Rüdiger Erben (SPD):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf liegt die erste Initiative im innenpolitischen Bereich in dieser Wahlperiode vor Ihnen. Sie ist unmittelbar Ausfluss des Koalitionsvertrages, der zwischen CDU, SPD und FDP jüngst abgeschlossen haben.

Mit der Experimentierklausel wollen wir zwei Dinge erreichen. Erstens wollen wir nämlich Erkenntnisse gewinnen. Zweitens wollen wir, dass diejenigen, die die Erkenntnisse für uns gewinnen, das auch rechtssicher tun.

Zur Telemedizin will ich gar nicht so viel sagen, weil ich einfach zu wenig davon verstehe. Ich weiß nur, dass die Entwicklung dort rasant ist.

Zum Thema smartphonebasiertes Ersthelfersystem. Dafür macht sich hier im Lande vor allem die hiesige Barmer als Versicherung sehr stark. Es nicht darum, nicht eingehaltene Hilfsfristen in irgendeiner Weise zu reparieren. Vielmehr es geht darum, dass deutlich schneller als innerhalb der zwölf Minuten ein qualifizierter Ersthelfer vor Ort ist. Das funktioniert nun mal am besten dadurch, dass diejenigen, die zufällig in der Nähe sind, davon erfahren, um die Funktion des Ersthelfers wahrnehmen zu können. An anderer Stelle klappt das bereits sehr gut und erfolgreich. Es muss aber auch entsprechend abgesichert werden.

Zum anderen gibt es den sogenannten Gemeindenotfallsanitäter, der im Raum Oldenburg in Niedersachsen schon erfolgreich praktiziert wird. Dabei geht es ganz einfach darum, die Rettungsmittel zu entlasten; denn wir wissen, dass sich sehr viele Einsätze, die RTW- bzw. Notarzteinsätze in Sachsen-Anhalt sind, letztendlich als Fehleinsätze herausstellen.

Mit dem Gemeindenotfallsanitäter wird einerseits gesichert, dass schnell qualifizierte Hilfe vor Ort ist, die andererseits mit nicht so hohem Aufwand an den Einsatzort gebracht wird. Das ist das Konzept, das dahinter steht. So etwas muss erprobt werden und so etwas muss auch rechtssicher erprobt werden in Bezug auf die Haftungsfragen, aber auch in Bezug auf die Kostenregelung gegenüber den Kostenträgern.

Für die Koalitionsfraktionen möchte ich die Überweisung in den Innenausschuss beantragen, und nur in selbigen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)


Vizepräsident Wulf Gallert:

War das eine Frage?

(Zuruf von Dr. Anja Schneider, CDU)

- Gut, okay. Dann in Ordnung. Oder?

(Dr. Anja Schneider, CDU: Eine Anmerkung!)

- Dann ist es eine Intervention.

(Dr. Anja Schneider, CDU: Das meine ich ja!)

- Okay. Dann haben Sie sich in der letzten Sekunde hingestellt. Aber wir bewerten das mal so. Sie haben das Wort.


Dr. Anja Schneider (CDU):

Vielen Dank. - Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Erben. Ich würde um zwei Dinge bitten. Zum einen. Wenn es um die Prüfung oder um die Testung zum Thema Telemedizin geht   ich hoffe, dass das wirklich vorankommt  , sollte man auch den Bereich Palliativversorgung mit einbeziehen, weil insbesondere in der häuslichen Versorgung von Palliativ- bzw. Hospizpatienten die Telemedizin ganz entscheidend wäre, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Das zweite Thema ist Folgendes: Wenn es um das Thema Ersthelfer geht, also um die schnellstmögliche Versorgung, bis eben die medizinischen Rettungssysteme vor Ort sind, dann sollte man auch bestehende Systeme wie z. B. das Vera-System, was wir haben, in der Gemeindepflege mit bedenken, wenn es darum geht, solche Systeme weiterzuentwickeln. - Vielen Dank.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Sie haben das Wort.


Rüdiger Erben (SPD):

Ich will ganz kurz darauf reagieren, vor allem erst mal zum Zweiten. Es ist gerade der Sinn, dass alle diejenigen, die vor Ort sind und qualifiziert helfen können, auch davon erfahren, dass ihre Hilfe gefragt wird. Dann können Sie natürlich so ein System sehr gut mit einbeziehen.

Ob das andere, Ihr Erstes, funktioniert oder nicht. Deswegen schaffen wir eine Experimentierklausel. Es wird nämlich entscheidend darauf ankommen, dass sich vor Ort auch Beteiligte finden, die es dann ausprobieren wollen.

Ich muss aber zugeben, dass ich sehr viel über RTW weiß. Ich weiß auch sehr viel über andere Rettungsmittel. Ich weiß aber über solche Versorgung und über die medizinischen Fragen, die dahinterstehen, verhältnismäßig wenig. Deswegen kann ich das nicht abschließend beurteilen.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Dr. Schneider, ich spüre Ihr brennendes Interesse. Wir sind aber in einer Dreiminutendebatte. Da haben wir eine Minute Zeit für Interventionen. Sie haben genug Zeit, um die Dinge in den Ausschüssen sozusagen auf den Punkt zu bringen. - Danke.