Henriette Quade (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wäre dies hier tatsächlich eine Debatte, in der es um die Opfer von Gewaltstraftaten, ihre Begleitung und ihre Unterstützung ginge, so würde meine Fraktion diese Debatte ausdrücklich begrüßen. Denn sie ist in der Tat überfällig.

(Zustimmung)

Doch das ist schlichtweg nicht der Fall. Dass das nicht der Fall ist, ist auch in keiner Weise überraschend, blickt man auf die Zusammenarbeit von Mitgliedern der antragstellenden Fraktion hier im Haus mit der Schlägertruppe der Identitären Bewegung, blickt man auf die Berichte darüber, wie ein Mitglied der Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode ein anderes Mitglied der Fraktion gewaltsam attackiert haben soll, blickt man darauf, dass es ebenfalls in der vergangenen Legislaturperiode Übergriffe aus dieser Fraktion unter anderem auf Mitglieder meiner Fraktion bei einem Sommerfest gab und blickt man auf die gewaltvolle Sprache und Ideologie dieser Fraktion, die wir regelmäßig hier hören.

Die rechtsextreme Fraktion hier im Haus als Teil der sogenannten Alternative für Deutschland hat einen erheblichen Anteil an der Förderung real existierender Gewalt in diesem Land.

(Zustimmung)

Sie ist rassistisch, sie ist antisemitisch und sie ist rechts motiviert.

Ich verweise an dieser Stelle exemplarisch darauf, dass der Mörder von Walter Lübcke angab, Auslöser für die konkrete Planung seiner Tat sei die Teilnahme an einer Demonstration der AfD gewesen. Den Antragstellern von der AfD-Fraktion geht es also in keiner Weise um Opferschutz und im Übrigen auch nicht darum, die Aufmerksamkeit auf einen irgendwie neuen Phänomenbereich politisch motivierter Gewalt zu lenken. Das wird im Übrigen im auch überflüssigen Alternativantrag der Koalitionsfraktionen festgestellt, womit im Grunde die Idee aufgenommen wird.

Den Antragstellern geht es vor allem darum, von sich selbst abzulenken und einen rechten, falschen Opfermythos zu verbreiten. Es ist ein Opfermythos, dem zudem ein völkisches Verständnis von Staatsbürgerschaft zugrunde liegt. In Nr. 1 des Antrages ist etwas von Inländerfeindlichkeit zu lesen. Das ist ein Begriff, der in rechten und rechtspopulistischen Kreisen wie auch bei der extremen Rechten synonym mit den Begriffen Deutschenfeindlichkeit und Deutschenhass verwendet wird. Es sind allesamt Kampfbegriffe, die seit frühen geschichtsrevisionistischen Diskursen   damals waren es Republikaner, NPD und DVU, heute ist halt die AfD damit unterwegs   in genau diese Diskurse gehören, sich jedoch schon im Kaiserreich finden. Sie finden sich nicht in der Wissenschaft. Denn Sie beschreiben etwas, was nur in der Wahnwelt der extremen Rechten existiert: ein angeblicher Rassismus gegen Deutsche.

(Beifall)

Deutsche sind in dieser Logik im Übrigen auch nicht deutsche Staatsbürger, sondern völkische Deutsche im Sinne eines völkischen Verständnisses. Ergänzend sei nur bemerkt, dass reale Opfer politisch motivierter Gewalt sowie rechter und rassistischer Gewalt sehr, sehr häufig Inländer sind. Schon mit Blick auf diesen Punkt des Antrages ist der Antrag also abzulehnen. Eine weitere Begründung erübrigt sich auch. Erlauben Sie mir abschließend    


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Quade, die weitere Begründung könnten Sie auch gar nicht mehr vortragen, weil Ihre Redezeit abgelaufen ist.

(Zustimmung)

Kommen Sie zum Schluss.


Henriette Quade (DIE LINKE):

Da es die Begründung nicht braucht, hatte ich auch gar nicht vor, sie vorzutragen. Aber eine Bemerkung sei mir noch gestattet.

(Zuruf: Es ist vorbei! - Weitere Zurufe)

Man wird    


Vizepräsident Wulf Gallert:

Frau Quade! Es gibt mehrere Möglichkeiten, die heute schon ausprobiert worden sind, falls es noch Dinge zu sagen gibt. Aber jetzt haben Sie die Redezeit wirklich überzogen. - Danke.