Tagesordnungspunkt 14
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4631
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/5456
(Erste Beratung in der 77. Sitzung des Landtages am 20.11.2024)
Herr Kosmehl hat das Wort als Berichterstatter. - Bitte sehr.
Guido Kosmehl (Berichterstatter):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4631 in seiner 59. Sitzung am 20. November 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Die wesentlichste Änderung ist die Entbindung der Kommunen von der Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge und Rundfunkgebühren. Damit einher geht die Aufnahme des Mitteldeutschen Rundfunks in den Kreis der zur Vollstreckung befugter Behörden. Dieser soll im Zuge dessen auch die Berechtigung zur Erteilung von Verwaltungsvollstreckungsaufträgen erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport führte am 6. Februar 2025 eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durch. Dabei zeigte sich, dass die Betroffenen den beabsichtigten Änderungen positiv gegenüberstehen. Der MDR sieht sich für die neuen Aufgaben gerüstet und hat in den Nachbarbundesländern bereits Erfahrungen mit deren Umsetzung sammeln können.
Auch die Vertreter der kommunalen Ebene machten bei dieser Gelegenheit deutlich, dass sie das Vorhaben, über das wir heute endlich befinden wollen, ausdrücklich begrüßen. Der ebenfalls zur Ausschussanhörung geladene Verband der Gerichtsvollzieher Sachsen-Anhalts berichtete, dass die quantitativen und qualitativen Fähigkeiten zur Auftragsbearbeitung vollumfänglich vorhanden seien. Bedauerlich ist an dieser Stelle, dass sich der auch geladene Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio leider nicht an der Anhörung beteiligt hat.
Im Lichte dieser Erkenntnisse empfahl der Ausschuss für Inneres für Sport in seiner nächsten Sitzung im Rahmen einer vorläufigen Beschlussempfehlung dem mitberatenden Ausschuss mehrheitlich, den Gesetzentwurf mit den Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdieses des Landtages anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz schloss sich dem Votum in seiner 36. Sitzung am 23. April 2025 an.
Nach einer abschließenden Beratung verabschiedete der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner 42. Sitzung am 24. April 2025 mit 9 : 0 : 2 Stimmen diese Beschlussempfehlung, die Ihnen heute in der Drs. 8/5456 vorliegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie namens des Ausschusses für Inneres und Sport um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.