Dr. Katja Pähle (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Anstieg der Zahl antisemitischer Straftaten und Gewalttaten bewegt uns alle und wird von uns mit großer Sorge gesehen. Insbesondere mit Blick auf die jüngst bekannt gewordenen Anschlagspläne auf die Synagoge in Halle, wo am 22. April 2025 ein Haftbefehl gegen einen 19-Jährigen verhängt wurde, möchte ich die Innenministerin fragen, wie sie die aktuelle Gefährdungslage der jüdischen Einrichtungen in unserem Land einschätzt und ob die Polizei deswegen anders agiert.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Frau Zieschang, bitte.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Frau Abg. Pähle, nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 haben wir gewisse Festlegungen getroffen, die bis heute unverändert Anwendung finden. Eine davon ist, dass das Landeskriminalamt die Gefährdungslage für jüdische Synagogen und jüdische Einrichtungen anlassbezogen und mindestens einmal im Jahr bewertet. 

Es ist, glaube ich, selbstverständlich, dass bspw. der barbarische Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ein Anlass war, eine neue Gefährdungsbewertung vorzunehmen. Das hat das Bundeskriminalamt bundesweit getan. Das haben wir im Land selbstverständlich auch gemacht. Diese Gefährdungsbewertung wird, wie wir es festgelegt haben, aufgrund neuer Anlässe oder mindestens einmal im Jahr fortgeschrieben.

Es ist unverändert so - das gilt auch mit Blick auf die mögliche Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, die Sie angesprochen haben  , dass die abstrakte Gefährdungslage auch für jüdische Einrichtungen und jüdische Synagogen in unserem Land sehr hoch ist. Unsere Schutzmaßnahmen stellen unverändert auf diese Gefährdungslage ab. 

Mir ist in diesem Zusammenhang ganz besonders wichtig - auch das ist nach dem Jahr 2019 vom Innenministerium klar verfügt worden  , dass es eine enge Abstimmung der örtlich zuständigen Polizeiinspektionen mit den jüdischen Gemeinden bzw. mit jüdischen Einrichtungen gibt, dass also wöchentlich eine Abstimmung wegen Veranstaltungen, Gottesdiensten, besonderen Festtagen, besonderen Gästen, die in den Einrichtungen Vorträge halten, oder besonderen Rabbinern, die vor Ort sind, stattfindet.

Was das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeht, das Sie angesprochen haben, gab es von der ersten Minute an, also in dem Augenblick, in dem wir darüber informiert worden sind, dass es jemanden gibt, der sich in Chat-Gruppen äußert, sofort den Kontakt zu der jüdischen Gemeinde. Das heißt, sie werden von uns sehr frühzeitig über laufende Ermittlungen informiert. Auch in dem laufenden Ermittlungsverfahren werden sie sehr eng auf dem Laufenden gehalten, damit sie wissen, wo man im Einzelnen steht.