Maximilian Gludau (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales ist ein Paket wichtiger und weitreichender Reformen für das Bauen in Sachsen-Anhalt. Etwa 30 Änderungen fasst dieser zusammen. Hauptsächlich wird er aber dazu dienen, Bauprojekte zu beschleunigen und finanzielle Ressourcen einzusparen.

Ich möchte in den wenigen Minuten, die ich zur Verfügung habe, auf vier Änderungen konkret eingehen. Der erste Punkt: Es wird einfacher, ältere Gebäude umzubauen. Sachsen-Anhalt hat viele alte und ungenutzte Gebäude. Um diese für potenzielle Investoren attraktiv zu machen, muss ihr Umbau vereinfacht werden. Dies soll auch gelten, wenn sich die Nutzungsart des Gebäudes ändert. Ein ganz konkretes Beispiel, wie schon genannt, ist der Ausbau alter Dachstühle, die im aktuellen Zustand meist nicht zu gebrauchen sind, der nun ohne Baugenehmigung möglich sein soll. Ebenfalls soll es ohne Baugenehmigung möglich sein, Aufenthaltsräume zu Wohnzwecken umzufunktionieren. Das Ziel dabei ist klar: Die Gebäude sollen möglichst lange nutzbar bleiben und die Bausubstanz nutzbar erhalten werden. 

Der zweite wichtige Punkt: Das Regelwerk wird entschlackt. Viele Bauherren reichen mittlerweile vorsorglich Bauanträge ein, obwohl überhaupt keine Baugenehmigung erforderlich ist. Solche Anträge sollen auf jeden Fall entfallen. Die Richtschnur unseres Handelns ist wieder einmal, Bürokratie abzubauen und Verwaltungen zu entlasten. 

Der dritte Punkt: Es wird einfacher, erneuerbare Energien auszubauen. Statt restriktiver Regelungen soll die Anbringung von Solarzellen auf Dächern von Einfamilien- und Reihenhäusern sowie von Doppelhaushälften erleichtert werden. Dies soll auch an Autobahnen und Schienen möglich sein. Wärmepumpen an Wohnhäusern sollen ebenfalls leichter aufgestellt werden können, und das Repowering, das für die Energiewende entscheidend ist, von kleinen Windenergieanlagen, die bis zu 50 m hoch sind, soll genehmigungsfrei werden. 

Zu guter Letzt soll erleichtert werden, den Mobilfunk auszubauen. Mobilfunkantennen mit den entsprechenden Masten, die weniger als 50 m hoch und weniger als anderthalb Meter breit sind, sollen ohne Einhaltung der Pflichtabstände zu Nachbargrundstücken aufgestellt werden dürfen. Dies ist eine Notwendigkeit für den schnellen und flächendeckenden Mobilfunkausbau in unserem Land. 

Zu dem Fazit der hier vorliegenden Änderungen. Die Änderungen in der Bauordnung machen das Bauen in Sachsen-Anhalt leichter, logischer und den Traum vom Eigenheim für viele Menschen erreichbarer. Ärger über bremsende Verwaltungen vor Ort nimmt ab und die Freude auf das eigenverantwortliche Bauen nimmt zu. Um auf die einzelnen Punkte konkret eingehen zu können, bitte auch ich um die die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales. - Herzlichen Dank.