtungen wenig, ja, zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Fehlende Möglichkeiten für körperliche Betätigung und Sport sind ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Die wirtschaftlichen Folgen konnten durch zahlreiche Programme zumindest abgemildert werden, sind aber natürlich weiterhin erkennbar.
Die damaligen Fehler sind passiert und müssen aufgearbeitet werden, wie in der Regierungskommission und auch im weiteren parlamentarischen Verfahren geschehen. Wir müssen aber vor allem die notwendigen Rückschlüsse ziehen, um uns auf mögliche Ereignisse dieser Art in der Zukunft besser vorbereiten zu können.
Weiter mit K 1141
K 1141 - 1150
Die Kommission hat hierzu konkrete Vorschläge unterbreitet. Die Lektüre der rund 150 Seiten des Kommissionsberichts sei jedem empfohlen, der sich ernsthaft mit den Themen auseinandersetzen will und nicht auf polemische Parolen setzt.
Ich möchte auf einige Vorschläge näher eingehen. Immer wieder wird das Thema der Kommunikation aufgegriffen. Dabei geht es um zeitnahe, koordinierte und verständliche Informationen. Die wichtigsten Informationen sind dabei auch in einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Auch die Nachvollziehbarkeit der Rechtsvorschriften muss deutlich besser gelingen. Selbst Expertinnen und Experten hatten Schwierigkeiten, jede Änderung nachzuvollziehen. Daher gilt zukünftig: Es muss immer eine Lesefassung mit den aktuellen Regelungen offline wie online zur Verfügung stehen. Informationen müssen dort zur Verfügung gestellt werden, wo die Menschen sind. Dazu gehören auch die großen Social-Media-Plattformen.
Alle betroffenen Behörden sind aufgefordert, regelmäßig die Zusammenarbeit bei solchen Ereignissen zu üben. Das gilt ausdrücklich für die interne wie für die externe Kommunikation. Nur so wird gewährleistet, dass man im Fall der Fälle nicht nur die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner kennt, sondern dass auch die notwendigen Abläufe bereits eingeübt sind.
Bei erweiterten Krisenstäben müssen wir den Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so erweitern, dass ein möglichst breites Spektrum von unterschiedlichen Aspekten zum Tragen kommt. Wissenschaftliche Gremien sollten ein breites Meinungsbild widerspiegeln. Niemand ist im Besitz der absoluten Wahrheit und die Stärke der eigenen Argumente wird erst durch die kontroverse Diskussion deutlich.
Das Thema Digitalisierung muss dabei immer mitgedacht werden. Dazu ist es auch notwendig, dass bei der Nutzung unterschiedlicher Softwarelösungen wenigstens der Datenaustausch zwischen den Beteiligten über definierte Schnittstellen gewährleistet wird.
Wichtig ist auch, dass ein Vorrat an persönlicher Schutzausrüstung und an weiteren notwendigen Ausrüstungsgegenständen vorhanden ist. Denn wir haben ja erlebt, was bei einer weltweiten Pandemie passiert: Lieferwege werden unterbrochen und gewohnte Lieferbeziehungen einem wahren Stresstest unterzogen. In diesem Sinne bin ich erfreut, dass sich die Landesregierung jetzt intern geeinigt hat, wer eine solche Reserve aufzubauen hat bzw. verwaltet.
Auch klare Entscheidungswege sind unabdingbar. Es muss geklärt sein, wer wann wo in Verantwortung ist. Auch eine bessere Abstimmung zwischen den Bundesländern ist an vielen Stellen nötig.
Ich persönlich hätte mir auch gewünscht, dass der Kommissionsbericht auf die Frage der Rahmenbedingungen für Entscheidungen durch politische Gremien auf Landes- und Kommunalebene näher eingeht. Durch Änderungen beim Kommunalverfassungsgesetz haben wir hier im Landtag bereits notwendige Anpassungen vorgenommen, z. B. durch die Möglichkeit hybrider Sitzungen für kommunale Vertretungen.
Der vorliegende Bericht wird nun in verschiedenen Gremien und Gesprächskreisen vorgestellt und diskutiert, um möglichst viele Perspektiven mitzunehmen. In diesem Sinne möchten wir auch den vorliegenden Entschließungsantrag in den zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überweisen.
Meine Rede möchte ich mit einem zweifachen Dank beenden: zum einen ein Dank an alle Menschen, die damals ihren Beitrag dazu geleistet haben, die Coronapandemie einzudämmen und im Griff zu behalten. Denn es ist, anders als hier eben dargestellt, kein Fehler, dass unser Krankenhaussystem niemals an die Belastungsgrenzen herangeführt worden ist, sondern es ist gut, dass wir nie in die Situation kamen, eine Triage vornehmen zu müssen.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)
Ein zweiter Dank geht an die Kommissionsmitglieder, an die Befragten und an alle, die an der Erstellung dieses Berichts beteiligt waren. Dieser Bericht ist ein Fundament. Auf diesem Fundament wollen wir aufbauen, um gemeinsam besser für die Zukunft gerüstet zu sein. Das ist es doch, was wir machen müssen. Das eine ist, immer zu kritisieren, das andere ist, Rückschlüsse darauf zu ziehen, was wir besser machen wollen und besser machen müssen. Dafür stehen wir als CDU-Landtagsfraktion.
(Beifall bei der CDU und der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Danke. - Jetzt hat Herr Roi noch eine Intervention. Bitte, Herr Roi.
Daniel Roi (AfD):
Vielen Dank. - Ich versuche, mich kurzzufassen. Ihr Kollege Herr Räuscher jetzt ist er nicht mehr da hat es vorhin so dargestellt, als wäre die CDU jetzt der Anwalt der Bürgerinnen und Bürger, gerade mit Blick auf die Coronazeit. Sie haben jetzt relativ unemotional einen Rückblick auf die Maßnahmen gegeben und auch eingeräumt, dass es Fehler gab.
Ich will hier aber auch gerade weil vorhin gesagt wurde, Herr Haseloff habe sich irgendwann dafür eingesetzt, keine Eindämmungsverordnungen mehr zu machen im Wege des Regierungshandelns eines noch einmal verdeutlichen: Es war die AfD-Fraktion dieses Landestages, die mit einer Normenkontrollklage vor dem Landesverfassungsgericht die Achte Eindämmungsverordnung gestoppt hat. Wir beantragten auch eine einstweilige Anordnung zu den CDU-Regeln, die Sie hier im Kabinett beschlossen haben.
Ich will es einmal deutlich sagen: Das Landesverfassungsgericht unseres Landes erklärte mehrere Regelungen ich nenne sie auch: unter anderem das Beherbergungsverbot, die Gaststättenschließung, die Einschränkungen bei Trauungen, das Reisebusreisen-Verbot, das Alkoholverbot im öffentlichen Raum für verfassungswidrig und damit auch für unwirksam.
Wenn Sie es genauer wissen wollen Herr Räuscher, Ihr Kollege, hat vorhin von Fakten gesprochen : Schauen Sie in die §§ 2a, 5a und 6a der Achten Eindämmungsverordnung. Schauen Sie dort einmal nach. Darin ging es nämlich um die Regelungen in Bezug auf private Treffen das war vorhin schon ein Thema und auch um Gaststätten- und Bewegungsfreiheit, insbesondere auch der Ungeimpften. Schauen Sie dort nach!
All das ist für verfassungswidrig erklärt worden, auf Klagen der AfD-Fraktion hin. Sie haben gegen die Landesverfassung verstoßen und wir haben das feststellen lassen. Das ist die Wahrheit, die auch in diese Debatte mit hineingehört, nachdem Sie uns hier jahrelang beschimpft haben, wir hätten faktenfeindliche Äußerungen getätigt. Wir haben uns an die Seite der Bürger gestellt und haben dafür gesorgt, dass Ihre Regelungen gestoppt wurden. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der AfD)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Sie können, wenn Sie wollen, reagieren.
Tobias Krull (CDU):
Herr Roi, ich bin erst einmal froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo staatliche Entscheidungen von Gerichten überprüft werden können.
(Zustimmung)
An der Stelle wurden einzelne Regelungen für verfassungswidrig erklärt, teilweise auch wegen fehlender Begründung oder nicht ausreichender Begründung. Die Landesregierung ist dem Urteil nachgekommen, hat das korrigiert, hat das verändert. Das ist aus meiner Sicht nichts Fehlerhaftes, sondern gehört einfach zum normalen Verfahren mit dazu. Dass manchmal Entscheidungen getroffen werden, die von Gerichten anders beurteilt werden, dafür haben wir auch bei Ihnen entsprechende Erfahrungswerte vorliegen. Damit muss man einfach umgehen. Wir haben uns angepasst und die Maßnahmen wurden entsprechend neu gefasst.
(Zustimmung bei der CDU)
Wenn ich darauf eingehen kann: Selbstverständlich der Ministerpräsident ist Teil der CDU-Landtagsfraktion unterhalten wir uns und diskutieren. Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert, welche Maßnahmen notwendig sind, welche Maßnahmen anders gefasst werden müssen, welche Maßnahmen vielleicht auch wegfallen können.
Das ist das Gute an einer parlamentarischen Demokratie: Das Parlament kann über die Fraktionen auch auf die Regierungsverantwortlichen einwirken. Das haben wir in dieser Zeit, in der wir alle nicht nur politisch, sondern auch persönlich vor großen Herausforderungen gestanden haben, immer mit der notwendigen Ernsthaftigkeit getan.
Was ich heute während dieser Debatte wieder erleben muss Es geht immer wieder nach dem Motto: Wir haben es ja schon immer besser gewusst.
(Zurufe von der AfD: Ja!)
Keine Fähigkeit zur Selbstkritik.
(Zustimmung bei der CDU - Lachen bei der AfD - Zuruf von der AfD: Was? Das ist doch nicht unsere Aufgabe!)
Alle Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen, die bisher geredet haben, haben sehr deutlich gemacht, dass wir nicht sagen, wir hätten alles richtig gemacht. Wir sind zur Selbstkritik in der Lage und das unterscheidet uns ganz massiv von der AfD.