Rüdiger Erben (SPD): 

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren beschäftigen wir uns in Sachsen-Anhalt mit Rechtsstreiten zwischen kreisangehörigen Gemeinden und ihren Landkreisen bzw. Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden und ihrer Verbandsgemeinde um die rechtmäßige Erhebung der entsprechenden Umlagen. Wir haben wahrscheinlich - wie sonst kein anderes Bundesland - mit einer großen Zahl von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu kämpfen. Wir haben außerdem, wahrscheinlich wie in keinem anderen Bundesland, mittlerweile eine Fülle von Rechtsprechungen die quasi den Pfad für die Umlageerhebung vorgeben. 

Deswegen ist es konsequent, das Ganze in einem Gesetz klarzustellen. Das tun wir. Wir wollen damit Rechtssicherheit schaffen; ich bin auch der Überzeugung, dass wir damit Rechtssicherheit schaffen werden. Ob wir kurzfristig schon Rechtsfrieden schaffen werden, werden wir sehen. Aber Frau Ministerin hat zutreffenderweise eben darauf hingewiesen, dass es dann nur noch eine Instanz gibt, die über die Rechtmäßigkeit und die Verfassungsmäßigkeit unseres Gesetzentwurfes, über den wir heute befinden, zu entscheiden hat.

Ich werbe für die Annahme entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport.