Tagesordnungspunkt 21

Beratung

Einführung eines verbindlichen Einladungs- und Meldewesens zur Steigerung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/5315


Der Einbringer ist für die Fraktion Herr Köhler. - Herr Köhler, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

(Beifall bei der AfD)


Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im Januar-Plenum hier über Sprachstandserhebungen und den schlechten sprachlichen Allgemeinzustand der Landeskinder gesprochen. Seinerzeit hatten wir als AfD-Fraktion angekündigt, dass wir auch zu diesem Thema hier einen Antrag vorlegen werden. Nicht nur der schlechten sprachlichen Entwicklung und des schlechten Sprachstandes, sondern auch dem hohen Stand bei Kindswohlgefährdungen im Land wollen wir mit diesem heute zur Diskussion stehenden Antrag Rechnung tragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines vorweg: Was sind diese Früherkennungs- oder auch Vorsorgeuntersuchungen? Ich denke, die Eltern hier im Saal werden genau wissen, um was es sich handelt. Für alle anderen: Das sind die umgangssprachlich als U-Untersuchungen bezeichneten Termine beim Kinderarzt, bei denen Eltern mit ihren Kindern in regelmäßig unregelmäßigen Abständen beim Kinderarzt vorstellig werden.

Bei diesen Untersuchungen wird die zeitgerechte Entwicklung der Kinder bewertet und es werden mögliche gesundheitliche, aber eben auch andere Probleme erkannt und geprüft. Bei den ersten U-Untersuchungen steht noch die Früherkennung von Krankheiten im Fokus. Bei den folgenden Untersuchungen sollen dann die Entwicklungsverzögerungen festgestellt werden.

Neben der rein medizinisch-gesundheitlichen Vorsorge haben diese Termine aber auch noch einen weiteren wertvollen Aspekt. Und hier würde ich kurz die Kleine Anfrage meinerseits bzw. die Antwort der Landesregierung in Bezug auf den Sinngehalt zusammenfassen. Es heißt, dass Früherkennungsuntersuchungen sehr wichtig sind, da sie ein bedeutsames Instrument des präventiven Kinderschutzes sind, dass die Untersuchungen auch eine wichtige Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von körperlichen Misshandlungen spielen und dass eben auch selbst kritische oder problematische Entwicklungsverläufe festgestellt werden können. Das ist auch etwas, was bei der letzten Fachanhörung im Sozialausschuss mehr oder weniger bestätigt wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in Sachsen-Anhalt haben wir ein Problem, was die Kindswohlgefährdung angelangt. Im Jahr 2024 waren knapp 6 000 Meldungen zu verzeichnen. Etwa 4 500 Meldungen waren tatsächlich so ernsthaft, dass diesen nachgegangen werden musste. Vor diesem Hintergrund sind eben die von mir zitierten Aspekte zur Vorsorgeuntersuchung auch nicht zu vernachlässigen, ganz im Gegenteil.

Das wird auch dadurch unterstrichen, dass es eine Vielzahl an Möglichkeiten der systemübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Medizinern, Therapeuten und den Behörden gibt. Es gibt auch die Möglichkeit, sich in begründeten Fällen mit den Kollagen untereinander beraten zu können, ohne die Schweigepflicht zu verletzen, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Dass das wichtig ist, das unterstreichen die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Die Erkenntnis, dass die Zahl der Fälle, bei denen eine Gefährdungseinschätzung von Personen oder Institutionen, die dem Gesundheitswesen zuzurechnen sind, gestiegen ist, lässt sich von den Zahlen ableiten. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 gab es 288 Meldungen aus dem Gesundheitswesen. Im Jahr 2023 waren es schon 418 Fälle. Die Zahl der Fälle, bei denen sich die Meldung als unbegründet herausgestellt hat, ist bei etwa 90 Fällen konstant geblieben.

Aus diesen Zahlen, auch wenn sie sich selbst nicht direkt auf die Vorsorgeuntersuchungen beziehen, lässt sich zumindest doch durchaus ableiten, welchen positiven Einfluss diese Untersuchungen - ich nenne das Stichwort Kindeswohlgefährdungen - hätten, und das natürlich nur in dem Rahmen, in dem die Eltern mit ihren Kindern an diesen Untersuchungen teilnehmen.

Wie hoch der Anteil derer ist, die das nicht tun, wird zu meinem Bedauern für Sachsen-Anhalt nicht erfasst. Und damit kommen wir auch schon zum Kern des vorliegenden Antrages. Wir als AfD-Fraktion wollen einen Mechanismus schaffen, mit dem die Eltern nicht nur zu den anstehenden Untersuchungen eingeladen werden, sondern bei dem die Teilnahme auch bestätigt wird.

Und hier muss man das Rad nicht neu erfinden. Die Eltern bekommen bei der Geburt in der Regel dieses gelbe Büchlein ausgehändigt. Ich habe das für meine Kinder selbstverständlich auch erhalten und auch dahingehend gepflegt.

Und hier möchte ich auf das Verfahren, das in Niedersachsen praktiziert wird, verweisen. Es ist das Verfahren, auf das wir uns als Fraktion explizit beziehen. Wie machen die das dort? Die Einladung zur U-Untersuchung erfolgt am Beginn der Toleranzgrenze der jeweiligen Untersuchungsstufe. Liegt nach dem Ablauf des letzten Lebensmonats der jeweiligen Untersuchungsstufe keine Bestätigung der Durchführung einer Früherkennung vor, wird ein Erinnerungsschreiben versandt. Und sollte dann nach Ablauf einer Toleranzgrenze eine Bestätigung der Durchführung der Früherkennung nicht vorliegen, wird der zuständige Träger der örtlichen Jugendhilfe unterrichtet.

Mit der Rückmeldung des Arztes werden keine medizinischen Daten übermittelt. Auch das ist eine wichtige Botschaft. Es geht hier reinweg nur um die Mitteilung, ob man vorstellig wurde oder nicht. Und selbstverständlich wurde das Verfahren auch mit dem dortigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dass genau dieses Verfahren für Sachsen-Anhalt sinnvoll ist und auch dem Kindeswohl in Summe zuträglich wäre. Der Aufwand sollte natürlich auch immer im Verhältnis zum Nutzen stehen. Da hier die Verbesserung des Kindeswohls im Land im Mittelpunkt steht, ist da bei der entsprechenden Abwägung selbstverständlich dafür zu plädieren.

Ferner halten wir es für sinnvoll, die Teilnahmequote zu erfassen. Wir sind auch der Meinung, dass die Anzahl derer, die an diesen Untersuchungen teilnehmen, genau monitort werden sollte. Ebenfalls sollte man sich - da sind wir für Diskussionen wirklich offen, gern auch im Ausschuss - auch auf ein Zeitfenster verständigen, an dessen Ende man evaluiert und die folgende Frage klar beantwortet: Nützt der Mehraufwand etwas oder nützt er eben nicht? Also auch das lassen wir mit einfließen, da wir durchaus auch mit der Bürokratie unsere Probleme haben.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch zu einem Punkt ausführen, und zwar zu einem möglichen Hinderungsgrund. In der Kleinen Anfrage zum Thema selbst wurde vom Ministerium Folgendes klar gesagt: Ja, das ist ein weitgehender Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Eltern; das können wir so nicht verantworten. Dieser Einschätzung schließen wir uns als AfD-Fraktion existiert nicht an.

Die Teilnahme bei den Untersuchungen greift unserer Ansicht nach in keines der Rechte der Eltern ein. Ganz im Gegenteil: Laut Grundgesetz hat der Staat eine Wächterfunktion gegenüber den Eltern bzw. gegenüber den Familien. Damit wird diese an dieser Stelle auch mit Leben gefüllt. Es werden keinerlei Behandlungen oder Maßnahmen für Kinder zur Pflicht gemacht. Und halten wir fest: Die Coronamaßnahmen-Politik mit Lockdowns und Maskenpflicht etc. war da sehr wohl weitreichender.

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Sie sehen also, dass es alles in allem keinen ernsthaften Grund gibt, um unseren Antrag heute abzulehnen. Deswegen möchte ich noch mal für die Unterstützung dieses Antrages werben. Es ist ein wichtiger Baustein bei der Kindeswohlsicherung, aber auch bei der Sicherung des Sprachstandes, und das bei verhältnismäßig geringem Aufwand. Dass das rechtlich möglich ist, dass es umsetzbar ist, zeigt das Bundesland Niedersachsen. - Und damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.