Tim Teßmann (CDU):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder- und Jugendschutz, besonders der Schutz vor Gewalt, war und ist der CDU-Fraktion ein wichtiges Anliegen.

(Zustimmung von Marco Tullner, CDU)

Dabei ist zu nennen die Einführung des interkollegialen Ärzteaustausches in Sachsen-Anhalt auf unsere Initiative hin. In dem vorliegenden Antrag geht es nun um die U-Untersuchungen und um das Einladungswesen dafür. Gewalt gegen Kinder, aber auch gewisse Entwicklungsverzögerungen oder sonstige Beeinträchtigungen können bei diesen Untersuchungen gut erkannt werden.

Die Kinderärzte mit ihrem Personal führen diese Untersuchungen gewissenhaft und kompetent durch. Daher gilt ihnen an erster Stelle mein Dank. 

(Zustimmung bei der CDU) 

Als Fraktion - das kann ich vorwegnehmen - sehen wir eine Überweisung in den Sozialausschuss als sinnvoll an; denn das niedersächsische Modell, das hier zur Debatte steht, ist zwar gut, doch die Frage ist: Braucht es das? Andere Bundesländer haben die U-Untersuchungen sogar zur Pflicht gemacht. Krankenkassen erinnern aber schon jetzt an die Untersuchungen. Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit liefert diesen Service für Freiwillige ebenso. Beim Nichterscheinen zu U-Untersuchungen gibt es sogar Meldungen der Ärzte an das Gesundheitsamt oder an das Jugendamt. 

Zu beachten ist auch, dass Bundesländer wie Thüringen diese Regelungen zur Einladung seit dem 1. Januar 2024 wieder eingestellt haben. Daher ist es, wie gesagt, fraglich, ob Sachsen-Anhalt das niedersächsische Konzept braucht, was es für einen behördlichen Aufwand bedeutet und ob dafür mehr Stellen notwendig sind. Wie kann die Umsetzung unkompliziert passieren? Ist das überhaupt notwendig? Gibt es digitale Lösungen? Fraglich ist auch: Wie gehen wir mit Eltern um, die diese Untersuchungen mit den Kindern nicht wahrnehmen? Wie können wir dabei intervenieren? Das sind alles Fragen, denen wir uns widmen wollen. Daher sind wir für die Überweisung in den Sozialausschuss. - Vielen Dank.