Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Gesund-heitsversorgung ist wesentlich für die Zukunft einer Region. Gerade angesichts der ländlichen Struktur unseres Landes und der demografischen Situation befassen wir uns als Landesregierung seit vielen Jah-ren nicht nur mit der zahnärztlichen Versorgung, sondern mit der gesamten ambulanten ärztlichen Ver-sorgung.
Es ist kein Geheimnis, dass eine Zunahme der älteren Bevölkerung zu einem höheren Bedarf an medizini-schen Leistungen führt. In ländlichen Regionen, die für eine zahnärztliche Niederlassung oder Tätigkeit offenbar leider weniger attraktiv erscheinen, verstärkt sich der Fachkräftemangel zum Teil schon heute massiv.
Der Gesetzgeber hat den Sicherstellungsauftrag der zahnärztlichen Selbstverwaltung übertragen. Dort liegen die konkreten Kenntnisse der Versorgungssituation im Land und in den Regionen vor und von dort aus können geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, wenn die Sicherstellung gefährdet ist. Aber es zeigt sich eben auch, dass ein Zeitpunkt kommen kann, in dem das Land unterstützend eintritt.
Im Bereich der Sicherung der hausärztlichen Versorgung haben wir bereits vor einigen Jahren durch das Landarztgesetz geholfen. Die Landarztquote ist ein voller Erfolg und deshalb als Vorbild zu sehen. Weil wir oftmals keine richtige Kampagne oder Werbung machen können, möchte ich Ihnen den MDR-Beitrag - ich glaube, er ist gestern gesendet worden - über eine der ersten Personen, die wir in die Landarztaus-bildung geschickt haben, empfehlen. Das ist ein sehr wertschätzender Beitrag. Dafür möchte ich mich beim MDR bedanken, weil er zeigt, wie attraktiv unser Land sein kann und wie gut diese Landarztquote in unserem Land wirkt. Denn wir brauchen oftmals auch gute Beispiele, die zeigen, dass etwas von Erfolg gekrönt ist.
(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)
In dem vorliegenden Gesetzentwurf, der dankenswerterweise von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden ist, sind konkret zwei Unterstützungsmaßnahmen möglich: Zum einen sollen anknüpfend an die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung schon seit mehreren Jahren durchgeführte erfolgreiche Verga-be von Stipendien für Zahnmedizinstudienplätze im europäischen Ausland zusätzlich zehn Stipendien pro Jahr aus Landesmitteln vergeben werden können.
Zum anderen sollen zusätzliche - das war uns auch im Gesundheitskabinett sehr wichtig - zahnmedizini-sche Studienplätze an der Martin-Luther-Universität als Vorabquote zur Verfügung gestellt werden.
Sie wissen auch, dass man sogar zehn weitere Studienplätze zusätzlich schafft, indem man schaut, wie man die Praxis so miteinander verzahnen kann, dass noch mehr Studierende die Möglichkeit haben, an unserer Universität ausgebildet zu werden. Denn auch wir haben hier in unserem Land eine sehr hoch-wertige Zahnarztausbildung mit einem ganz neuen Zentrum.
(Beifall bei der CDU und bei der SPD)
Bei unserem Entwurf haben wir uns sehr von der Landarztquote leiten lassen. Auch hier sollen bei der Auswahl der möglichen Bewerberinnen und Bewerber neben der Abiturnote die Erfahrungen einbezogen werden, die z. B. in nichtärztlichen Gesundheitsberufen gesammelt wurden. Zudem werden persönliche Eignung, Motivation für ein Zahnmedizinstudium und eine spätere Tätigkeit auf dem Land berücksichtigt. Mit dem Gesetzentwurf werden wir langfristig Versorgungslücken schließen und den Regionen eine Zu-kunftsperspektive geben. Das halten wir für sehr wichtig.
Die Vergabevoraussetzungen für die Stipendien und die sachsen-anhaltischen zahnmedizinischen Stu-dienplätze im Rahmen der Vorabquote knüpfen eng an die Voraussetzungen der bestehenden Landarzt-quote an. Wir nutzen die guten Ideen, um mit der Landeszahnarztquote die zahnmedizinische Versorgung in Sachsen-Anhalt zu verbessern.
Die Stipendien und die Studienplätze in Sachsen-Anhalt sind deshalb mit der Auflage zu verknüpfen, nach dem Studium im Land Sachsen-Anhalt für die Dauer von zehn Jahren dort zahnärztlich tätig zu werden, wo konkreter zahnmedizinischer Versorgungsbedarf besteht. Das heißt, wir binden werdende Zahnärz-tinnen und Zahnärzte bereits während des Studiums an Sachsen-Anhalt. So geht gute und weitsichtige Gesundheitspolitik, so geht Fachkräftegewinnung und so stärken wir vor allem den ländlichen Raum.
Wir setzen auf die bewährte Expertise unserer Kooperationspartner. Die jeweiligen Auswahlverfahren und alle weiteren notwendigen administrativen Aufgaben sollen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt als zuständiger Stelle durch das Land übertragen werden.
Ich freue mich jedenfalls sehr darüber, dass wir heute diesen Gesetzentwurf schnell auf den Weg bringen können. Herr Redlich hat schon gesagt, er hoffe auf eine zügige Beratung. Ich finde, wir brauchen das auch als Botschaft für unser Land.
(Zustimmung von Matthias Redlich, CDU)
Lassen Sie uns das gemeinsam in das Land tragen. - Herzlichen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit.