Carsten Borchert (CDU): 

Vielen, vielen Dank. - Ich hatte heute Mittag gesprochen. Herr Lippmann, wenn Sie heute Mittag nicht gesund waren und deshalb nicht im Raum waren, dann ist das natürlich ein Argument. Dazu hatte ich etwas gesagt. Aber Ihre Kollegen Schulleiter, die auf der Tribüne saßen, haben mir danach gesagt, ich solle Sie entschuldigen, weil Sie ein Gespräch mit ihnen geführt hätten. Ich hoffe, sie haben sich nicht angesteckt. 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der heutigen abschließenden Beratung zur Novellierung des Schulgesetzes setzen wir ein fundamentales Zeichen dafür, dass wir weiterhin ein zukunftsfestes, verlässliches und differenziertes Bildungssystem in Sachsen-Anhalt haben werden. Denn das neue Schulgesetz schafft nicht nur neue Möglichkeiten, sondern es überführt bewährte Regelungen in dauerhafte Gesetzlichkeit. Das war und ist dringend notwendig gewesen. 

Wir haben, wie bereits gesagt, in zahlreichen Ausschusssitzungen hierüber beraten und in der Sache zum Teil hart debattiert. Mit dem vorliegenden Ergebnis übernehmen wir gemeinsam Verantwortung für die Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen. 

Besonders hervorheben möchte ich, dass die Mindestjahrgangsstärken für Anfangsklassen aus der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung im Schulgesetz selbst verankert sind. Das gibt den Trägern, bspw. von Grundschulen, die Planungssicherheit, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie ihre Grundschulen in Zukunft aufstellen. 

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Kontinuität ist damit gegeben, vor allem im ländlichen Raum, aber auch an den Grundschulstandorten der Oberzentren, die natürlich darüber heiß diskutieren, ob das alles richtig oder falsch ist. Aber es muss in der heutigen Zeit auch Entscheidungen geben, die nicht immer einfach sind. 

Daseinsfürsorge für Bildung heißt verlässliche schulische Strukturen, und zwar dort, wo Kinder leben. Mit der Aufnahme der neuen, fokussierten Schullaufbahnempfehlung einschließlich der landeszentralen Leistungserhebung haben wir ein einheitliches Verfahren festgeschrieben, das gleichzeitig Eltern bei ihrer Entscheidungsfindung zum Bildungsweg ihres Kindes unterstützt und gerechte Übergänge in den Blick nimmt. Es ist kein Geheimnis, dass die CDU an dieser Stelle noch ganz andere Vorstellungen hatte, aber diese konnten wir leider nicht durchsetzen. 

Die Gesetzesnovelle bringt weitere wichtige Neuerungen. Wir ermöglichen mehr Kooperationen und Fusionen von Schulen, bei denen es pädagogisch und strukturell sinnvoll ist - das bitte ich zu betonen   und nicht einfach nur der Sache wegen gemacht wird. Wir sind sehr gespannt, wie sich das in der Praxis auswirkt. Damit bleibt eine wohnortnahe Beschulung auch in ländlichen Regionen nach dem Motto „kurze Beine und kurze Wege“ erhalten; denn die Diskussion darüber, dass ein Kind plötzlich fahren muss, gibt es schon seit 100 Jahren. Es ist egal, in welchem Ort sich eine Schule befindet, es gibt immer Schüler, die zu dieser Schule gefahren werden. Kein kleiner Ort in einem ländlichen Bereich hat eine Schule, die nur die Kinder dieses Ortes besuchen. Ich bitte darum, auch an dieser Stelle sachlich zu bleiben. 

Wir schaffen die bisher verpflichtenden Gastschulbeiträge ab. 

Wir verankern die Berufsorientierung nun auch an Gymnasien verbindlich im Gesetz, weil auch Abiturientinnen und Abiturienten frühzeitig realistische Einblicke in die Berufswelt brauchen. 

(Zustimmung von Guido Heuer; CDU) 

Mit der Einführung der neuen Personalkategorie der pädagogischen Unterrichtshilfe gehen wir einen weiteren Schritt zur Entlastung und Unterstützung unserer Lehrkräfte und sorgen für Verstärkung in unseren Lehrerzimmer, und zwar ganz nach dem Motto: Nicht jede pädagogische Aufgabe braucht zwingend ein Lehramtsstudium, aber qualifizierte Unterstützung wird dringend gebraucht. 

Zudem schaffen wir mit dem neuen Ausschlussparagrafen für gefährdete Schülerlagen klare Handlungsmöglichkeiten für Schulleitungen - selbstverständlich mit Einbindung des Jugendamtes. Darauf wurde draußen von vielen Schulleitern sehnsüchtig gewartet. Der Sache haben wir entsprochen. 

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Damit können Schüler, die eine konkrete Gefahr für andere oder sich selbst darstellen, zukünftig bis zu drei Monate vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. So können Schutz, Sicherheit und ein geordneter Schulbetrieb für alle gewährleistet werden. 

Das duale Lernen in Form von Praxislerntagen und produktivem Lernen ist jetzt ein fester Bestandteil des Schulgesetzes. Wer es nicht weiß: Vorher war es eine in einem Erlass geregelte Möglichkeit, jetzt ist es Gesetz. Damit werden die Schulen in ihrem Handeln abgesichert. Dies ist eine große Chance für Schülerinnen und Schüler, Theorie und Praxis besser zu verzahnen, damit weniger Schüler die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Wenn heute von der AfD gesagt wurde, dass es im letzten Jahr wieder mehr Schüler geworden sind, dann auch von meiner Seite einen schönen Gruß an die Eltern, die sich nicht um ihre Kinder kümmern. Es ist ein klares Signal an unsere Wirtschaft und Ausbildungsbetriebe. 

Meine Damen und Herren! Diese Novelle ist sicherlich keine Revolution. Sie ist ein weiterer Entwicklungsschritt. Sie stärkt die Schulen, gibt neue Perspektiven und schafft Klarheit für alle Beteiligten im Bildungssystem. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und danke allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU)