Konstantin Pott (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch bei diesem Gesetzentwurf, den wir heute diskutieren, kann man sagen: Endlich wird er eingebracht! Wir als Koalition haben schon länger darum gerungen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute den ersten Schritt gehen können, um die Schulgeldfreiheit für Podologen auf den Weg zu bringen. Denn Chancengerechtigkeit gibt es nur mit Schulgeldfreiheit. Es sollte niemals vom Geldbeutel der Eltern abhängen, welche Ausbildung man macht, sondern immer von der eigenen Leistungsbereitschaft. Dafür ist die Schulgeldfreiheit ein ganz wichtiger Baustein. Deshalb wollen wir das nun auch gesetzlich regeln. 

Wir stehen in Sachsen-Anhalt nämlich im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, in denen die Schulgeldfreiheit bereits umgesetzt ist. Ich denke, jeder von Ihnen hat auch schon die eine oder andere Nachfrage bekommen, wann es denn nun so weit ist, dass diese Schulgeldfreiheit kommt, weil man sich ansonsten in anderen Bundesländern bewirbt. 

Podologie ist mehr als stumpfe Fußpflege. Es handelt sich um eine medizinische Leistung, bspw. für Diabetikerinnen und Diabetiker, und es werden auch orthopädische Maßnahmen durchgeführt. Podologie ist also ein Teil der Gesundheitsversorgung. Das wurde auch schon richtig gesagt. An dieser Stelle muss man das auch wertschätzen; denn es ist deutlich mehr, als vielleicht der eine oder andere zunächst denkt.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird auch diese Berufsgruppe immer wichtiger. Auch dort haben wir die Herausforderung, genügend Fachkräfte zu haben. Deswegen gehen wir heute den Schritt zur Schulgeldfreiheit. 

Auch in Sachsen-Anhalt ist dieses Berufsfeld von hoher Wichtigkeit. Es ist besorgniserregend, dass die Zahl der Podologinnen und Podologen auch hier in den letzten Jahren abgenommen hat und immer weniger Auszubildende für diesen Bereich gewonnen werden können. Ein Grund hierfür ist natürlich die fehlende Schulgeldfreiheit, wodurch die Auszubildenden das Schulgeld selbst aufbringen müssen. Dadurch wandern sie in benachbarte Bundesländer ab. Sie zurückzugewinnen, ist deutlich herausfordernd. Deswegen wollen wir früher ansetzen; das ist der richtige Schritt.

(Beifall bei der FDP)

Aufgrund dessen gibt es diesen Gesetzentwurf. Natürlich wollen wir uns - das hat die Kollegin Schneider bereits angekündigt - auch Gedanken darüber machen, wie wir insgesamt Schulgeldfreiheit sicherstellen können, welche Berufsfelder es gibt, die noch offen sind, und welche Schritte dafür notwendig sind. Deswegen werden wir über den Entschließungsantrag koalitionsintern final diskutieren und ihn aller Voraussicht nach zur zweiten Lesung hier in den Landtag einbringen, wenn wir aller Voraussicht nach den Beschluss fassen. 

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf ebenfalls nur in den Sozialausschuss überweisen werden, um ein zügiges Verfahren zu ermöglichen und den Beschluss vor der Sommerpause final fassen zu können. Wir schlagen vor, nur in den Sozialausschuss eine Überweisung vorzunehmen und keine weiteren Ausschüsse zur Mitberatung zu beteiligen. Dann sind wir damit zügig fertig und die Schulgeldfreiheit kann zum nächsten Schuljahr beginnen. Das Gesetz wird dann greifen. Ich glaube, das sind wir den Betroffenen und denjenigen, die jetzt eine Ausbildung beginnen wollen, schuldig. Gerade weil wir das im Haushalt bereits verankert und die Mittel dafür in den Haushaltsplan eingestellt haben, sollten wir das jetzt auch an dieser Stelle so auf den Weg bringen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.