Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gesundheit und das gesunde Aufwachsen unserer Kinder liegt uns, glaube ich, allen am Herzen. Die allermeisten Eltern tun alles dafür, dass ihre Kleinsten, ihre Jüngsten mit den besten, guten und gesunden Bedingungen aufwachsen können. Gerade in den ersten Lebensmonaten, in den ersten Lebensjahren machen Kinder enorme körperliche, kognitive Entwicklungen durch. Wir alle wissen, wie schön diese Zeit ist und wie schnell sie vergeht. Innerhalb weniger Monate lernen sie ihren Körper kennen; sie lernen zu sprechen, sich zu bewegen und zu lächeln. 

Eltern sind diejenigen, die am ehesten bemerken, wie sich ihr Kind entwickelt und ob es gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten zeigt. Ich glaube, Eltern sind die ersten Experten ihrer Kinder. Begleitend finden dann die sogenannten U-Untersuchungen und Beratungen der Eltern statt. Sie beginnen bei den Neugeborenen bereits in der Klinik, um lebensbedrohliche Komplikationen zu vermeiden oder zu erkennen bzw. um solche Dinge wie Stoffwechselerkrankungen oder Fehlbildungen gleich zu behandeln. Wenig später werden die Sinneswahrnehmungen wie Hören und Sehen, aber auch die Reflexe und die Motorik getestet.

In den folgenden Monaten und Jahren werden die körperliche Entwicklung und der allgemeine Gesundheitszustand und später dann auch die Zahngesundheit regelmäßig ärztlich überprüft. So können mögliche Probleme, Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und auch behandelt werden. Eltern kennen sicher noch - und ich denke einmal, auch wir alle hier - das kleine gelbe Heft, wo das dann eingetragen bzw. dokumentiert wird. 

Wenn sich bei den Untersuchungen Auffälligkeiten erkennbar machen, erhalten die Eltern von den Ärztinnen und Ärzten eine weitere gezieltere Diagnostik, ggf. Therapie oder eine Förderung. Je früher gesundheitliche Probleme erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Auch Förderbedarfe, die sich früh abzeichnen, können so berücksichtigt und Problemen kann entgegengewirkt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die U-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 26 SGB V und sie sind nicht verpflichtend. Die Inanspruchnahme - das ist hier schon mehrfach gesagt worden - ist in Sachsen-Anhalt sehr, sehr hoch. Die Krankenkassen erinnern die Eltern an die bevorstehenden Untersuchungen. 

Wenn man einmal über die Ländergrenzen hinausblickt, dann ist auffällig, dass in den Ländern, wo das Kita-Netz nicht so vorherrschend und gut ausgebaut ist wie bei uns hier in Sachsen-Anhalt, z. B. in Bayern und in Baden-Württemberg, verpflichtende Teilnahmen an U-Untersuchungen eingesetzt werden. 

Im Antrag der AfD wird nicht ersichtlich, was passieren soll, wenn Eltern den Einladungen nicht folgen. Wir verfügen im Land über ein enges Beratungs- und Fördernetz für Alleinerziehende und Eltern. Das beginnt schon mit der Feststellung der Schwangerschaft durch die Frauenärztinnen und Frauenärzte und setzt sich bei den Familienhebammen, den Hilfen zur Erziehung, den Frühförderstellen und den Familienberatungsstellen fort. Sie alle sind dafür sensibilisiert, falls es Anzeichen von Kindeswohlgefährdung gibt.


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Frau Gensecke, sehen Sie das andere Anzeichen gerade? 


Katrin Gensecke (SPD): 

Ich habe noch 20 Sekunden Zeit. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Nein, Sie sind 20 Sekunden über der Zeit. 

(Lachen)

Das ist die Farbe Rot. Die bedeutet über der Zeit. Die Farbe Gelb bedeutet, dass die Zeit bald zu Ende ist. Letzter kurzer Satz, Frau Gensecke. 

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Bei Grün ist alles gut! - Zuruf: Grün gibt es ja gar nicht! - Hendrik Lange, Die Linke: Man kann es ja einmal versuchen!)


Katrin Gensecke (SPD): 

Ich denke einmal, ich schließe mich den Koalitionsfraktionen an. Wir möchten den Antrag in den Ausschuss für Soziales überweisen. - Vielen Dank.