Thomas Krüger (CDU):

Danke schön. - Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über eine wegweisende Änderung im Straßenverkehrsrecht; eine Änderung, die nicht nur die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessert, sondern die auch Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung in den Mittelpunkt stellt. Diese Novellierung gibt unseren Kommunen endlich mehr Freiräume - und genau um diese geht es -, um ihre Verkehrsverhältnisse eigenständig und bedarfsgerecht zu gestalten. 

(Beifall bei der FDP)

Doch eines ist klar: Neue Möglichkeiten erfordern auch neues Wissen. Damit unsere Kommunen diese Chance optimal nutzen können, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsbehörden entsprechend ausgebildet und geschult werden. Nur so können sie die neuen Regelungen sicher anwenden und die besten Lösungen für ihre Städte und Gemeinden entwickeln. 

Jeder von uns kennt gefährliche Kreuzungen, unübersichtliche Straßen oder fehlende Radwege. Mit der neuen Gesetzlage können Kommunen gezielt handeln. Fahrradstraßen, temporäre oder dauerhafte Fußgängerzonen sowie Schulstraßen können eingerichtet werden. Damit solche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden, brauchen die Verkehrsbehörden klare Leitlinien und Schulungen. Die Landesregierung sollte daher prüfen, ob eine Handreichung - das hat die Ministerin eben schon verkündet - zu diesen neuen Regelungen notwendig ist, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen. 

Der Verkehr ist eine Hauptquelle für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung. Doch mit den neuen Möglichkeiten können wir aktiv mit Tempo-30-Zonen, der Begrünung von Straßenräumen und der Förderung der Elektromobilität gegensteuern. Auch hierbei ist es entscheidend, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen über die neuesten Entwicklungen im Verkehrsrecht informiert sind. Bestehende Fortbildungsangebote sollten daher erweitert werden, insbesondere im Bereich des Fuß  und Radverkehrs. 

Unsere Städte und Gemeinden sollen Orte sein, an denen Menschen gern leben. Durch die neuen Anordnungsmöglichkeiten können wir den öffentlichen Raum neu denken. Straßen können für Außengastronomie oder für Kulturveranstaltungen genutzt werden, statt nur für Verkehr. Verkehrsberuhigte Wohngebiete sorgen für mehr Lebensqualität und Sicherheit. Damit solche Maßnahmen erfolgreich geplant und umgesetzt werden, brauchen die Kommunen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch fachliche Unterstützung. Die bestehenden Beratungs  und Vernetzungsangebote wie die Radverkehrskoordination im Ministerium für Infrastruktur und Digitales oder das Fachzentrum für moderne Mobilität sollten daher gezielt um die neuen Aspekte des Straßenverkehrs erweitert werden. 

Besonders erfreulich ist, dass Gemeinden nun ein eigenständiges Antragsrecht haben. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger können aktiv mitgestalten, sei es durch Vorschläge für die Ausweisung von Radwegen, für verkehrsberuhigte Zonen oder für nachhaltige Mobilitätskonzepte. Die Kommunen können direkt handeln und ihre Verkehrsplanung an die Bedürfnisse ihrer Bürger ausrichten. 

(Zustimmung von Kerstin Godenrath, CDU, von Matthias Redlich, CDU, und von Siegfried Borgwardt, CDU)

Doch auch hierbei gilt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen wissen müssen, wie sie mit diesen Anträgen umgehen und welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Schulungen und Informationsangebote sind daher unerlässlich, um eine kompetente und bürgernahe Verwaltung zu gewährleisten. 

Meine Damen und Herren, diese Novellierung ist ein großer Schritt in Richtung einer modernen, nachhaltigen und sicheren Mobilität. Sie gibt unseren Kommunen die Werkzeuge an die Hand, um den Verkehr nicht nur effizient, sondern auch menschenfreundlich zu gestalten. Doch damit diese Chancen genutzt werden können, müssen wir auch in die Ausbildung und Weiterbildung der kommunalen Mitarbeiter investieren. Nur mit gut geschultem Personal können wir die neuen Möglichkeiten optimal ausschöpfen und unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähig machen. 

(Zustimmung von Sven Czekalla, CDU)

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Reform nicht nur auf dem Papier existiert, sondern aktiv in unseren Kommunen gelebt wird. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Herzlichen Dank.