Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Die meisten von uns horchen nicht unbedingt auf, wenn sie Pressemeldungen vom Statistischen Landesamt lesen. Es gab aber zu Beginn des Jahres Nachrichten, die besorgniserregend waren, nämlich dass es zum Beispiel im Jahr 2004 im Land Sachsen-Anhalt nur 12 400 Geburten gab. Die Zahlen in den beiden Jahren davor lagen bei 13 500 bzw. bei 14 506 Geburten. 

Die nüchterne Analyse lautet: Derzeit werden in Sachsen-Anhalt noch weniger Kinder geboren als zu Zeiten des Geburtenknicks in den 1990er-Jahren. Der jetzige Tatbestand ist die Folge des damaligen Geburtenknicks. Das demografische Echo hallt also voll nach. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die nicht geborenen Kinder besuchen dann auch nicht die Kita und wenige Jahre später auch nicht die Grundschule. Das demografische Echo hat dann Auswirkungen auf unser frühkindliches Betreuungs- und Bildungsangebot. 

Während es noch vor einigen Jahren regelrechte Warteschlangen für Kita-Plätze gab, sind in einigen Einrichtungen nun diese Plätze frei geworden. Einige Kommunen reduzieren die Stunden für die Erzieherinnen und Erzieher oder die Öffnungszeiten. In manchen Kommunen wird sogar über die Schließung von Einrichtungen nachgedacht, damit man dieses dreiteilige Finanzierungssystem nicht überlastet. Das alles sind kurzfristige Maßnahmen, um auf den aktuellen Geburtentiefstand zu reagieren. 

Wenn dieser Abwärtstrend weiter anhält, nicht mehr Kinder geboren werden und auch nicht mit einem Zuzug aus einem anderen Bundesland zu rechnen ist, dann ist dies mit einem weiteren Kostendruck auf das Betreuungssystem zu sehen. Die Kommunen müssen sich auf Veränderungen einstellen.

Um es auch einmal deutlich zu sagen, weil dieser Appell immer wieder an das Land herangetragen wird: Die Aufgabe der Förderung der Betreuung in den Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen obliegt der kommunalen Ebene. Kinderbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die kommunale Ebene ist für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots zuständig. Das Land beteiligt sich lediglich an der Finanzierung durch Zuweisungen auf der Basis der Kinderzahlen. 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Möglichkeit ist, den Personaleinsatz an die sinkende Nachfrage anzupassen. Das würde eine Reduktion des Personals, aber auch der Stunden bedeuten. Eine weitere Idee, wie sie im Antrag der Fraktion der GRÜNEN zum KiFöG vorgeschlagen wird, ist ein dreijähriges Kinderzahlmoratorium, um alles so zu belassen, wie es ist. Das würde aber bedeuten, dass das Land auf der Basis der Kinderzahlen vom 1. März 2024 die nächsten drei Jahre die Pauschalen weiterhin allein trägt und hiermit auch die demografischen Lasten. Der Gesetzentwurf lässt aber offen, was dann nach dem 1. Januar 2028 passieren soll. 

Eine andere Idee wäre, das Fachpersonal für andere Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen und damit im Land zu behalten; denn wir hören von vielen Seiten, dass die Bedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe sehr groß sind und dort pädagogische Fachkräfte dringend gebraucht werden. 

Sie sehen, es wird in Zukunft darum gehen, vielfältige, flexible Antworten auf die großen Herausforderungen des demografischen Wandels zu finden.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Gensecke. Sie haben noch einen Satz, wenn es sein muss.


Katrin Gensecke (SPD): 

Wie bitte? - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.