Tagesordnungspunkt 25

Beratung

Meinungsfreiheit ertragen - § 188 StGB streichen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 8/5481


Herr Hecht möchte den Antrag gern einbringen. 

(Beifall bei der AfD)

Wie gesagt: Das gelingt ihm auch ohne Klatschen.


Christian Hecht (AfD): 

Zehn Minuten.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Hecht, Sie haben das Wort; bitte. 


Christian Hecht (AfD): 

Die Zeit läuft schon. - Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Meinungsfreiheit ist das Fundament jeder funktionierenden Demokratie. Wer also eine offene Gesellschaft will, der muss auch mit offenen Worten leben können. Das ist nicht immer bequem,

(Zuruf von Dr. Falko Grube, SPD)

vor allem nicht für die Vertreter der Altparteien, wenn sich der politische Wind der Veränderung zu einem Sturm entwickelt, der sie von ihren Stühlen fegt.

(Lachen bei der CDU - Dr. Anja Schneider, CDU: Wow!)

Wir als Vertreter der demokratischen AfD hingegen sind die Verleumdungen und üblen Nachreden, mit denen man uns immer und immer wieder zu diffamieren versucht, längst gewöhnt. Sie machen uns nichts mehr aus; denn wir wissen das deutsche Volk hinter uns.

(Beifall und Jawohl! bei der AfD)

Mehr noch: Die demokratische AfD bildet die echte, die notwendige Brandmauer gegen den woken Politmainstream, den das deutsche Volk endgültig satt hat und hinter der sich nicht nur die ehemalige Volkspartei CDU 

(Anne-Marie Keding, CDU: Wir sind eine Volkspartei!)

langsam, aber sicher zu Tode röstet. Allein, deren Schicksal ficht uns nicht an, im Gegensatz zu dem leidigen § 188 StGB, der dem Grundsatz der Meinungsfreiheit zutiefst widerspricht. Hinter diesem Straftatbestand verbergen sich die sogenannte Politikerbeleidigung, also üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Politiker genießen aufgrund dieser Vorschrift einen besonderen, einen erweiterten Ehrenschutz.

(Oliver Kirchner, AfD: Davon habe ich noch nichts gemerkt!)

Die demokratische AfD lehnt das ab. In einer freiheitlichen Demokratie darf es keine Sonderrechte für die Herrschenden geben und schon gar keine Maulkörbe für die Bürger. Meinungsfreiheit muss insbesondere die Meinungen schützen, die andere als falsch oder geschmacklos empfinden. Wir halten uns darum an Voltaire, der einmal gesagt hat: Ich missbillige, was du sagst, aber ich werde bis zu meinem Tode dein Recht verteidigen, es sagen zu können.

§ 188 StGB verletzt dieses Prinzip, indem er ausgerechnet die kritische Meinungsäußerung über Politiker unter einen besonderen Strafvorbehalt stellt. 

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist doch wirklich völliger Käse!)

Dabei ist es doch vielmehr der Bürger, der in einer Demokratie vor dem Staat geschützt werden muss und nicht umgekehrt. Aus diesem Grund muss derjenige, der die politische Macht ausübt,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich wollte nur mal fragen: Haben Sie das mit Ihrem Staatsexamen wirklich hinbekommen?)

auch die schärfsten Formen der Kritik aushalten. Genau das ist die Position der demokratischen AfD und gleichzeitig der Grund dafür, dass wir im Osten Deutschlands zur stärksten politischen Kraft geworden sind.

(Beifall bei der AfD)

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben die Bürger vor 35 Jahren das SED-Unrechtsregime gestürzt, indem sie für die Meinungsfreiheit auf die Straße gegangen sind. In dieser Tradition kämpft heute die demokratische AfD in den Parlamenten dafür, dass derjenige, der die Wahrheit sagt oder auch nur glaubt, sie zu sagen, dies auch in Zukunft ohne Angst vor Strafverfolgung tun kann.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie können der Strafverfolgung ganz einfach entgehen: einfach nicht beleidigen!)

§ 188 aber schützt ausschließlich die politische Klasse. Dieser Paragraf stellt eine durch nichts zu rechtfertigende rechtliche Sonderbehandlung dar, eine Abschottung vor der Kritik derer, in deren Namen und in deren Auftrag wir hier sitzen, und das ist eben das deutsche Volk.

Wir dürfen aber nicht zulassen, dass sich irgendwelche Politiker über das Volk erheben; denn die Politiker sind nur seine Diener, niemals aber seine Herren. Es darf nicht angehen, dass sich ausgerechnet diejenigen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich dem politischen Streit stellen müssen, hinter einem Sondergesetz verstecken können, das sie vor Kritik schützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Art von Protektionismus ist gefährlich und sie ist nicht neu. Gerade totalitäre Systeme zeichnen sich durch Schutzgesetze für ihre Machthaber aus. So wurden im Nationalsozialismus mit dem Heimtückegesetz von 1934 missliebige Äußerungen über die NSDAP und deren Funktionäre unter schwere Strafen gestellt.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Darum geht es hier nicht!)

Kritik am Regime war kein Ausdruck von Freiheit, sondern wurde als Zersetzung verfolgt. In der DDR wurde aufgrund des Paragrafen „Staatsfeindliche Hetze“ ein ganzes Netz aus Spitzeln und Staatsanwälten aufgebaut, das jede abweichende Meinung kriminalisierte. Einige werden sich daran noch erinnern. 

Aufgrund solcher Ähnlichkeiten kommt man dann schon ins Grübeln, wenn man sieht, dass die Bundesregierung den § 188 StGB im Zuge ihres sogenannten Kampfes gegen Hass und Hetze noch verschärft hat. Seit 2021 fällt nun auch die einfache Beleidigung darunter,

(Dr. Falko Grube, SPD - Der Bundestag, nicht die Bundesregierung!)

und die Staatsanwaltschaften können von Amts wegen tätig werden, selbst wenn der betreffende Politiker gar keinen Strafantrag gestellt hat. Die demokratische AfD setzt sich gegen solche totalitären Tendenzen zum Nachteil unseres Volkes zur Wehr.

(Zuruf Hendrik Lange, Die Linke)

Wir wollen eine politische Kultur, in der das gesprochene Wort nicht gegen den Bürger ausgelegt wird, 

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

sondern in der die Freiheit der Rede gewährleistet wird. 

(Beifall bei der AfD)

Darum erleben wir mit Sorge, wie unter dem Beifall der GRÜNEN und der Linken insbesondere diese alten Denkweisen in neuem Gewand wiederkehren. Kampf gegen Hass und Hetze, Schutzräume, Demokratieförderungsgesetz - das sind allesamt nur Euphemismen für Kontrolle, Überwachung und Einschränkung.

(Beifall und Jawohl! bei der AfD - Zuruf von Juliane Kleemann, SPD)

Ausgerechnet jene, die einst mit Trillerpfeifen gegen das Establishment demonstrierten, wollen heute mit dem Schwert des Strafrechtes ihre Kritiker zum Schweigen bringen. Insofern sollte sich gerade die Partei, die sich so gern auf das Erbe von Rosa Luxemburg beruft, dieses Erbe auch ernst nehmen; denn Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE) 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ist die Meinungsfreiheit durch den 1. Zusatzartikel besonders geschützt.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Tatsächlich kann dort der Präsident beleidigt oder verspottet werden, ohne dass der Bürger gleich Besuch von der Polizei bekommt.

(Zuruf: Na ja! Na ja!)

Das Ergebnis ist nicht etwa Chaos, sondern eine lebendige Debattenkultur,

(Juliane Kleemann, SPD: Nein, wo Leute erschossen werden für ihre Meinung!)

in der die Bürger Vertrauen in ihr Recht zur Kritik haben und Politiker gezwungen sind, sich mit Argumenten statt mit Strafanträgen zu wehren.

(Juliane Kleemann, SPD: Schon klar! - Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)

Wir müssen uns eben darüber im Klaren sein, dass nicht jeder schrille Ton gleich ein Angriff auf die Demokratie ist. Allerdings ist jedes Gesetz, das öffentliche Kritik einschränkt, durchaus die Axt an der Wurzel der deutschen Eiche der Demokratie. 

(Beifall bei der AfD)

Wer andere diffamiert oder bewusst Lügen verbreitet, der kommt auch heute nicht straflos davon. Dafür gibt es bereits ausreichende gesetzliche Regelungen in den §§ 185 bis 187 StGB. Es besteht also gar keine Strafbarkeitslücke. Politiker sind nämlich - das vergessen manche anscheinend - auch nur Menschen und ihnen stehen darum auch zivilrechtlich sämtliche Mittel offen, vom Unterlassungsanspruch bis hin zur Gegendarstellung. 

§ 188 hingegen ist mehr als bloß überflüssig. Er ist schädlich. Er fördert die Spaltung zwischen Regierenden und Regierten. Er fördert den Eindruck, Politiker gelten mehr als der normale Bürger. Das ist aber kein Signal der Stärke. Das ist ein Zeichen von Schwäche. Dort, wo die Meinungsäußerung zur Gefahr wird, weil eine kritische Bemerkung strafrechtlich relevant sein könnte, dort entsteht die Unmündigkeit der Bürger, weil sie sich aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr trauen, ihre Meinung frei zu sagen. Ein Staat aber, in dem der Bürger Angst davor hat, seine Meinung frei zu äußern, kann kein freiheitlicher Staat sein.

(Juliane Kleemann, SPD: Sie sind die Einzigen, die diese Angst schüren!)

Dann kommt es auch nicht mehr darauf an, dass die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Der Souverän ist und bleibt der Bürger, und dieser Bürger hat ein Recht darauf, seine Meinung frei und ungefiltert zu äußern,

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Darf er! Aber nicht beleidigen!)

auch wenn sie unbequem ist, auch wenn sie hart ist, auch wenn sie nicht jedem gefällt.

(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Aber nicht, wenn es eine Beleidigung ist!)

Dieses Recht ist nicht der Preis der Demokratie, es ist seine Essenz.

(Beifall bei der AfD - Olaf Meister, GRÜNE: Dann darf ich Sie doch jetzt beleidigen!)

Die demokratische AfD will mündige Bürger

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

in einem freien Deutschland und darum fordern wir: weg mit § 188 StGB. - Vielen Dank.