Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Vergütung von Pflichtpraktika in der Sozialen Arbeit hat uns alle im Rahmen der Petition und kürzlich auch im Wissenschaftsausschuss beschäftigt.

Ich muss mich jetzt in die Rolle des Wissenschaftsministers hineinversetzen, der jetzt in aller Deutlichkeit hervorheben möchte, dass die Frage einer solchen Vergütung nicht im Hochschulrecht zu regeln ist. Es geht dabei auch nicht um ein Verkennen von Verantwortung, aber das Wissenschaftsressort ist schlichtweg der falsche Akteur, um dahingehend eine tragfähige Lösung zu initiieren oder herbeizuführen.

Wenn wir über eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sprechen wollen, geht es nicht um die hochschulrechtlichen Bestimmungen, sondern fast ausnahmslos um sozial- und arbeitsrechtliche Regelungen und Strukturen. Die Einrichtung eines runden Tischs und die daran Teilnehmenden sollten daher aus dem Bereich des Sozialrechts und der Träger kommen.

An dieser Stelle verlasse ich jetzt einmal die Rolle einer Vertretung des Wissenschaftsministers. Ich könnte mir vorstellen, nachdem ich das Redemanuskript meines Kollegen gelesen habe, dass man sagt, dass die Organisation des Studiums Sache der Hochschulen ist. Sie regeln in der Studien- und Prüfungsordnung auch die Praxisphase, studienintegriert oder als begleitendes Berufspraktikum. Die grundsätzliche Verpflichtung zu einer solchen Praxisphase ergibt sich jedoch aus unserem Sozialberufe-Anerkennungsgesetz, und dafür ist unser Haus verantwortlich.

Nachdem ich diese Rede gesehen habe, werde ich die Möglichkeiten aus dem Sozialbereich ausloten und prüfen - mir war das aus dem Wissenschaftsausschuss und aus der Petition bisher so nicht bekannt  , inwieweit eine Finanzierung der Praktikumsphase über sozialrechtliche Landesvorschriften geregelt werden kann und soll.

Wir haben solche Regelungen für Pflichtpraktika für bestimmte Berufe schon einmal getroffen in unserem Haushalt. Man muss zumindest schauen, wie man Fahrtkosten und bestimmte andere Sachen regeln kann, weil wir auch nicht wollen, dass jemand unentgeltlich die Praktika absolvieren soll.

(Zustimmung bei der Linken)

Ich kann das noch nicht zusagen, aber ich gucke, dass wir das in unserem Hause noch einmal prüfen.

Von Fachvertretern der Sozialen Arbeit haben wir im Ausschuss gehört, dass die finanzielle Ausstattung der Träger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erbringen, ein erheblicher Faktor dafür ist, ob diese selber ein Pflichtpraktikum vergüten können. Dann muss man gucken - Sie haben es schon angesprochen, Herr Lange  , dass man bundesrechtliche Regelungen bekommt, über das Berufsbildungsgesetz, im Bereich des Mindestlohngesetzes. Da gibt es auch für Praktikanten schon einschlägige tarifvertragliche Regelungen im öffentlichen Dienst. Auch da muss man gucken, wie man mit dem Finanzminister sprechen kann, weil der im Bereich der Landesverwaltung die Verantwortung für Tarifverträge auch für Praktikanten trägt. Vielleicht wären das auch notwendige Teilnehmer dieses runden Tisches.

Ich lehne mich jetzt vielleicht ein bisschen aus dem Fenster, aber ich denke, wir müssen das einmal abräumen, weil wir wollen, dass diese jungen Menschen auch in den Berufen gute Sachen machen und dass sie, wenn wir ihnen Pflichtpraktika aufdrücken, das auch finanziert bekommen. Das ist jetzt sozusagen ein Gemisch aus Vertretung und meiner eigenen Verantwortung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.