Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesetzesänderung, über die wir heute endgültig beschließen wollen, wird von der kommunalen Ebene mit Ausnahme der kreisfreien Städte, diese sind nicht betroffen sehnsüchtig erwartet. Das haben mir auch zahlreiche Anrufe in den vergangenen Tagen noch einmal deutlich gemacht.
Wir alle kennen die Debatten vor Ort über die Höhe der Kreisumlage. Es geht um den Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Interessen zwischen den Landkreisen und den kreisangehörigen Gemeinden. Beide haben ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre finanziellen Belange zur Sicherstellung der Finanzierung ihrer kommunalen Aufgaben berücksichtigt werden. Also: Die finanzielle Mindestausstattung muss gesichert sein.
Bereits bei der Einbringung wurde in verschiedenen Redebeiträgen auf das neue System der Berechnung der Kreisumlage eingegangen. Ich möchte in Richtung der Fraktion Die Linke sagen: Ihrem Vorschlag, die laufende Verwaltungstätigkeit nicht zu berücksichtigen, werden wir nicht folgen, auch weil die Investitionstätigkeit in den Gemeinden unterschiedlich ist und aus unserer Sicht kein Kriterium darstellt. Von daher bleibt es bei uns bei der singulären Betrachtung der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Wird es gegen die neue Berechnungsmethode Klagen geben, wie gegen die bisherigen Höhen der Kreisumlagen? - Das ist nicht auszuschließen. Es klang aber auch schon mehrfach an: Es wird dann eine Entscheidung geben, die maßgeblich sein wird. Falls die gerichtliche Entscheidung dieses Verfahren nicht bestätigen sollte, werden wir es entsprechend korrigieren. Aber dann haben wir auf jeden Fall Rechtssicherheit geschaffen.
Eine weitere Gesetzesänderung betrifft die Möglichkeit, dass Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden die Homepage der Verbandsgemeinde für die vorgeschriebene Veröffentlichung nutzen können – ein wichtiger Hinweis aus der kommunalen Praxis, den wir gern umgesetzt haben.
Da wir uns heute mit den Kommunen beschäftigen, sei mir noch eine Anmerkung gestattet: Dass sich die neue Bundesregierung zu steuerlichen Entlastungen entschlossen hat, ist berechtigt und wichtig, um Wachstums- und Konsumimpulse zu setzen. Gleichzeitig kann es aber nicht sein, dass die Belastung durch die steuerlichen Entlastungen
(Lachen von Guido Kosmehl, FDP)
einseitig bei den Kommunen und den Bundesländern zum Tragen kommt. Hierbei muss die aktuelle Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommen und für einen fairen Lastenausgleich sorgen. Das haben die Finanzminister der Länder über alle Parteigrenzen hinweg schon entsprechend kommuniziert.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die schnelle Beratung im Ausschuss, wodurch diese Gesetzesänderung bereits bei der Aufstellung der kommunalen Haushalte im kommenden Jahr ihre Kraft entfalten kann. Ich würde mich freuen, wenn nicht dagegen geklagt würde, und hoffe tatsächlich auf Rechtsfrieden auch an dieser Stelle.