Monika Hohmann (Die Linke):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Mittlerweile sind sechs Jahre vergangen, nachdem wir im Jahr 2019 hier im Landtag schon einmal einen Beschluss gefasst haben, uns zu der Schulgeldfreiheit der Podologen und weiterer Gesundheitsberufe bzw. therapeutischer Berufe zu verständigen. Auch wenn es mit der Ausbildungsvergütung, so wie wir es 2019 beschlossen haben, jetzt leider nichts geworden ist, ist nunmehr zumindest ein richtiger Schritt in die richtige Richtung vorgenommen worden.
Wir haben im Ausschuss einige Stellungnahmen vorliegen gehabt. In der Stellungnahme des VDP wurde die Möglichkeit thematisiert, den Evaluationszeitraum auf drei Jahre zu verkürzen. Das fanden wir positiv, aber leider wurde unser Antrag nicht angenommen. Insofern bleibt es bei den fünf Jahren.
Jetzt noch ganz kurz etwas zu dem Entschließungsantrag. Ich habe mich immer darauf gefreut, dass noch etwas kommt; denn wir waren ja noch nicht am Ende angelangt, wir wollten die therapeutischen Berufe mit aufnehmen, also die Logopädie, die Ergotherapie und die Physiotherapie.
(Zurufe von Dr. Anja Schneider, CDU, und von Markus Kurze, CDU)
Als ich den Entschließungsantrag gelesen habe, habe ich mich, ganz ehrlich, veralbert gefühlt,
(Dr. Anja Schneider, CDU: Oh!)
und zwar aus folgendem Grund: Mit diesem Entschließungsantrag gehen wir drei Schritte zurück. Wir waren schon einmal viel weiter. Wir haben 2019 einen Beschluss gefasst. Ich zitiere:
„Die Landesregierung ist daher gebeten, alle notwendigen Verwaltungsverfahren zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit für Erzieher- und Gesundheitsberufe vorzubereiten, damit diese beginnend zum Schuljahr 2020/21 in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden können. Dazu gehört nach einer Ermittlung der möglichen Kosten auch die haushälterische Vorsorge.“
(Zustimmung von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)
Es sollte sogar noch die Prüfung der Zahlung einer Ausbildungsvergütung vorgenommen werden.
Wir haben zu dem damaligen Zeitpunkt sogar einen Alternativantrag eingebracht, in dem wir die Übernahme schulischer Berufe in das duale System gefordert haben. Das haben wir gefordert - genau das, was Sie jetzt, sechs Jahre später, auch fordern: zu schauen, wie man diese Berufe in die duale Ausbildung übernehmen kann.
Wir haben im letzten Jahr, Anfang 2024, sogar einen Beschluss zu dem Antrag „Aktiv werden, statt abwarten - Schulgeldfreiheit in den therapeutischen Gesundheitsberufen endlich umsetzen!“ gefasst. Darin heißt es, die Landesregierung wird gebeten, erforderliche Maßnahmen zu prüfen und zeitgerecht einzuleiten, um den finanziellen Ausfall adäquat zu kompensieren. Das heißt, wir hatten doch schon beschlossen, dass wir als Land diesen Ausfall kompensieren wollen. Und jetzt wollen Sie, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die sich mit der Ermittlung von Optionen zur Überführung von vollzeitschulischen Berufsbildungsgängen in die duale Berufsausbildung beschäftigt. Also, hallo? - Wir waren schon einmal weiter. Wir hatten andere Beschlüsse gefasst. Deshalb werden wir diesem Entschließungsantrag natürlich nicht zustimmen. Wir werden ihn aber auch nicht ablehnen; er ist nicht verkehrt. Aber ganz ehrlich: Zweites Quartal 2026 - was soll das? Wir alle hier im Haus wissen, dass das ohnehin nicht zum Tragen kommt. Das hätten wir uns also schenken können. Dann wären wir mit den Dingen, die wir gehabt haben, wenigstens ehrlicher gewesen.
(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Hohmann
Monika Hohmann (Die Linke):
Vielen Dank.