Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Ministerin. - Wir setzen mit der Fraktion der AfD fort. - Niemand? - Die Fraktion verzichtet. Dann bitte die Fraktion Die Linke. - Frau Hohmann.
Monika Hohmann (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Derzeit brodelt es in den Lehrerzimmern unserer Schulen. Die Stimmung ist im Keller, und das nicht nur wegen der Skikurse, sondern auch wegen der derzeit gültigen Arbeitszeitverordnung. In § 5 - Altersermäßigung - heißt es - ich zitiere :
„Zur Entlastung […] wird die Regelstundenzahl nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit Beginn des darauf folgenden Schulhalbjahres um zwei Unterrichtsstunden ermäßigt.”
Wir konnten erfahren, dass es jetzt bei den Schulleiterdienstberatungen die Ansage gegeben hat, dass diese zwei Unterrichtsstunden nicht mehr ermäßigt werden sollen. Deshalb frage ich die Landesregierung: Ist das vom Bildungsministerium so kommuniziert oder angewiesen worden? Falls ja: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das vorgenommen?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin.
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Sehr geehrte Frau Hohmann, das ist nicht kommuniziert und nicht angewiesen worden. Ich weiß nicht, woher das kommt. Ich kann Ihnen das nicht sagen. Das ist alles Quatsch. - Vielen Dank.
(Lachen)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. - Es gibt eine Nachfrage.
Monika Hohmann (Die Linke):
Gut, dann würde ich diese Äußerung, die Sie heute getätigt haben, auch so an die Schulen weitergeben. Dort sind die Schulleiter im Gegenteil zu dem, was Sie gesagt haben, angewiesen worden, bei der Vorbereitung auf das kommende Schuljahr so zu verfahren.
Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Sehr geehrte Frau Hohmann, das können Sie gern tun, weil es eine solche Anweisung nicht gab. Ich weiß nicht, woher Schulleiter oder Schulleitungen das nehmen. Sie haben eine gewisse Verantwortung auch ihren Lehrkräften gegenüber; deshalb sind es Führungskräfte. Ich vermute, das hat irgendjemand instrumentalisiert, um Unruhe zu stiften. - Vielen Dank.